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BFH, 21.02.2007 - VII R 51/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Zulässigkeit einer Entscheidung gemäß § 126a FGO nach Ergehen eines Gerichtsbescheids; Steuerhinterziehung auf Dauer bei Vorsteuer-Erstattung aus Scheinrechnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 06.04.2004 - 3 K 418/01
- BFH, 21.02.2007 - VII R 51/04
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07
Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus …
Somit ist insbesondere eine nachvollziehbar vom FG begründete Würdigung einer Einlassung des Steuerpflichtigen als Schutzbehauptung nicht revisibel (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2007 VII R 51/04, BFH/NV 2007, 1161). - BFH, 21.10.2010 - IV R 6/08
Nachforderungszinsen - kein Betriebsausgabenabzug - Entscheidung nach § 126a FGO …
Eine Entscheidung nach § 126a FGO ist jedoch auch nach Erlass eines Gerichtsbescheides zulässig, wenn --wie vorliegend-- die Beteiligten hierzu gehört worden sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Februar 2007 VII R 51/04, BFH/NV 2007, 1161, m.w.N.). - BFH, 29.10.2012 - I S 11/12
Begründetheit einer Anhörungsrüge
In solchen Fällen wird keine verfristete Prozesshandlung nachgeholt, sondern nur ein nicht rechtzeitig vorgebrachter Revisionszulassungsgrund nachgeschoben (s. zur Revisionsbegründung Senatsurteil vom 6. Dezember 1978 I R 9/78, BFHE 126, 383, BStBl II 1979, 184; BFH-Beschluss vom 21. Februar 2007 VII R 51/04, BFH/NV 2007, 1161;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 45; so bereits Urteil des Reichsgerichts vom 24. März 1928 V 420/27, RGZ 121, 5 zum Zivilprozessrecht). - BFH, 18.08.2015 - VII R 60/13
Kein Anspruch auf auflagenfreie Ausnahmegenehmigung zum Vertrieb von Brenngeräten
Trotz des Antrags auf mündliche Verhandlung ist der Senat an einer Entscheidung im Verfahren nach § 126a FGO nicht gehindert (Senatsentscheidung vom 21. Februar 2007 VII R 51/04, BFH/NV 2007, 1161). - BFH, 18.08.2015 - VII R 61/13
Kein Anspruch auf auflagenfreie Ausnahmegenehmigung zum Vertrieb von Brenngeräten
Trotz des Antrags auf mündliche Verhandlung ist der Senat an einer Entscheidung im Verfahren nach § 126a FGO nicht gehindert (Senatsentscheidung vom 21. Februar 2007 VII R 51/04, BFH/NV 2007, 1161).