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   BFH, 21.04.1988 - V R 135/83   

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BFH, 21.04.1988 - V R 135/83 (https://dejure.org/1988,1933)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1988 - V R 135/83 (https://dejure.org/1988,1933)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1988 - V R 135/83 (https://dejure.org/1988,1933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b

  • Wolters Kluwer

    Entnahmeeigenverbrauch - Gegenstand - Unternehmer - Herstellung im Rahmen des Unternehmens - Gegenstand der Wertabgabe - Zugehörigkeit von Gegenständen - Zugehörigkeit zum Unternehmen - Zuordnungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. a, b

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Gegenstand des Eigenverbrauchs bei Entrichtung eines schlüsselfertigen Einfamilienhauses; Unternehmenszugehörigkeit als Voraussetzung des Eigenverbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 175
  • BB 1988, 1452
  • BStBl II 1988, 746
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 03.11.1983 - V R 4/73

    Eigenverbrauch bei Erwerbsgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - V R 135/83
    Der BFH folgt auch für das UStG 1967 der im Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73 (BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169) zum UStG 1951 vertretenen Auffassung, daß sich der Gegenstand des Entnahmeeigenverbrauchs (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG 1967) nicht danach richtet, was der Unternehmer in der Regel im Rahmen seines Unternehmens herstellt, sondern danach, was im konkreten Fall Gegenstand der Wertabgabe des Unternehmens ist.

    Der BFH hat diese Ansicht in dem nach der Vorentscheidung ergangenen Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73 (BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169) aufgegeben.

  • BFH, 25.11.1976 - V R 98/71

    Kein Vorsteuerabzug, wenn der maßgebliche Gegenstand erst in einem späteren

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - V R 135/83
    Sollte eine dem erkennenden Senat nicht ersichtliche Erklärung des Klägers nach § 19 Abs. 4 UStG 1967 vorliegen oder sollte der Kläger eine solche Erklärung noch abgeben, so wäre hinsichtlich des dann möglichen Vorsteuerabzugs zu beachten, daß der Kläger wegen des für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Abschnittsprinzips nur die Vorsteuern im Streitjahr absetzen könnte, für welche die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 in diesem Jahr vorgelegen haben (BFH-Urteile vom 25. November 1976 V R 98/71, BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448, und vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521 und 1. a der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - V R 135/83
    Voraussetzung ist in beiden Fällen, daß die entnommenen oder verwendeten Gegenstände vorher dem Unternehmen des Klägers zugeordnet waren; dies richtet sich regelmäßig nach der Zuordnungsentscheidung des Unternehmers (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350; vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735; vom 25. Juni 1987 V R 121/86, BFHE 151, 463, BStBl II 1988, 150, sowie vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).
  • BFH, 07.11.1963 - V 2/61 U

    Eigenverbrauch eines Rohbauunternehmers beim Bau eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - V R 135/83
    Dies beruht auf der insbesondere in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. November 1963 V 2/61 U (BFHE 78, 142, BStBl II 1964, 55) vertretenen Auffassung, daß für die Bestimmung des Umfangs des Eigenverbrauchs und der Lieferungen und sonstigen Leistungen die gleichen Grundsätze zu gelten hätten.
  • BFH, 26.02.1987 - V R 1/79

    1. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach der tatsächlichen und

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - V R 135/83
    Sollte eine dem erkennenden Senat nicht ersichtliche Erklärung des Klägers nach § 19 Abs. 4 UStG 1967 vorliegen oder sollte der Kläger eine solche Erklärung noch abgeben, so wäre hinsichtlich des dann möglichen Vorsteuerabzugs zu beachten, daß der Kläger wegen des für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Abschnittsprinzips nur die Vorsteuern im Streitjahr absetzen könnte, für welche die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 in diesem Jahr vorgelegen haben (BFH-Urteile vom 25. November 1976 V R 98/71, BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448, und vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521 und 1. a der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 09.03.1972 - V R 142/68

    Eigenverbrauch bei unentgeltlicher Errichtung eines Gebäudes für eine

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - V R 135/83
    Als Gegenstand des Eigenverbrauchs komme nur in Betracht, was der Unternehmer üblicherweise auch an Dritte liefere (ebenso BFH-Urteil vom 9. März 1972 V R 142/68, BFHE 105, 193, BStBl II 1972, 511).
  • BFH, 25.06.1987 - V R 121/86

