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   BFH, 21.04.1999 - II B 11/99   

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https://dejure.org/1999,10359
BFH, 21.04.1999 - II B 11/99 (https://dejure.org/1999,10359)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1999 - II B 11/99 (https://dejure.org/1999,10359)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1999 - II B 11/99 (https://dejure.org/1999,10359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erbvertrag - Erwerb durch Vermächtnis - Zulassung der Beschwerde - Erbschaftsteuer

  • Judicialis

    AO 1977 § 178 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 128 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3 § 128 Abs. 3 S. 1
    Beschwerde gegen ablehnenden AdV-Beschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.10.1991 - XI B 18/90

    FG kann Beschwerde gegen Beschluß nach § 69 Abs. 3 FGO nachträglich zulassen

    Auszug aus BFH, 21.04.1999 - II B 11/99
    Gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) steht den Beteiligten gegen Entscheidungen des FG über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 des Gesetzes die Beschwerde nur zu, wenn sie in der Entscheidung oder durch das FG nachträglich (so Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 1991 XI B 18/90, BFHE 165, 565, BStBl II 1992, 301) zugelassen worden ist.
  • BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94

    Rüge eines Verfahrensfehlers auf Grund widersprechender Gesetzesauslegung

    Auszug aus BFH, 21.04.1999 - II B 11/99
    Eine Ausnahme wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit des FG-Beschlusses kommt vorliegend nicht in Betracht, weil der Beschluß weder jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt, noch unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791).
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