Rechtsprechung
   BFH, 21.04.2005 - III R 4/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2001
BFH, 21.04.2005 - III R 4/04 (https://dejure.org/2005,2001)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2005 - III R 4/04 (https://dejure.org/2005,2001)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2005 - III R 4/04 (https://dejure.org/2005,2001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 5

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 4 Abs. 1
    Kein Wechsel der Vermögensart bei in verschiedene Wirtschaftsgüter aufgeteiltem Gebäude, wenn ein Gebäudeteil nunmehr fremdgewerblcih vermietet wird

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 5

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 S. 5
    Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur Zwangseinlage führen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Einlage gegen den Willen des Steuerpflichtigen nach dem sog. Einheitlichkeitsgrundsatz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Privatvermögen gehörender Gebäudeteil ? Vermietung für fremde gewerbliche Zwecke ? Weiterhin Privatvermögen ? Betriebsvermögen nicht durch Einlagehandlung des Betriebsprüfers, sondern nur durch Willensentscheidung des Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsgebäude - Nutzungsänderung bei gemischt genutzten Gebäuden

  • IWW (Kurzinformation)

    Entnahme oder Einlage bei Nutzungsänderung?

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsgebäude - Nutzungsänderung bei gemischt genutzten Gebäuden

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsgebäude - Nutzungsänderung bei gemischt genutzten Gebäuden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nutzung eines zum Privatvermögen gehörenden Gebäudeteils für fremde gewerbliche Zwecke; Einheitliche Behandlung von Betriebsvermögen und Privatvermögen; Berücksichtigung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei objektiver Geeignetheit der Förderung eines Betriebs; ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4, EStG § 5, EStR R 13 Abs 9
    Betriebsvermögen; Bilanz; Einheitlichkeit; Gemischtgenutztes Grundstück

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 485
  • BB 2005, 1726
  • BB 2005, 1887
  • DB 2005, 1716
  • DB 2007, 14
  • BStBl II 2005, 604
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.11.2004 - XI R 31/03

    Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur "Zwangsentnahme" führen

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - III R 4/04
    Ein bisher zum Privatvermögen gehörender Gebäudeteil, der nunmehr für fremde gewerbliche Zwecke vermietet wird, bleibt Privatvermögen, auch wenn der Steuerpflichtige einen weiteren, schon vorher für fremde betriebliche Zwecke vermieteten Gebäudeteil dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 31/03, BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der BFH im Urteil vom 10. November 2004 XI R 31/03 (BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334) für den Fall einer nachträglichen Nutzungsänderung eines Gebäudeteils weder die Nutzungsänderung als solche noch die Tatsache, dass nunmehr ein Funktionszusammenhang zu einem vergleichbar genutzten weiteren Gebäudeteil bestehe, als schlüssige Entnahmehandlung angesehen.

    Vielmehr ist entsprechend dem BFH-Urteil in BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334 darauf abzustellen, dass bei einer Nutzungsänderung eines Gebäudeteils eine Entnahme oder Einlage nur unter den oben dargelegten besonderen Voraussetzungen angenommen werden darf.

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - III R 4/04
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132) können einzelne Gebäudeteile abweichend von der zivilrechtlichen Beurteilung dem Grunde nach selbständige --der Absetzung für Abnutzung unterliegende-- Wirtschaftsgüter bilden.

    Der Große Senat des BFH hat sich in seinem Beschluss in BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132 nicht mit einer späteren Nutzungsänderung der Gebäudeteile und den sich daraus ergebenden Folgerungen befasst.

  • BFH, 08.03.1990 - IV R 60/89

    Im Hinzuerwerb eines im Privatvermögen verbleibenden Miteigentumsanteils an einem

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - III R 4/04
    Eine Ausnahme sei nur in Fällen anzunehmen, in denen ein Wirtschaftsgut infolge eines Rechtsvorgangs aus dem Betriebsvermögen ausscheide und notwendiges Privatvermögen werde, weil insoweit ansonsten eine Besteuerung der stillen Reserven des Wirtschaftsguts nicht sichergestellt sei (BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168; BFH-Urteil vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559).

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des FG auch nicht aus dem Urteil des BFH in BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559.

  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - III R 4/04
    Eine Ausnahme sei nur in Fällen anzunehmen, in denen ein Wirtschaftsgut infolge eines Rechtsvorgangs aus dem Betriebsvermögen ausscheide und notwendiges Privatvermögen werde, weil insoweit ansonsten eine Besteuerung der stillen Reserven des Wirtschaftsguts nicht sichergestellt sei (BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168; BFH-Urteil vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559).

    Auch schlüssiges Verhalten kann eine Einlagehandlung darstellen, wenn es diese Absicht des Steuerpflichtigen unmissverständlich zum Ausdruck bringt (BFH-Beschluss in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).

  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - III R 4/04
    Fremdvermietete Grundstücke können im Rahmen eines Einzelunternehmens dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden, weil sie als Vermögensanlage der finanziellen Absicherung des Betriebes dienen und seine Ertragsfähigkeit steigern können (BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461).

    Den vom FG zitierten BFH-Urteilen vom 29. September 1994 III R 80/92 (BFHE 176, 93, BStBl II 1995, 72) und in BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461 lässt sich ebenfalls nichts Abweichendes entnehmen, da sie keine nachträglich eingetretenen Nutzungsänderungen betreffen.