    Zuordnung von Vorsteuerbeträgen bei einem gewerblichen und einem

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - V R 135/83
    Voraussetzung ist in beiden Fällen, daß die entnommenen oder verwendeten Gegenstände vorher dem Unternehmen des Klägers zugeordnet waren; dies richtet sich regelmäßig nach der Zuordnungsentscheidung des Unternehmers (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350; vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735; vom 25. Juni 1987 V R 121/86, BFHE 151, 463, BStBl II 1988, 150, sowie vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).
  • BFH, 21.05.1987 - V R 109/77

    Zur Unternehmereigenschaft einer Jagdgesellschaft

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - V R 135/83
    Voraussetzung ist in beiden Fällen, daß die entnommenen oder verwendeten Gegenstände vorher dem Unternehmen des Klägers zugeordnet waren; dies richtet sich regelmäßig nach der Zuordnungsentscheidung des Unternehmers (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350; vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735; vom 25. Juni 1987 V R 121/86, BFHE 151, 463, BStBl II 1988, 150, sowie vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).
  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und

    Auszug aus BFH, 21.04.1988 - V R 135/83
    Voraussetzung ist in beiden Fällen, daß die entnommenen oder verwendeten Gegenstände vorher dem Unternehmen des Klägers zugeordnet waren; dies richtet sich regelmäßig nach der Zuordnungsentscheidung des Unternehmers (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350; vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735; vom 25. Juni 1987 V R 121/86, BFHE 151, 463, BStBl II 1988, 150, sowie vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).
  • BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10

    Keine Vorsteuerberichtigung wegen Entnahme bei Einbringung einer vermieteten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 21. April 1988 V R 135/83, BFHE 153, 175, BStBl II 1988, 746) sei eine Entnahme "ein tatsächlicher Vorgang, bei dem der Unternehmer einen zuvor dem unternehmerischen Bereich zugeordneten Gegenstand endgültig aus diesem Bereich herausnimmt; es handelt sich um eine tatsächliche (vom Willen des Unternehmers gesteuerte) Wertabgabe des Unternehmens." Diese Rechtsprechung sei uneingeschränkt auf den nunmehr geltenden § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG übertragbar.
  • FG Köln, 14.04.1999 - 11 K 5399/95

    Keine Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung eines Pkw - allein - aufgrund fehlender

    Die Steuerbarkeit eines Hilfsgeschäfts verlangt, daß der Unternehmer einen zuvor dem Unternehmen zugeordneten Gegenstand aus diesem Bereich abgibt (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.1988 - V R 135/83, BStBl II 1988, 747 m. w. N.).
  • BFH, 18.06.1993 - V R 75/89

    Umsatz durch verdeckte Gewinnausschüttung (§ 1 UStG )?

    Dies ist nach keiner der genannten Vorschriften möglich; für die Besteuerung des Eigenverbrauchs hat der Senat bereits entschieden, daß maßgebend ist, was im konkreten Fall Gegenstand der Wertabgabe des Unternehmens ist und nicht was der Unternehmer in der Regel im Rahmen seines Unternehmens herstellt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 1988 V R 135/83, BFHE 135, 175, BStBl II 1988, 746).
  • BFH, 01.02.1990 - V R 51/85

    Voraussetzung für einen Eigenverbrauch durch Verwendung eines dem Unternehmen

    Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Unternehmen - als Voraussetzung für einen Eigenverbrauch durch Verwendung eines dem Unternehmen dienenden Gegenstandes (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1973; BFH-Urteil vom 21. April 1988 V R 135/83, BFHE 153, 175, BStBl 1988, 746) - richtet sich grundsätzlich nach der Zuordnungsentscheidung des Unternehmers (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350; vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735; vom 25. Juni 1987 V R 121/86, BFHE 151, 463, BStBl II 1988, 150, sowie vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).
  • BFH, 04.05.1994 - XI R 48/90

    Voraussetzungen für einen steuerpflichtigen Eigenverbrauch einer privaten

    Sie setzt daher wie diese voraus, daß ein für unternehmensfremde Zwecke verwendeter Gegenstand zuvor dem Unternehmen zugeordnet worden ist (BFH-Urteile vom 21. April 1988 V R 135/83, BFHE 153, 175, BStBl II 1988, 746; vom 23. September 1993 V R 87/89, BFHE 172, 546 [BFH 23.09.1993 - V R 87/89], BStBl II 1994, 200).
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