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   BFH, 21.01.2020 - IX S 24/19   

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https://dejure.org/2020,5723
BFH, 21.01.2020 - IX S 24/19 (https://dejure.org/2020,5723)
BFH, Entscheidung vom 21.01.2020 - IX S 24/19 (https://dejure.org/2020,5723)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - IX S 24/19 (https://dejure.org/2020,5723)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133a FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

  • IWW

    § 133a Abs. 2 Satz 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 133a Abs. 4 Sätze 2 und 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes

  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 133a, § 96 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de

    FGO § 133a, § 96 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 21.01.2020 - IX S 24/19
    Ebenso wenig kann mit der Anhörungsrüge eine Begründungsergänzung herbeigeführt werden (BFH-Beschluss vom 17.06.2005 - VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614, Rz 13).
  • BFH, 10.09.2014 - IX S 10/14

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 21.01.2020 - IX S 24/19
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, Rz 2; vom 28.08.2019 - IX S 18/19, BFH/NV 2020, 25, Rz 2).
  • BFH, 28.08.2019 - IX S 18/19

    Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

    Auszug aus BFH, 21.01.2020 - IX S 24/19
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, Rz 2; vom 28.08.2019 - IX S 18/19, BFH/NV 2020, 25, Rz 2).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

    Auszug aus BFH, 21.01.2020 - IX S 24/19
    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056).
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