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   BFH, 16.09.2020 - II R 49/17   

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https://dejure.org/2020,44981
BFH, 16.09.2020 - II R 49/17 (https://dejure.org/2020,44981)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2020 - II R 49/17 (https://dejure.org/2020,44981)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2020 - II R 49/17 (https://dejure.org/2020,44981)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 2 Abs 1 S 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, WoEigG § 1 Abs 3, WoEigG § 10 Abs 7 S 1, WoEigG § 12 Abs 5 Nr 4, WoEigG § 10 Abs 7 S 2
    Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 GrEStG 1997, § 2 Abs 1 S 1 GrEStG 1997, § 8 Abs 1 GrEStG 1997, § 9 Abs 1 Nr 1 GrEStG 1997, § 1 Abs 3 WoEigG
    Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

  • IWW

    § 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG), § 10 des Wohnungseigentu... msgesetzes, §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG, § 1 Abs. 3 WEG, §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 1 WEG, § 8 Abs. 1 GrEStG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, § 10 Abs. 7 Satz 1 WEG, § 10 Abs. 7 Satz 2 WEG, § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG, § 97 Abs. 1 Satz 1, § 98 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 4 Abs. 1 WEG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG § 8 Abs. 1
    Keine Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage bei Bemessung der Grunderwerbsteuer

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der anteiligen Instandhaltungsrückstellung bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer aus Anlass der Veräußerung von Wohnungseigentum

  • Betriebs-Berater

    Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

  • rewis.io

    Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der anteiligen Instandhaltungsrückstellung bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer aus Anlass der Veräußerung von Wohnungseigentum

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandhaltungsrücklage ist keine Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der GrESt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grunderwerbsteuer - und die Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Instandhaltungsrücklage als Grunderwerbsteuer-Sparmodell beim Wohnungskauf?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Gnadenfrist zur Grunderwerbsteuer auf Instandhaltungsrücklage

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Instandhaltungsrücklage unterliegt der Grunderwerbsteuer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Warum der Anteil an der Instandhaltungsrücklage die Grunderwerbsteuer nicht mindert

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abzug der Instandhaltungsrücklage bei der Grunderwerbsteuer nicht mehr möglich!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grunderwerbsteuer: Instandhaltungsrückstellung irrelevant für Bemessung der Gegenleistung (IMR 2021, 1060)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, AO § 39 Abs 2 Nr 2
    Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Gegenleistung, Rücklage, Teileigentum

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 8 Abs 1 ; GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1 ; AO § 39 Abs 2 Nr 2

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Grunderwerbsteuer

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 271, 455
  • DNotZ 2021, 280
  • NZM 2021, 364
  • DB 2021, 884
  • BStBl II 2021, 339
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 02.03.2016 - II R 27/14

    Ansatz des Meistgebots als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

    Auszug aus BFH, 16.09.2020 - II R 49/17
    Das BFH-Urteil vom 02.03.2016 - II R 27/14 (BFHE 253, 271, BStBl II 2016, 619) widerspreche dem nicht, da es zu einem Erwerb in der Zwangsversteigerung ergangen sei.

    bb) Die anteilige Instandhaltungsrückstellung ist Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 10 Abs. 7 Satz 1 WEG; Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Aufl., § 21, Rz 146) und damit nicht Vermögen des Wohnungseigentümers, sondern Vermögen eines anderen Rechtssubjekts (BFH-Urteil in BFHE 253, 271, BStBl II 2016, 619, Rz 13).

    (1) Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein vom jeweiligen Mitgliederbestand unabhängiger teilrechtsfähiger und parteifähiger Verband sui generis (vgl. BFH-Urteil in BFHE 253, 271, BStBl II 2016, 619, Rz 14, m.w.N.).

    Die Wohnungseigentümer haben keinen Anteil am Verwaltungsvermögen, über den sie verfügen können (BFH-Urteil in BFHE 253, 271, BStBl II 2016, 619, Rz 16, m.w.N.).

    (1) Die Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft begründet kraft Gesetzes eine schuldrechtliche Sonderrechtsbeziehung, aus der sich eine Vielzahl von Rechten und Pflichten ergibt, die untrennbar mit dem Sondereigentum an der Wohnung und dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden sind (BFH-Urteil in BFHE 253, 271, BStBl II 2016, 619, Rz 18, m.w.N.).

