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   BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07   

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https://dejure.org/2009,10511
BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07 (https://dejure.org/2009,10511)
BFH, Entscheidung vom 21.04.2009 - VII R 25/07 (https://dejure.org/2009,10511)
BFH, Entscheidung vom 21. April 2009 - VII R 25/07 (https://dejure.org/2009,10511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erdgastransport in Rohrfernleitungen gehört nicht zum stromsteuerbegünstigten Produzierenden Gewerbe; Auslegung der Begriffe "Gasversorgungswirtschaft" und "Rohrfernleitung"; Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz; Anwendungsbereich des § 131 Abs. 2 Nr. 1 AO

  • Judicialis

    Richtlinie 2003/55/EG Art. 2 Nr. 5; ; Richtlinie 2003/55/EG Art. 2 Nr. 7; ; StromStG § ... 2 Nr. 3; ; StromStG § 9 Abs. 3; ; EnWG § 3 Nr. 18; ; ProdGewStatG § 6; ; MinöStG 1993 § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; ; MinöStG 1993 § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung eines Unternehmens als Energieversorgungsbetrieb ausschließlich nach Vorgaben des Abschnittes I Gruppe 60.3 (Transport in Rohrfernleitungen) WZ 93; Auslegung des Begriffes einer Rohrfernleitung i.R.e. Gastransportes unter Berücksichtigung der Einspeisepunkte ...

  • datenbank.nwb.de

    Beförderung von Erdgas in einem rohrleitungsgebundenen Gastransportsystem mit mehreren Verdichterstationen gehört nicht zum stromsteuerbegünstigten produzierenden Gewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07
    Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 20. April 2004 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 572) erweise sich die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Netzarten als gleichheitswidrig.

    Wie bereits ausgeführt, liegt im Ausschluss des gesamten Dienstleistungsbereichs von der in § 9 Abs. 3 StromStG festgelegten Steuerbegünstigung eine unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstandende Typisierung (BVerfG-Urteil in HFR 2004, 572).

  • BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03

    Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen;

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, hat der Gesetzgeber mit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Abgrenzung und näheren Bestimmung des Begünstigtenkreises eine Typisierung vorgenommen, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist (Senatsurteile vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, und vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361).

    Dabei ist es der angestrebten Typisierung immanent, dass einzelne Unternehmen von der Begünstigung ausgeschlossen werden, auf die zumindest einige Kriterien zutreffen, die den Ausschlag für die steuerliche Bevorzugung des von § 9 Abs. 3 StromStG erfassten Begünstigtenkreises gegeben haben (Senatsurteil in BFHE 208, 361).

  • BFH, 30.11.1982 - VIII R 9/80

    Widerruf - Verwaltungsakt

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bildet diese Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus auch eine Rechtsgrundlage für den Widerruf eines mit einem Widerrufsvorbehalt versehenen und als rechtswidrig erkannten begünstigenden Verwaltungsakts (Senatsurteile vom 16. Juli 1985 VII R 31/81, BFHE 144, 189, und vom 30. November 1982 VIII R 9/80, BFHE 137, 209, BStBl II 1983, 187).
  • BFH, 16.07.1985 - VII R 31/81
    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bildet diese Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus auch eine Rechtsgrundlage für den Widerruf eines mit einem Widerrufsvorbehalt versehenen und als rechtswidrig erkannten begünstigenden Verwaltungsakts (Senatsurteile vom 16. Juli 1985 VII R 31/81, BFHE 144, 189, und vom 30. November 1982 VIII R 9/80, BFHE 137, 209, BStBl II 1983, 187).
  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07
    Dass der Gesetzgeber in § 2 Nr. 3 StromStG nur die Energieversorgung als solche als zum Produzierenden Gewerbe gehörend eingestuft hat, beruht somit auf nachvollziehbaren und nicht auf offensichtlich sachfremden Erwägungen, so dass eine nach der Rechtsprechung des BVerfG für einen Verstoß gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG angelegte Willkürverbot zu fordernde Evidenz der Unsachlichkeit der Regelung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Oktober 1993 1 BvL 34/81, BVerfGE 89, 132, 141 f.) nach Auffassung des Senats nicht vorliegt.
  • BFH, 23.02.2005 - VII R 27/04

    Steuerbegünstigte Verwendung von Strom - Arzneimittelabpackung kein

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist diese Regelung abschließend, so dass in anderen Rechtsvorschriften als denen des StromStG angelegte Definitionen, die die Tätigkeit einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen charakterisieren und damit dem Produzierenden Gewerbe zuweisen, für das Energiesteuerrecht nicht bindend sind und deshalb auch zur Auslegung des § 2 Nr. 3 StromStG nicht herangezogen werden können (zum Arzneimittelgesetz vgl. Senatsentscheidung vom 23. Februar 2005 VII R 27/04, BFHE 208, 372).
  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, hat der Gesetzgeber mit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Abgrenzung und näheren Bestimmung des Begünstigtenkreises eine Typisierung vorgenommen, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist (Senatsurteile vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, und vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361).
  • BFH, 16.04.2013 - VII R 25/11

    Keine Stromsteuerbegünstigung für die Herstellung von Brennstoffen aus

    Die in Art. 3 Nr. 17 Richtlinie 2008/98/EG angeführte Definition, nach der ein als "Recycling" zu bezeichnendes Verwertungsverfahren nicht die Aufbereitung zu Materialien einschließt, die für die Verwendung als Brennstoff bestimmt sind, stützt zwar die vom erkennenden Senat vertretene Auffassung, doch entspricht es inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass in anderen Rechtsvorschriften als denen des StromStG angelegte Definitionen, die die Tätigkeit einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen charakterisieren und damit dem Produzierenden Gewerbe zuweisen, für das Energie- und Stromsteuerrecht nicht bindend sind (vgl. zum Arzneimittelgesetz Senatsurteil vom 23. Februar 2005 VII R 27/04, BFHE 208, 372, ZfZ 2005, 200, und zum Energiewirtschaftsgesetz Senatsurteil vom 21. April 2009 VII R 25/07, BFH/NV 2009, 1669).
  • FG München, 18.09.2014 - 14 K 441/11

    Wahl des Schwerpunkts der wirtschaftlichen Tätigkeit im Stromsteuerrecht

    Bei dem Widerruf der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom für betriebliche Zwecke handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361; BFH-Urteil vom 21. April 2009 VII R 24/07, BFHE 225, 464; BFH-Urteil vom 21. April 2009 VII R 25/07, BFH/NV 2009, 1669).
  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - 13 K 1863/11

    Vorrang des Kassenstaatsprinzips vor Grenzgängerregelung - Einschränkung des

    Nach der Rechtsprechung des BFH bildet § 131 Abs. 2 Nr. 1 AO über seinen Wortlaut hinaus auch eine Rechtsgrundlage für den Widerruf eines mit einem Widerrufsvorbehalt versehenen und als rechtswidrig erkannten begünstigenden Verwaltungsakts (BFH, Urteil vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFH/NV 2005, 636; Urteil vom 21. April 2009 VII R 25/07, BFH/NV 2009, 1669).
  • FG Hamburg, 19.11.2013 - 4 K 8/11

    Stromsteuer: Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

    Erst Recht ist diese Vorschrift auf rechtswidrige Verwaltungsakte anwendbar, da der Steuerpflichtige in diese weniger berechtigtes Vertrauen als in einen rechtmäßigen Verwaltungsakt setzt (vgl. etwa BFH, Urteile vom 30.11.1982, VIII R 9/80 und vom 21.04.2009, VII R 25/07; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.01.2013, 6 K 2349/10 Z).
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