Rechtsprechung
   BFH, 21.01.2021 - VII B 121/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8279
BFH, 21.01.2021 - VII B 121/20 (https://dejure.org/2021,8279)
BFH, Entscheidung vom 21.01.2021 - VII B 121/20 (https://dejure.org/2021,8279)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - VII B 121/20 (https://dejure.org/2021,8279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,8279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 241 S 1, EWGV 2913/92 Art 241 S 1, ZK Art 12 Abs 5 Buchst a Nr i, EWGV 2913/92 Art 12 Abs 5 Buchst a Nr i, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EUV 952/2013, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, AEUV Art 267
    Verzinsung eines Erstattungsanspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 241 S 1 ZK, Art 241 S 1 EWGV 2913/92, Art 12 Abs 5 Buchst a Nr i ZK, Art 12 Abs 5 Buchst a Nr i EWGV 2913/92, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Verzinsung eines Erstattungsanspruchs

  • IWW

    Verordnung (EU) Nr. 953/2013, Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, VO 953/2013, § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, Art. 267 AEUV, § 11 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verzinsung von Ansprüchen auf Erstattung von Einfuhrabgaben wegen Änderung der KN

  • rewis.io

    Verzinsung eines Erstattungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZK Art. 241
    Verzinsung von Ansprüchen auf Erstattung von Einfuhrabgaben wegen Änderung der KN

  • datenbank.nwb.de

    Verzinsung eines Erstattungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattung von Einfuhrabgaben - und ihre Verzinsung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 18.01.2017 - C-365/15

    Wortmann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus BFH, 21.01.2021 - VII B 121/20
    Die Vorentscheidung weiche vom EuGH-Urteil Wortmann vom 18.01.2017 - C-365/15 (EU:C:2017:19, ZfZ 2017, 42) ab, in dem der EuGH entschieden habe, dass eine allgemeine Zinspflicht unmittelbar aus dem Unionsrecht nicht gegeben sei, wenn dieser Art. 241 ZK entgegenstehe.

    a) Mit Urteil Wortmann (EU:C:2017:19, ZfZ 2017, 42) hat der EuGH im Zusammenhang mit der Erstattung von Antidumpingzoll aufgrund der teilweisen Nichtigkeit der der Erhebung zugrunde liegenden Verordnung entschieden, dass Art. 241 ZK in diesem Fall keine Anwendung findet.

    b) Die Rechtssache hat auch nicht deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil die Abhilfe im Streitfall im außergerichtlichen Verfahren erfolgt ist, während dem EuGH-Urteil Wortmann (EU:C:2017:19, ZfZ 2017, 42) ein Fall zugrunde lag, in dem der EuGH die Antidumpingverordnung teilweise für nichtig erklärt hatte.

    Die Vorentscheidung weicht nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO von dem EuGH-Urteil Wortmann (EU:C:2017:19, ZfZ 2017, 42) ab.

    Eine Anwendung des Art. 241 ZK und demzufolge einen Ausschluss der Verzinsung hat der EuGH in seinem Urteil Wortmann (EU:C:2017:19, ZfZ 2017, 42) jedoch nur für den Fall einer nachträglichen Prüfung der Zollanmeldung angenommen, während er die Verzinsung eines Erstattungsanspruchs aufgrund des Wegfalls der für die Abgabenfestsetzung maßgeblichen Rechtsgrundlage --ebenso wie das FG-- ausdrücklich nicht ausgeschlossen hat.

  • BFH, 23.04.2009 - X B 229/08

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Zuordnung eines Wirtschaftsguts

    Auszug aus BFH, 21.01.2021 - VII B 121/20
    Die Abweichung der Vorentscheidung von der in einem Vorabentscheidungsersuchen eines anderen nationalen Gerichts an den EuGH gemäß Art. 267 AEUV vertretenen Rechtsauffassung kann schon grundsätzlich die Zulassung der Revision nicht tragen (vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.04.2009 - X B 229/08, juris, zu einem Vorlagebeschluss an den Großen Senat des BFH nach § 11 FGO).
  • BFH, 21.03.2018 - I B 63/17