  • BFH, 25.04.2018 - II R 50/15

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb durch eine zur

    Auszug aus BFH, 16.09.2020 - II R 49/17
    Danach gehören alle Leistungen des Erwerbers zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage), die dieser nach den vertraglichen Vereinbarungen gewährt, um das Grundstück zu erwerben (BFH-Urteil vom 25.04.2018 - II R 50/15, BFHE 262, 169, BStBl II 2018, 602, Rz 13, m.w.N.).

    (4) Vor diesem Hintergrund gehört auch das Entgelt, das der Erwerber bei wirtschaftlicher Betrachtung für die anteilige Instandhaltungsrücklage aufwendet, zu denjenigen Leistungen, die er nach Maßgabe des BFH-Urteils in BFHE 262, 169, BStBl II 2018, 602 gewährt, um das Grundstück zu erwerben.

  • BFH, 09.10.1991 - II R 20/89

    Guthaben in der Instandhaltungsrückstellung ist keine grunderwerbsteuerrechtliche

    Auszug aus BFH, 16.09.2020 - II R 49/17
    Eine Aufteilung des Kaufpreises entsprechend den Grundsätzen zur Aufteilung einer Gesamtgegenleistung ist nur dann geboten, wenn der Kaufvertrag Gegenstände umfasst, deren Erwerb nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt (vgl. BFH-Urteil vom 09.10.1991 - II R 20/89, BFHE 165, 548, BStBl II 1992, 152).

    Auch wenn die Vertragsparteien vereinbart haben, dass ein Teil des Kaufpreises "für die Übernahme des in der Instandhaltungsrückstellung angesammelten Guthabens" geleistet wird, und der Instandhaltungsrückstellung im Kaufvertrag folglich ein eigenständiger Wert zugemessen wurde, handelt es sich dabei nicht um Aufwand für die Übertragung einer geldwerten nicht unter den Grundstücksbegriff des Grunderwerbsteuergesetzes fallenden Vermögensposition (anders noch zum WEG a.F. BFH-Urteil in BFHE 165, 548, BStBl II 1992, 152, unter II.a).

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Auszug aus BFH, 16.09.2020 - II R 49/17
    Zu den Rechten des einzelnen Eigentümers gehört z.B. der Anspruch gegenüber der Gemeinschaft auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob größere Reparaturarbeiten aus der Instandhaltungsrückstellung bezahlt werden sollen oder ob insoweit eine Sonderumlage erhoben wird (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.03.2003 - 2Z BR 37/03, Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2003, 694, unter II.2.b(1), m.w.N.; Reichel-Scherer in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 21 WEG Rz 357; vgl. ferner Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2015 - V ZR 244/14, BGHZ 207, 99, Rz 22).
  • BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 37/03

    Ermessen der Wohnungseigentümer bei Entscheidung über Inanspruchnahme der

    Auszug aus BFH, 16.09.2020 - II R 49/17
    Zu den Rechten des einzelnen Eigentümers gehört z.B. der Anspruch gegenüber der Gemeinschaft auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob größere Reparaturarbeiten aus der Instandhaltungsrückstellung bezahlt werden sollen oder ob insoweit eine Sonderumlage erhoben wird (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.03.2003 - 2Z BR 37/03, Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2003, 694, unter II.2.b(1), m.w.N.; Reichel-Scherer in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 21 WEG Rz 357; vgl. ferner Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2015 - V ZR 244/14, BGHZ 207, 99, Rz 22).
  • BFH, 05.10.2011 - I R 94/10

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist

    Auszug aus BFH, 16.09.2020 - II R 49/17
    Gleichwohl stelle die Beteiligung des Wohnungseigentümers an der Instandhaltungsrücklage ein bilanzierungspflichtiges Wirtschaftsgut dar (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 05.10.2011 - I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244).
  • BFH, 06.12.2017 - II R 55/15

