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   BFH, 20.12.2013 - II E 18/12   

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https://dejure.org/2013,45879
BFH, 20.12.2013 - II E 18/12 (https://dejure.org/2013,45879)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2013 - II E 18/12 (https://dejure.org/2013,45879)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - II E 18/12 (https://dejure.org/2013,45879)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gerichtsgebühren für Revisionsverfahren als Masseverbindlichkeit - Gebühr für einen als nicht ergangen geltenden Gerichtsbescheid

  • openjur.de

    Gerichtsgebühren für Revisionsverfahren als Masseverbindlichkeit; Gebühr für einen als nicht ergangen geltenden Gerichtsbescheid

  • Bundesfinanzhof

    InsO § 55 Abs 1 Nr 1, FGO § 143 Abs 2, FGO § 90a Abs 3, InsO § 38, GKG Anl 1
    Gerichtsgebühren für Revisionsverfahren als Masseverbindlichkeit - Gebühr für einen als nicht ergangen geltenden Gerichtsbescheid

  • Bundesfinanzhof

    Gerichtsgebühren für Revisionsverfahren als Masseverbindlichkeit - Gebühr für einen als nicht ergangen geltenden Gerichtsbescheid

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 Nr 1 InsO, § 143 Abs 2 FGO, § 90a Abs 3 FGO, § 38 InsO, Anl 1 GKG
    Gerichtsgebühren für Revisionsverfahren als Masseverbindlichkeit - Gebühr für einen als nicht ergangen geltenden Gerichtsbescheid

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gerichtsgebühren für ein Revisionsverfahren als Masseverbindlichkeit

  • rewis.io

    Gerichtsgebühren für Revisionsverfahren als Masseverbindlichkeit - Gebühr für einen als nicht ergangen geltenden Gerichtsbescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
    Haftung der Insolvenzmasse für die Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Für ein Revisionsverfahren entstandene Gerichtskosten als Masseverbindlichkeit; Gebühr für einen als nicht ergangen geltenden Gerichtsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundlagen zur Haftung der Insolvenzmasse für die Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung der Insolvenzmasse für die Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung der Insolvenzmasse für die Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1600
  • NZI 2014, 381
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.11.2004 - V R 16/03

    Vorsteuerabzug setzt unternehmerisch wirtschaftliche Tätigkeit voraus; Aufteilung

    Auszug aus BFH, 20.12.2013 - II E 18/12
    Auf die Revision der Schuldnerin erließ der Bundesfinanzhof (BFH) am 1. Juli 2004 (V R 16/03) einen Gerichtsbescheid gemäß § 90a der Finanzgerichtsordnung (FGO), gegen den rechtzeitig ein Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt wurde.

    Einem solchen Urteil steht auch ein in demselben Verfahren ergehender weiterer Gerichtsbescheid gleich, der --wie hier der Gerichtsbescheid des BFH vom 18. November 2004 V R 16/03-- gemäß § 90a Abs. 3 FGO als Urteil wirkt.

    Nach Abschluss des vor dem BFH geführten Revisionsverfahrens V R 16/03 war das beim FG im zweiten Rechtsgang anhängige, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin zunächst unterbrochene und später vom Kostenschuldner aufgenommene Verfahren im Kostenpunkt noch nicht abgeschlossen.

    Denn erst das FG hatte, da der BFH ihm in seinem Gerichtsbescheid vom 18. November 2004 V R 16/03 die Kostenentscheidung gemäß § 143 Abs. 2 FGO übertragen hatte, über die gesamten Kosten des Verfahrens --einschließlich des vorangegangenen Revisionsverfahrens-- zu entscheiden.

  • FG Niedersachsen, 18.10.2001 - 5 K 436/96

    Steuerfreiheit oder -pflichtigkeit von Ausfuhren; Zulässigkeit des

    Auszug aus BFH, 20.12.2013 - II E 18/12
    Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hatte die Klage der Schuldnerin gegen das Finanzamt (FA) auf Herabsetzung von Umsatzsteuer 1994 durch Urteil vom 18. Oktober 2001  5 K 436/96 abgewiesen.
  • BFH, 31.08.2006 - II E 4/06

    Gebühr für Gerichtsbescheid trotz Erledigung des Rechtsstreits in anschließender

    Auszug aus BFH, 20.12.2013 - II E 18/12
    Die durch den Gerichtsbescheid ausgelöste Gebühr bleibt trotz des Antrags auf mündliche Verhandlung bestehen (BFH-Beschluss vom 31. August 2006 II E 4/06, BFH/NV 2007, 73).
  • OLG Schleswig, 19.10.2009 - 16 W 115/09