    Darlegung eines Unionsrechtsverstoßes - Vorabentscheidungsersuchen an EuGH

    Auszug aus BFH, 21.01.2021 - VII B 121/20
    Mit einem Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV "entscheidet" das vorlegende Gericht jedoch nicht über Rechtsfragen, was schon daraus zu ersehen ist, dass das Gericht in seinem späteren Urteil in dieser Sache nicht an die von ihm in dem Vorabentscheidungsersuchen vertretenen Rechtsansichten gebunden ist (BFH-Beschluss vom 21.03.2018 - I B 63/17, BFH/NV 2018, 838, Rz 13).
  • BFH, 31.01.2018 - I R 25/16

    Änderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Vorliegen einer verdeckten Einlage -

    Auszug aus BFH, 21.01.2021 - VII B 121/20
    Mit einem Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV "entscheidet" das vorlegende Gericht jedoch nicht über Rechtsfragen, was schon daraus zu ersehen ist, dass das Gericht in seinem späteren Urteil in dieser Sache nicht an die von ihm in dem Vorabentscheidungsersuchen vertretenen Rechtsansichten gebunden ist (BFH-Beschluss vom 21.03.2018 - I B 63/17, BFH/NV 2018, 838, Rz 13).
  • FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 67/18

    Zollrecht/Abgabenrecht: Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgaben

    Auszug aus BFH, 21.01.2021 - VII B 121/20
    Außerdem habe das FG Hamburg zwischenzeitlich den EuGH um Entscheidung ersucht, ob die Erstattung unberechtigt erhobener Abgaben außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu einem unionsrechtlichen Zinsanspruch führen könne und ob eine Abgabenerhebung, die sich erst nach einer Auslegungsentscheidung durch den EuGH als unzutreffend erwiesen habe, zu Zinsansprüchen führe (Beschlüsse des FG Hamburg vom 01.09.2020 - 4 K 67/18, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2021, 49, und vom 20.08.2020 - 4 K 56/18, ZfZ 2021, 60).
  • FG Düsseldorf, 22.07.2020 - 4 K 1163/18

    Verzinsung der Erstattung von Einfuhrzoll

    Auszug aus BFH, 21.01.2021 - VII B 121/20
    Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22.07.2020 - 4 K 1163/18 Z wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Hamburg, 20.08.2020 - 4 K 56/18

    Marktordnungsrecht/Abgabenordnung: Zinsen auf erstattete Sanktion und verzögert

    Auszug aus BFH, 21.01.2021 - VII B 121/20
    Außerdem habe das FG Hamburg zwischenzeitlich den EuGH um Entscheidung ersucht, ob die Erstattung unberechtigt erhobener Abgaben außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu einem unionsrechtlichen Zinsanspruch führen könne und ob eine Abgabenerhebung, die sich erst nach einer Auslegungsentscheidung durch den EuGH als unzutreffend erwiesen habe, zu Zinsansprüchen führe (Beschlüsse des FG Hamburg vom 01.09.2020 - 4 K 67/18, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2021, 49, und vom 20.08.2020 - 4 K 56/18, ZfZ 2021, 60).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie -

    Auszug aus BFH, 21.01.2021 - VII B 121/20
    Nach dem EuGH-Urteil Littlewoods Retail u.a. vom 19.07.2012 - C-591/10 (EU:C:2012:478, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2012, 1018) könne ein Rechtsanwendungsfehler grundsätzlich zu einem unionsrechtlichen Zinsanspruch führen.
  • FG Hessen, 31.05.2023 - 7 K 998/20

    Unionsrechtliche Verzinsung der Erstattung von Importabgaben

    Maßgebende Überlegung ist insoweit, dass die Erstattung der Einfuhrabgaben auf der ungeprüften Annahme der Zollanmeldungen durch die Zollverwaltung beruht und eine jederzeitige Änderung zu Gunsten wie auch zu Lasten des Abgabepflichtigen zwecks Erhaltung der Schnelligkeit des Warenverkehrs möglich bleiben soll (BFH, Beschluss vom 21.01.2021, VII B 121/20, ZfZ 2021, 276 ff., juris Rn. 16).
  • FG Düsseldorf, 18.05.2022 - 4 K 2811/17

    Leistung des erzeugten Stroms eines Anlagenbetreibers an Letztverbraucher

    Es ist gerichtsbekannt, dass die Zollverwaltung eine Verzinsung auf Grund des unionsrechtlichen Erstattungsanspruchs bislang ablehnt (vgl. BFH, Beschluss vom 21. Januar 2021 VII B 121/20, BFH/NV 2021, 682 sowie das bei Gericht anhängige Klageverfahren 4 K 2429/21 AO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht