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   BFH, 21.01.2004 - XI R 23/03   

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https://dejure.org/2004,14134
BFH, 21.01.2004 - XI R 23/03 (https://dejure.org/2004,14134)
BFH, Entscheidung vom 21.01.2004 - XI R 23/03 (https://dejure.org/2004,14134)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - XI R 23/03 (https://dejure.org/2004,14134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 9; ; EStG § 24 Nr. 1; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24 Nr. 1 lit. a § 34 Abs. 2 Nr. 2
    Ergänzende Zusatzleistung - Bündelung von Sachbezügen

  • datenbank.nwb.de

    Umfassende Versorgung keine ergänzende Zusatzleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1 Buchst a
    Abfindung; Außerordentliche Einkünfte; Entschädigung; Ergänzung; Zusatzleistung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.07.2002 - XI R 80/00

    Unschädliche Zusatzleistungen zu Abfindungszahlungen

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - XI R 23/03
    Die einheitlich zu beurteilende Entschädigung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 2002 XI R 80/00, BFHE 199, 395, BFH/NV 2002, 1645, m.w.N.) umfasst --entgegen der Auffassung der Kläger-- neben dem im Streitjahr 1995 gezahlten Geldbetrag auch die im Jahr 1996 gewährten Sachbezüge.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil in BFHE 199, 395, BFH/NV 2002, 1645) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen.

  • BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - XI R 23/03
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der Senat --wie er in seinem Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00 (BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180) ausgeführt hat-- in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden.
  • FG Düsseldorf, 21.02.2002 - 15 K 6157/98

    Tarifbegünstigung; Abfindung; Barabfindung; Zusammenballung von Einkünften;

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - XI R 23/03
    Das FG wies die Klage ab; die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1169 veröffentlicht.
  • BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04

    Entschädigungszusatzleistung - Sachbezüge

    Die Menge und der Umfang der einzelnen Sachbezüge in ihrer Gesamtheit überschreiten in einem solchen Fall den Bereich der ergänzenden Zusatzleistung (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 XI R 23/03, BFH/NV 2004, 1227).
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