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   BFH, 20.12.2012 - III R 33/12   

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https://dejure.org/2012,47882
BFH, 20.12.2012 - III R 33/12 (https://dejure.org/2012,47882)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2012 - III R 33/12 (https://dejure.org/2012,47882)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - III R 33/12 (https://dejure.org/2012,47882)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung - Einkommensteuerbescheid des Kindes kein Grundlagenbescheid für die Kindergeldfestsetzung - Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts

  • openjur.de

    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung - Einkommensteuerbescheid des Kindes kein Grundlagenbescheid für die Kindergeldfestsetzung; Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 2 Abs 2, EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG VZ 2006
    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung - Einkommensteuerbescheid des Kindes kein Grundlagenbescheid für die Kindergeldfestsetzung - Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts

  • Bundesfinanzhof

    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung - Einkommensteuerbescheid des Kindes kein Grundlagenbescheid für die Kindergeldfestsetzung - Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 2 Abs 2 EStG 2002, § 4 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 5 Abs 1 S 1 EStG 2002
    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung - Einkommensteuerbescheid des Kindes kein Grundlagenbescheid für die Kindergeldfestsetzung - Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung – Einkommensteuerbescheid des Kindes kein Grundlagenbescheid für die Kindergeldfestsetzung – Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts

  • rewis.io

    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung - Einkommensteuerbescheid des Kindes kein Grundlagenbescheid für die Kindergeldfestsetzung - Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4
    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung - Einkommensteuerbescheid des Kindes kein Grundlagenbescheid für die Kindergeldfestsetzung; Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts

  • datenbank.nwb.de

    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewinnermittlungswahlrechts bei Einkommensteuer- und Kindergeldfestsetzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätze zur Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts des Kindes bei Erzielung gewerblicher Einkünfte

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 107
  • NJW 2013, 1984
  • FamRZ 2013, 879
  • BStBl II 2013, 1035
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 33/12
    Nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende, die auch freiwillig keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, haben danach das Recht, zwischen der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG und nach § 4 Abs. 3 EStG zu wählen (BFH-Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, und vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

    Da der Steuerpflichtige den Abschluss erst nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums erstellt, wird die Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten auch erst durch den Abschluss und folglich nicht bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres ausgeübt (BFH-Urteil in BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, m.w.N.).

    Ebenso scheidet die Wahl der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich aus, wenn der Steuerpflichtige nicht zeitnah zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums eine Eröffnungsbilanz aufgestellt und eine den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechende (zur Geltung bei freiwillig Buchführenden s. HHR/Stobbe, § 5 EStG Rz 35) Buchführung eingerichtet hat (BFH-Urteil in BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659).

  • BFH, 22.12.2011 - III R 69/09

    Maßgeblichkeit des Einkünftebegriffs des § 2 Abs. 2 EStG für den Einkünftebegriff

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 33/12
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist unter dem Begriff der Einkünfte i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG entsprechend der Definition in § 2 Abs. 2 EStG bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7k EStG) und bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a EStG) zu verstehen (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 69/09, BFHE 236, 298, BStBl II 2012, 888, m.w.N.).

    Daher ist --entgegen der Auffassung der Klägerin-- das Zuflussprinzip des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG nur im Rahmen der Überschusseinkunftsarten des § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG anzuwenden, lässt nach § 11 Abs. 1 Satz 5 EStG dagegen die für die Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG geltenden Sondervorschriften (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG) unberührt (Senatsurteil in BFHE 236, 298, BStBl II 2012, 888).

  • BFH, 30.09.1980 - VIII R 201/78

    Zum Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 EstG

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 33/12
    Diese Auslegung widerspricht nicht dem von der Klägerin zitierten BFH-Urteil vom 30. September 1980 VIII R 201/78 (BFHE 132, 228, BStBl II 1981, 301).
  • BFH, 23.11.2001 - VI R 125/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 33/12
    Dem für das Kind ergangenen Einkommensteuerbescheid kommt für die Festsetzung des Kindergelds keine Bindungswirkung zu, es handelt sich dabei nicht um einen Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2001 VI R 125/00, BFHE 197, 387, BStBl II 2002, 296; Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2008 III B 109/08, BFH/NV 2009, 160).
  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 74/05

    Promotionsberater ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 33/12
    Hat der Steuerpflichtige wirksam die Einnahme-Überschussrechnung als Gewinnermittlungsmethode gewählt, kann er nicht später für das betreffende Wirtschaftsjahr diese Wahl rückgängig machen und die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich wählen (BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 VIII R 74/05, BFHE 223, 261, BStBl II 2009, 238; Nacke in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, §§ 4, 5 Rz 1504).
  • BFH, 31.10.2008 - III B 109/08

    Keine Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 33/12
    Dem für das Kind ergangenen Einkommensteuerbescheid kommt für die Festsetzung des Kindergelds keine Bindungswirkung zu, es handelt sich dabei nicht um einen Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2001 VI R 125/00, BFHE 197, 387, BStBl II 2002, 296; Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2008 III B 109/08, BFH/NV 2009, 160).
  • BFH, 21.07.2009 - X R 46/08

    Gleichwertigkeit der Gewinnermittlungsarten - Wahl der Gewinnermittlungsart -

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - III R 33/12
    Nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende, die auch freiwillig keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, haben danach das Recht, zwischen der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG und nach § 4 Abs. 3 EStG zu wählen (BFH-Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, und vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).
  • BFH, 02.06.2016 - IV R 39/13

