Rechtsprechung
BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs - Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung - Festsetzung eines Verspätungszuschlags
- Bundesfinanzhof
AO § 126 Abs 1 Nr 2, AO § 126 Abs 2, AO § 152, AO § 109, AO § 121 Abs 1, FGO § 100 Abs 1 S 4, FGO § 102 S 2
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs - Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung - Festsetzung eines Verspätungszuschlags - Bundesfinanzhof
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs - Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung - Festsetzung eines Verspätungszuschlags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 126 Abs 1 Nr 2 AO, § 126 Abs 2 AO, § 152 AO, § 109 AO, § 121 Abs 1 AO
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs - Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung - Festsetzung eines Verspätungszuschlags - IWW
- Deutsches Notarinstitut
GrEStG § 3 Nr. 2 S. 1
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs; Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung; Festsetzung eines Verspätungszuschlags - Wolters Kluwer
- Betriebs-Berater
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs
- rewis.io
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs - Aufforderung zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärung - Festsetzung eines Verspätungszuschlags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Heilung von Ermessensfehlern nach Erledigung der vorzeitigen Anforderung einer Steuererklärung
- datenbank.nwb.de
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach Erledigung und vor Einlegung des Einspruchs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorzeitige Anforderung der Einkommensteuererklärung - und die nicht hinreichende Begründung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorzeitige Anforderung der Einkommensteuererklärung nach Fristverlängerung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach ErledigungundvorEinlegung des Einspruchs
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Finanzverwaltung über Abgabefristen von Einkommensteuererklärungen belehrt
- steuern-recht-wirtschaft.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Anforderung einer Steuererklärung ohne Begründung
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Kein Verspätungszuschlag bei einer vorzeitigen und rechtswidrigen Anforderung der Einkommensteuererklärung
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Kein Verspätungszuschlag aufgrund rechtswidrigen Ermessensverwaltungsakts
- datev.de (Kurzinformation)
Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Abgabefristen von Steuererklärungen
- Verlängerung der Abgabefristen
- Fristen und Termine
- Frist
- Verlängerung von Fristen
- Steuererklärung
- Steuererklärungspflicht
- Verpflichtung nach der Abgabenordnung
- Verspätungszuschlag
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.02.2014 - 1 K 181/12
- BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14
- BFH - 845/14 (anhängig)
Papierfundstellen
- BFHE 257, 1
- NVwZ-RR 2017, 628
- BB 2017, 981
- BStBl II 2018, 740
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2017 - 5 A 2428/15
Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot als kurzfristig wirkendes Mittel der …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 18 A 1520/92 -, juris, Rn. 37 ff.; Sächs. OVG, Urteil vom 1. September 2008 - 2 B 461/07 -, juris, Rn. 33; BFH, Urteil vom 17. Januar 2017 - VIII R 52/14 -, juris, Rn. 21, zu § 102 Satz 2 FGO; Decker, in: Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 114 Rn. 43.1; W.-R. Schenke/ R. P. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 113 Rn. 73 und 147; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2015, § 114 Rn. 61; die Frage offen lassend BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris, Rn. 32; ebenso Rennert, in: Eyermann/Fröhlich, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 88; a. A. Gerhardt, in: Schoch/Schneider/ Bier, VwGO, Stand: Oktober 2016, § 114 Rn. 12d. - FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15
Pfändungs- und Einziehungsverfügung
Mit Verfügung des Berichterstatters vom 11. Juli 2017 hat der Senat den Beklagten darauf hingewiesen, dass der Senat im Lichte einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/17, BFH/NV 2017, 777) auch prüfen müsse, ob die Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 3. November 2015 dadurch unheilbar rechtswidrig geworden sei, dass sie sich erledigt habe, bevor der Beklagte die ihr zugrundeliegende Ermessensentscheidung der Klägerin gegenüber begründet habe.Hat sich der Verwaltungsakt vor der Einlegung des Einspruchs durch Zeitablauf oder in sonstiger Weise gemäß § 124 Abs. 2 AO erledigt, ist eine Heilung nach § 126 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 AO nicht mehr möglich, da die Heilung einen wirksamen Verwaltungsakt voraussetzt (BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, BFH/NV 2017, 777).
Die Anwendung der Vorschrift ist bei einer nach Erledigung des Verwaltungsakts nur noch in Betracht kommenden Fortsetzungsfeststellungsklage folglich ausgeschlossen ((BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, a.a.O.).
- BFH, 15.01.2019 - II R 39/16
Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten …
Ob diese tatbestandlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags erfüllt sind, ist eine von den Gerichten voll überprüfbare Rechtsentscheidung (BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, BFHE 257, 1, BStBl II 2018, 740, Rz 23).
- FG Münster, 10.02.2022 - 9 K 1547/21
Umsatzsteuer/Verfahren - Festsetzung eines Verspätungszuschlags; …
Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen aus der Entscheidung erkennbar sein, andernfalls ist sie rechtswidrig (vgl. BFH…, Urt. vom 11.03.2004 - VII R 52/02, BStBl. II 2004, 579; BFH, Urt. vom 17.01.2017 - VIII R 52/14, BStBl. II 2018, 740). - BFH, 15.06.2021 - VII B 18/21
AdV wegen unterlassener Anhörung und Verstoß gegen Offenlegung der …
Sie soll verhindern, dass ein Verwaltungsakt allein wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben wird und die Behörde danach einen Verwaltungsakt gleichen Inhalts erlassen muss (vgl. BFH-Urteil vom 17.01.2017 - VIII R 52/14, BFHE 257, 1, BStBl II 2018, 740, Rz 19). - FG München, 08.06.2021 - 5 K 379/20
Abgabefrist für eigene Steuererklärung eines Beraters
d) Die Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vor dem 29. Februar 2020 hat sich durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2018 am 29. Februar 2020, also nach Klageerhebung erledigt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, BStBl II 2018, 740 ). - FG Sachsen-Anhalt, 02.06.2021 - 3 K 482/17
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach …
Die rechtswidrige Verkürzung dieser Frist auf den 31. August 2016 rechtfertigt keine Festsetzung eines Verspätungszuschlags, da das Versäumnis der Kläger aufgrund der fehlenden Begründung der Vorabanforderung zumindest auch entschuldbar war (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, BFHE 257, 1, BStBl II 2018, 740).Aus der formelhaften Begründung "im Hinblick darauf, dass die Arbeitslage im Finanzamt das erfordert", war für die Klägerin nicht erkennbar, aus welchem konkreten Grund gerade für sie die Abgabefrist verkürzt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 52/14, BFH/NV 2017, 777 für den Fall der Begründung "im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung des Besteuerungsverfahrens"; FG Hamburg, Urteil vom 27. April 2012 6 K 95/11, EFG 2012, 2256).
- FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen
Eine Ergänzung von Ermessenserwägungen nach § 102 Satz 2 FGO ist nur möglich, solange der Verwaltungsakt noch wirksam ist, und kommt deshalb bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage nicht in Betracht (BFH, Urteil vom 17.01.2017 - VIII R 52/14, BStBl II 2018, 740). - FG Münster, 09.04.2020 - 5 K 908/20
Verspätungszuschlag - Verspätungszuschlag nach Steuerherabsetzung
Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen aus der Entscheidung erkennbar sein, andernfalls ist sie rechtswidrig (vgl. BFH…, Urt. vom 11.03.2004 - VII R 52/02, BStBl. II 2004, 579; BFH, Urt. vom 17.01.2017 - VIII R 52/14, BStBl. II 2018, 740).