    Behandlung eines vor der Insolvenz entstandenen Kostenerstattungsanspruchs nach

    Auszug aus BFH, 20.12.2013 - II E 18/12
    Im Anwendungsbereich der InsO wird zwar angenommen, dass im Falle der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter der Kostenerstattungsanspruch des Gegners hinsichtlich der vor Verfahrenseröffnung bereits vollendeten Gebührentatbestände nur als Insolvenzforderung (§ 38 InsO) zu behandeln ist (vgl. FG Münster, Beschluss vom 30. August 2010  11 Ko 4689/08 GK, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 354; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. Oktober 2009  16 W 115/09).
  • FG Münster, 30.08.2010 - 11 K 4689/08

    Gerichtskosten als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

    Auszug aus BFH, 20.12.2013 - II E 18/12
    Im Anwendungsbereich der InsO wird zwar angenommen, dass im Falle der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter der Kostenerstattungsanspruch des Gegners hinsichtlich der vor Verfahrenseröffnung bereits vollendeten Gebührentatbestände nur als Insolvenzforderung (§ 38 InsO) zu behandeln ist (vgl. FG Münster, Beschluss vom 30. August 2010  11 Ko 4689/08 GK, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 354; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. Oktober 2009  16 W 115/09).
  • BFH, 13.02.2004 - IV E 1/04

    Unrichtige Sachbehandlung

    Auszug aus BFH, 20.12.2013 - II E 18/12
    Damit war das im Zeitpunkt der Zurückverweisung an das FG noch nicht feststehende Kostenrisiko an den endgültigen Erfolg im gesamten Verfahren und nicht allein an den Erfolg im Revisionsverfahren geknüpft (Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 143 Rz 23; BFH-Beschluss vom 13. Februar 2004 IV E 1/04, BFH/NV 2004, 966).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.10.2014 - 4 KO 1007/14

    Erinnerung gegen Kostenrechnung - Gerichtsgebühren als Masseverbindlichkeit

    Der Insolvenzverwalter tritt damit zu Lasten der Masse in die Verantwortlichkeit für den Prozess ein und übernimmt bewusst das Prozesskostenrisiko für das gesamte Verfahren (vgl. z.B. BFH Beschluss vom 20. Dezember 2013 II E 18/12, BFH/NV 2014, 726).

    Mit Aufnahme des Rechtsstreites hat der Insolvenzverwalter im Falle des Unterliegens bzw. bei Rücknahme der Klage die gesamten Kosten der Instanz als Masseverbindlichkeit zu tragen (vergleiche z.B. BFH Beschluss vom 20. Dezember 2013 II E 18/12, BFH/NV 2014, 726; BGH Beschluss vom 28. September 2006 IX ZB 312/04, ZIP 2006, 2132; OLG Bremen Urteil vom 2. Mai 2005 2 W 29/2005, ZInsO 2005, 1219; OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 31. März 1981 12 W 44/81, ZIP 1981, 638; OLG Düsseldorf Beschluss vom 23. Januar 2001 10 W 1/01, ZInsO 2001, 560; OLG Hamm KTS 1974, 179; Eickmann in Eickmann u.a., Insolvenzordnung, § 55 Rz. 4; a.A. Uhlenbruck/Berscheid in Uhlenbruck, Insolvenzordnung, § 55 Rz. 18 m.w.N.).

    Eine Aufteilung der Gebühren in Zeiträume vor und nach der Insolvenzeröffnung oder auf bestimmte Verfahrensabschnitte ist nicht möglich, da sich die Verfahrensgebühren KVNR 6110 oder 6111 immer auf das gesamte Verfahren beziehen (vgl. auch BFH Beschluss vom 20. Dezember 2013 II E 18/12, BFH/NV 2014, 726; a.A. FG Münster Beschluss vom 30. August 2010 11 Ko 4689/08 GK, EFG 2011, 354).

  • BFH, 29.03.2016 - VII E 10/15

    Gerichtskostenansatz bei Masseunzulänglichkeit

    Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Gerichtskosten, die für vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnene Verfahren anfallen, Insolvenzforderungen i.S. des § 38 InsO sein können (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 20. Dezember 2013 II E 18/12, BFH/NV 2014, 726; vom 21. Oktober 2014 I E 3/14, BFH/NV 2015, 347; FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Oktober 2014  4 KO 1007/14, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 495, jeweils m.w.N.), kann deshalb dahingestellt bleiben.
  • FG Köln, 27.09.2021 - 2 Ko 1887/21

    Fälligkeit der Verfahrensgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren mit Einreichung

    In der Kostenrechnung wurde auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Sache II E 18/12 vom 20.12.2013 hingewiesen.

    Die Kostenforderung der Staatskasse ist bei einem vom Insolvenzverwalter aufgenommenen Verfahren eine Masseverbindlichkeit und zwar auch insoweit, als Gebührentatbestände vor Insolvenzeröffnung verwirklicht wurden (vgl. BFH, Beschluss vom 20. Dezember 2013, II E 18/12, BFH/NV 2014, 726).

  • FG Münster, 29.12.2021 - 14 Ko 2470/21

    Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer

    (BFH, Beschluss vom 20.12.2013 - II E 18/12, BFH/NV 2014, 726).
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