    Entgeltliche Mieterdienstbarkeit als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 16.09.2020 - II R 49/17
    Leistungen des Erwerbers, die nicht den der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang betreffen, insbesondere also für eine andere Leistung aufgewendet werden als für die Verpflichtung, Besitz und Eigentum an dem Grundstück zu verschaffen, scheiden folglich aus der Gegenleistung i.S. der §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG aus (BFH-Urteil vom 06.12.2017 - II R 55/15, BFHE 261, 58, BStBl II 2018, 406, Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 03.06.2020 - II B 54/19

    Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör; Bestimmtheit des gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 16.09.2020 - II R 49/17
    Anders als das Zubehör eines Grundstücks i.S. des § 97 Abs. 1 Satz 1, § 98 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 03.06.2020 - II B 54/19, BFH/NV 2020, 1174, Rz 8), kann damit die (anteilige) Instandhaltungsrückstellung beim Eigentumserwerb durch Rechtsgeschäft auch bei entsprechender Einigung von Veräußerer und Erwerber über den Übergang der Instandhaltungsrückstellung nicht auf den Erwerber übergehen.
  • BFH, 30.07.1980 - II R 19/77

    Begründung von Wohnungseigentum - Teilungserklärung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus BFH, 16.09.2020 - II R 49/17
    Teileigentum unterfällt damit dem Grundstücksbegriff des Grunderwerbsteuergesetzes (vgl. für Wohnungseigentum BFH-Urteil vom 30.07.1980 - II R 19/77, BFHE 131, 100, BStBl II 1980, 667).
  • FG Köln, 17.10.2017 - 5 K 2297/16

    Grunderwerbsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage um die übernommene

    Auszug aus BFH, 16.09.2020 - II R 49/17
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 17.10.2017 - 5 K 2297/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Köln, 21.06.2023 - 2 K 158/20

    Wohnungseigentümer beteiligt an Instandhaltungsrückstellung

    Das Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen II R 49/17 blieb ebenso ohne Erfolg, Urteil vom 16.09.2020, BFHE 271, 455, BStBl. II 2021, 339.

    Diese Überlegungen würden bestätigt unter Berücksichtigung des nunmehr ergangenen Urteils des BFH vom 16.09.2020 im Verfahren II R 49/17.

    Eine Aufteilung des Kaufpreises entsprechend den Grundsätzen zur Aufteilung einer Gesamtgegenleistung ist nur dann geboten, wenn der Kaufvertrag Gegenstände umfasst, deren Erwerb nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt (vgl. BFH vom 16.09.2020, II R 49/17, BFHE 271, 455, BStBl. II 2021, 339).

    Der BFH hat in seiner Entscheidung ausdrücklich klargestellt, dass dabei unbeachtlich ist, wie die Instandhaltungsrückstellung ertragsteuerrechtlich zu behandeln ist (vgl. BFH vom 16.09.2020, II R 49/17, a. a. O., Rn. 20).

    Dass der BFH - nach ausdrücklicher Erklärung der Klägerin in der mündlichen Verhandlung am 21.06.2023 vor dem erkennenden Senat - in der mündlichen Verhandlung der Sache II R 49/17 erklärt haben soll, die Instandhaltungsrückstellung habe für die Klägerin keinen Wert, nimmt das Gericht zur Kenntnis.

  • OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22

    Wohnungskaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich der im Kaufpreis

    Ein rechtsgeschäftlicher Erwerb dieser Position ist daher nicht möglich (vgl. auch BFH, Urteil vom 16.09.2020 - II R 49/17BFHE 271, 455, BStBl II 2021, 339, Rn. 19 m.w.N.), eine hierauf gerichtete vertragliche Verpflichtung hierzu wäre nach § 275 BGB unwirksam (vgl. Elzer, ZWE 2014, 255-256, juris).

    Eine solche Ausweisung wurde vor der Klarstellung durch den Bundesfinanzhof, dass der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist (BFH, Urteil vom 16.09.2020 - II R 49/17 -, BFHE 271, 455, BStBl II 2021, 339, juris) - allgemein zu steuerlichen Zwecken empfohlen (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 03.12.2014 - 25 S 130/14, Rn. 11 m.N., juris).

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