  • BFH, 29.09.1994 - III R 80/92

    Ein eigenbetrieblich genutztes Gebäude ist auch dann ein einheitliches

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - III R 4/04
    Den vom FG zitierten BFH-Urteilen vom 29. September 1994 III R 80/92 (BFHE 176, 93, BStBl II 1995, 72) und in BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461 lässt sich ebenfalls nichts Abweichendes entnehmen, da sie keine nachträglich eingetretenen Nutzungsänderungen betreffen.
  • BFH, 20.09.1995 - X R 46/94

    Abgrenzung zwischen gewillkürtem und notwendigem Betriebsvermögen - Beteiligung

    Auszug aus BFH, 21.04.2005 - III R 4/04
    Bei buchführenden Betrieben ist die Behandlung in der Buchführung ein --widerlegbares-- Indiz für die Willensentscheidung des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 46/94, BFH/NV 1996, 393).
  • BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

    Dieser Einheitlichkeitsgrundsatz setzt indes nicht die Regelungen über Entnahmen und Einlagen außer Kraft (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559; vom 10. November 2004 XI R 31/03, BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334, und vom 21. April 2005 III R 4/04, BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604).

    Dies erfordert eine willentliche Zuführung des ideellen Grundstücksteils in den Betrieb der Kläger (vgl. BFH-Urteil in BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604).

  • BFH, 03.08.2012 - X B 153/11

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Renovierung der neuen Wohnung bei

    Nach der Rechtsprechung des BFH erfordert der Tatbestand der Einlage i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung eine auf einem entsprechenden Einlagewillen beruhende konkludente oder ausdrückliche Einlagehandlung als Widmungsakt (z.B. BFH-Urteil vom 21. April 2005 III R 4/04, BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 505 f.; Bode in Kirchhof, EStG, 11. Aufl., § 4 Rz 103; jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).

    Die Einlagehandlung muss also grundsätzlich auf einer Willensentscheidung beruhen, die dann wirksam wird, wenn sie äußerlich erkennbar und damit in objektiv nachprüfbarer Weise dokumentiert ist (z.B. BFH-Urteil in BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604; vgl. Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz 316).

    Der Widmungswille kann jedoch auch in anderer Weise äußerlich erkennbar und objektiv nachprüfbar dokumentiert werden (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 506).

  • BFH, 18.08.2009 - X R 47/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Der sich durch den Erbfall und damit einhergehender Beendigung der Bruchteilsgemeinschaft von selbst vollziehende Wandel von Miteigentumsanteilen in Alleineigentum des Klägers macht die ursprünglich unterschiedlich einzuordnenden Anteile an den Grundstücken nicht zu einem einheitlich dem Betriebs- oder Privatvermögen zuzuordnenden Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559; vom 10. November 2004 XI R 31/03, BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334; vom 21. April 2005 III R 4/04, BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604).

    Eine Zwangseinlage ist dem Einkommensteuerrecht fremd (vgl. BFH-Urteile in BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559; in BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334, und in BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604).

  • FG Münster, 15.11.2013 - 8 K 1507/11

    Tatbestandsvoraussetzungen des Konzernprivilegs gemäß § 6a GrEStG

    Nach der Rechtsprechung des BFH können Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, als gewillkürtes Betriebsvermögen berücksichtigt werden, wenn sie objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (z.B. BFH Urteil vom 21.04.2005 III R 4/04, BStBl. II 2005, 604).

    Allerdings kann der Widmungswille auch in anderer Weise äußerlich erkennbar und objektiv nachprüfbar dokumentiert werden (BFH Urteil vom 21.04.2005 III R 4/04, BStBl. II 2005, 604; BFH Beschluss vom 03.08.2012 X B 153/11, NFH/NV 2012, 1956).

  • BFH, 24.01.2008 - III R 9/05

    Investitionszulagenbegünstigter Umbau eines Gebäudes zu einem Mietwohngebäude -

    In Fällen, in denen ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu Wohnzwecken durch Vermietung oder Eigengebrauch genutzt wird, sind die einzelnen Gebäudeteile gesondert zu behandeln (vgl. Senatsurteil vom 21. April 2005 III R 4/04, BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604, m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2006 - III B 53/06

    Statthaftigkeit der ordentlichen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Mit Urteil vom 21. April 2005 III R 4/04 (BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604) hob der Bundesfinanzhof (BFH) das Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 27. Februar 2003 6 K 1152/01 auf und gab der Klage der Erinnerungsführer und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) statt.
  • FG Nürnberg, 13.03.2013 - 5 K 1186/10

    Nutzungsänderung von im Rahmen einer vermögensverwaltenden GbR vermieteten

    69 Allerdings setzt der Einheitlichkeitsgrundsatz die gesetzlichen Regelungen über die Entnahme und die Einlage von Wirtschaftsgütern nicht außer Kraft, diese sind vielmehr vorrangig zu beachten (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2005 III R 4/04, BStBl II 2005, 604 Rz. 14, 19).
  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 4 K 469/99

    Qualifizierung eines Nießbrauchsrechts an GmbH-Anteil als notwendiges

    Auch schlüssiges Verhalten kann eine Einlagehandlung darstellen, wenn es diese Absicht des Steuerpflichtigen unmissverständlich zum Ausdruck bringt (BFH-Urteil vom 21. April 2005 III R 4/04, BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht