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   BFH, 21.03.2013 - VI R 46/11   

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https://dejure.org/2013,15488
BFH, 21.03.2013 - VI R 46/11 (https://dejure.org/2013,15488)
BFH, Entscheidung vom 21.03.2013 - VI R 46/11 (https://dejure.org/2013,15488)
BFH, Entscheidung vom 21. März 2013 - VI R 46/11 (https://dejure.org/2013,15488)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer

  • openjur.de

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung; Reichweite des Anscheinsbeweises beim angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2
    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Bundesfinanzhof

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 8 Abs 1 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 3 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 4 EStG 2002
    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung – Reichweite des Anscheinsbeweises beim angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Betriebs-Berater

    Dienstwagenbesteuerung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der 1 %-Regelung auf den Dienstwagen des Geschäftsführers eines angestellten Gesellschafter-Geschäftsführers

  • datenbank.nwb.de

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendungsvoraussetzung der 1%-Regelung: Reichweite des Anscheinsbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Dienstwagenbesteuerung: Anwendung der 1 %-Regelung auch bei fehlender privater Nutzung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Änderung der Rechtsprechung des BFH zur Dienstwagenbesteuerung: Anwendung der 1 %-Regelung auch bei fehlender privater Nutzung

  • heise.de (Pressebericht, 22.07.2013)

    1%-Regelung bei Dienstwagen auch ohne private Nutzung

  • lto.de (Kurzinformation)

    BFH zu Dienstwagen - Steuervorteil auch ohne Privatfahrten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung der 1 %-Regelung auf den Dienstwagen des Geschäftsführers eines angestellten Gesellschafter-Geschäftsführers

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht - Dienstwagenbesteuerung: Anwendung der 1 %-Regelung auch bei fehlender privater Nutzung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite der 1%-Regelung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Pkw-Privatanteil

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Dienstwagenbesteuerung: Anwendung der 1 %-Regelung auch bei fehlender privater Nutzung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Anwendung der 1 %-Regelung auch bei fehlender Privatnutzung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    1-Prozent-Regelung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 241, 175
  • NJW 2013, 3056
  • NZV 2013, 541
  • DB 2013, 1526
  • BStBl II 2013, 1044
  • NZG 2013, 1120
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Köln, 08.12.2022 - 13 K 1001/19

    Körperschaftsteuer: Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung trotz Nutzungsverbots

    Außerdem sei die Existenz eines gleichwertigen privaten Kfz nach der einschlägigen BFH-Rechtsprechung - insbesondere nach den Urteilen vom 21.03.2013 (VI R 46/11), vom 18.04.2013 (VI R 23/12) und vom 14.11.2014 (VI R 25/13) - keine Voraussetzung dafür, dass ein vertraglich fixiertes privates Nutzungsverbot zu akzeptieren sei.

    Nach den BFH-Urteilen vom 21.03.2013 (VI R 46/11), 18.04.2013 (VI R 23/12) und 14.11.2014 (VI R 25/13) reiche ein Anscheinsbeweis für die Feststellung der privaten Nutzung nicht aus, sofern keine zusätzlichen objektiven Beweise vorlägen.

    Im Urteil vom 21.03.2013 (VI R 46/11) habe der BFH dies explizit auch für den Fall des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH klargestellt.

    Im Leitsatz zu dem BFH-Urteil vom 21.03.2013 (VI R 46/11) werde zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grundsätze dieser Entscheidung auch für einen (Allein-)Geschäftsführer gälten.

    Insbesondere gehe der Verweis der Klägerin auf das BFH-Urteil vom 21.03.2013 (VI R 46/11) fehl, weil dieses Urteil lediglich einen zu 50 % beteiligten GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer betreffe.

    Dass der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwache, ändere hieran nichts (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 - VI R 46/08, BStBl II 2010, 848; vom 21.03.2013 - VI R 46/11, BStBl II 2013, 1044; vom 21.03.2013 - VI R 42/12, BStBl II 2013, 918; vom 18.04.2013 - VI R 23/12, BStBl II 2013, 920; vom 14.11.2013 - VI R 25/13, BFH/NV 2014, 678).

    An diesen Grundsätzen hat der VI. Senat nicht nur für den Fall eines nicht als Gesellschafter beteiligten Alleingeschäftsführers und eines zu 50 % (und damit nicht beherrschend) am Stammkapital einer GmbH beteiligten Geschäftsführers festgehalten (vgl. Urteile vom 21.03.2013 - VI R 46/11 und VI R 42/12), sondern auch für den eines alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (vgl. BFH-Urteil vom 08.08.2013 - VI R 71/12, BFH/NV 2014, 153).

    Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Abkehr vom Anscheinsbeweis sich nur auf das Lohnsteuerrecht beziehe und er außerhalb dieses Gebiets - z.B. für Zwecke der Nutzungsentnahmebesteuerung - weiterhin Bestand habe (vgl. die Kommentierungen zu den Entscheidungen des VI. Senats bei Geserich, NWB 2013, 2376, 2377 f.; HFR 2013, 692; HFR 2013, 994; DStR 2013, 1424; HFR 2014, 409 f.).

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 42/12

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich -

    Gleichwohl rechtfertigt dies einen entsprechenden steuerstrafrechtlich erheblichen Generalverdacht nicht (BFH-Urteil vom 21. März 2013 VI R 46/11, BFHE 241, 175).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwacht (BFH-Urteile in BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848; in BFHE 235, 383, BStBl II 2012, 362, sowie vom 21. März 2013 VI R 46/11, BFHE 241, 175).

    Diese Feststellungen kann auch bei einem Alleingeschäftsführer der Beweis des ersten Anscheins nicht ersetzen (BFH-Urteil vom 21. März 2013 VI R 46/11, BFHE 241, 175).

  • BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises bei

    Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt das nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu einem als Lohnzufluss nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassenden steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers (Senatsurteile vom 18. April 2013 VI R 23/12, BFHE 241, 276, BFH/NV 2013, 1316, und vom 21. März 2013 VI R 42/12, BFHE 241, 180, BFH/NV 2013, 1305; VI R 46/11, BFHE 241, 175, BFH/NV 2013, 1302, und VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700; jeweils m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen PKW privat nutzt (Senatsurteil in BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700).

    Dabei hat es auch zu berücksichtigen, dass die fehlende Überwachung eines arbeitsvertraglich vereinbarten Verbots der privaten Nutzung des dienstlich überlassenen Fahrzeugs nicht auf dessen Steuerunerheblichkeit schließen lässt (vgl. Senatsurteile in BFHE 241, 180, BFH/NV 2013, 1305; in BFHE 241, 175, BFH/NV 2013, 1302).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber ein arbeitsvertraglich vereinbartes Privatnutzungsverbot nicht überwacht oder es wie bei einem angestellten (Allein-)Geschäftsführer, einem (familienangehörigen) Geschäftsführer eines Familienunternehmens oder dem Gesellschafter-Geschäftsführer an einer "Kontrollinstanz" fehlt (Senatsurteile in BFHE 241, 276, BFH/NV 2013, 1316; in BFHE 241, 180, BFH/NV 2013, 1305; in BFHE 241, 175, BFH/NV 2013, 1302, m.w.N.).

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