    Gewinnermittlungswahlrecht; erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart nach

    Der Einzelunternehmer hat seine Einnahmen-Überschussrechnung bzw. seinen Bestandsvergleich in dem Zeitpunkt erstellt, in dem er sie bzw. ihn fertiggestellt hat und objektiv erkennbar als endgültig ansieht; als Beweisanzeichen dafür, dass der Einzelunternehmer die fertiggestellte Gewinnermittlung als endgültig ansieht, kann u.a. die Tatsache gewertet werden, dass er sie --z.B. durch die Übersendung an das FA-- in den Rechtsverkehr begibt (BFH-Urteile vom 20. Dezember 2012 III R 33/12, BFHE 240, 107, BStBl II 2013, 1035, Rz 20, und in BFHE 252, 322, BStBl II 2016, 468, Rz 19).
  • BFH, 05.11.2015 - III R 13/13

    Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger

    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH; insbesondere kann nach der Senatsrechtsprechung als Beweisanzeichen dafür, dass eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt ist, u.a. die Tatsache gewertet werden, dass der Steuerpflichtige diese Gewinnermittlung an das FA übersendet (Senatsurteil vom 20. Dezember 2012 III R 33/12, BFHE 240, 107, BStBl II 2013, 1035, Rz 20).
  • BFH, 27.02.2014 - III R 60/13

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses;

    Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 22. Oktober 2009 III R 101/07, BFH/NV 2010, 200, und vom 20. Dezember 2012 III R 33/12, BFHE 240, 107, BStBl II 2013, 1035).
  • BFH, 05.11.2015 - III R 12/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i. d. F. des

    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH; insbesondere kann nach der Senatsrechtsprechung als Beweisanzeichen dafür, dass eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt ist, u.a. die Tatsache gewertet werden, dass der Steuerpflichtige diese Gewinnermittlung an das FA übersendet (Senatsurteil vom 20. Dezember 2012 III R 33/12, BFHE 240, 107, BStBl II 2013, 1035, Rz 20).
  • BFH, 10.04.2014 - III R 35/13

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses;

    Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 22. Oktober 2009 III R 101/07, BFH/NV 2010, 200, und vom 20. Dezember 2012 III R 33/12, BFHE 240, 107, BStBl II 2013, 1035).
  • FG Hamburg, 29.04.2015 - 2 K 4/13

    Einkommensteuer: Wahl der Gewinnermittlungsart, Umfang des Betriebsvermögens

    Als Beweisanzeichen dafür, dass der Steuerpflichtige die fertig gestellte Gewinnermittlung als endgültig ansieht, kann unter anderem die Tatsache gewertet werden, dass er sie in den Rechtsverkehr gibt, z. B. an das Finanzamt übersendet (BFH-Urteil vom 20.12.2012 III R 33/12, BFH/NV 2013, 816).

    Nachdem erfolgter Wahlrechtsausübung war eine erneute Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.2012 III R 33/12, BFH/NV 2013, 816).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10

    Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist keine künstlerische, son-dern

    Hat ein Steuerpflichtiger wirksam die Einnahme-Überschussrechnung als Gewinnermittlungsmethode gewählt, kann er nicht später für das betreffende Wirtschaftsjahr diese Wahl rückgängig machen und die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich wählen (BFH Urteil vom 20. Dezember 2012, III R 33/12, BFH/NV 2013, 816).
  • BFH, 28.08.2014 - V R 22/14

    Werbungskostenabzug bei behaupteter doppelter Haushaltsführung: Prüfung des

    Erzielt das Kind --wie vorliegend A-- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 27. Februar 2014 III R 60/13, BFH/NV 2014, 1140; vom 20. Dezember 2012 III R 33/12, BFHE 240, 107, BStBl II 2013, 1035).
  • FG München, 30.11.2020 - 7 K 36/18

    Gewerblicher Goldhandel einer General Partnership englischen Rechts

    Zwar kann als Beweisanzeichen für die Endgültigkeit einer Gewinnermittlung u.a. die Tatsache gewertet werden, dass sie z.B. durch die Übersendung an das Finanzamt in den Rechtsverkehr gelangt (vgl. BFH-Urteile vom 02. Juni 2016 - IV R 39/13, BFHE 254, 118, BStBl II 2017, 154; vom 20. Dezember 2012 III R 33/12, BFHE 240, 107, BStBl II 2013, 1035).
  • FG Köln, 14.09.2023 - 7 K 2450/20

    Einkommensteuer/Doppelbesteuerungsabkommen: Vorliegen einer Betriebsstätte in

    Als objektives Beweisanzeichen dafür, dass ein Steuerpflichtiger die fertiggestellte Gewinnermittlung als endgültig ansieht, kann etwa die Tatsache gewertet werden, dass er sie z.B. durch die Übersendung an das Finanzamt in den Rechtsverkehr bringt (vgl. BFH-Urteile vom 20.12.2012 III R 33/12, BFHE 240, 107, BStBl II 2013, 1035 unter II.2.c. m.w.N.; vom 05.11.2015 III R 13/13, BFHE 252, 322, BStBl II 2016, 468, II.1.c.aa.
  • FG München, 12.05.2016 - 2 K 1704/13

    Rehtmäßigkeit des Wechsels der steuerrechtlichen Gewinnermittlungsart

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