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BFH, 21.04.1999 - II B 11/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Erbvertrag - Erwerb durch Vermächtnis - Zulassung der Beschwerde - Erbschaftsteuer
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 69 Abs. 3 § 128 Abs. 3 S. 1
Beschwerde gegen ablehnenden AdV-Beschluss - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.10.1991 - XI B 18/90
FG kann Beschwerde gegen Beschluß nach § 69 Abs. 3 FGO nachträglich zulassen
Auszug aus BFH, 21.04.1999 - II B 11/99
Gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) steht den Beteiligten gegen Entscheidungen des FG über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 des Gesetzes die Beschwerde nur zu, wenn sie in der Entscheidung oder durch das FG nachträglich (so Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 1991 XI B 18/90, BFHE 165, 565, BStBl II 1992, 301) zugelassen worden ist. - BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94
Rüge eines Verfahrensfehlers auf Grund widersprechender Gesetzesauslegung
Auszug aus BFH, 21.04.1999 - II B 11/99
Eine Ausnahme wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit des FG-Beschlusses kommt vorliegend nicht in Betracht, weil der Beschluß weder jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt, noch unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791).