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   BFH, 21.05.2001 - II R 48/99   

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https://dejure.org/2001,2768
BFH, 21.05.2001 - II R 48/99 (https://dejure.org/2001,2768)
BFH, Entscheidung vom 21.05.2001 - II R 48/99 (https://dejure.org/2001,2768)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - II R 48/99 (https://dejure.org/2001,2768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsanteil - GmbH - Nießbrauch - Gesamtrechtsnachfolge - Übergabevertrag - Erbschaftsteuer - Bewertungsgesetz

  • Judicialis

    ErbStG 1974 § 10 Abs. 3; ; ErbStG 1974 § ... 9 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG 1974 § 14; ; ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG 1974 § 30; ; FGO § 126 Abs. 2; ; AO 1977 § 170 Abs. 5; ; AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 170 Abs. 1; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 10 Abs 3, ErbStG § 12 Abs 1, ErbStG § 14, BewG § 5 Abs 2, BewG § 13, BewG § 14, BewG § 15 Abs 3
    Gewinnbezugsrecht; GmbH-Anteile; Kapitalwert; Schenkungsteuer; Übergabevertrag; Veräußerungserlös; Vorschenkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Köln, 11.03.1999 - 9 K 2277/98

    Beginn und Lauf der Festsetzungsfrist bei der Schenkungssteuer; Ausführung einer

    Auszug aus BFH, 21.05.2001 - II R 48/99
    Das FA beantragt, unter Änderung des Urteils des FG Köln vom 11. März 1999 9 K 2277/98 die Schenkungsteuer auf 2 376 700 DM festzusetzen.

    Der Kläger beantragt, die Revision des FA zurückzuweisen und --im Wege der Anschlussrevision-- unter Aufhebung des Urteils des FG Köln vom 11. März 1999 9 K 2277/98 und des Schenkungsteuerbescheides die Steuer auf 0 DM herabzusetzen.

  • BFH, 31.05.1989 - II R 110/87

    Anzuwendendes Recht - Erbfälle - Reform des Erbschaftsteuerrechts -

    Auszug aus BFH, 21.05.2001 - II R 48/99
    Die Vorschrift trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den (jeweils) letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (BFH-Urteile vom 31. Mai 1989 II R 110/87, BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733 zu 2. b, und vom 17. April 1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522).

    Eine zuvor tatsächlich falsch (zu hoch oder zu niedrig oder überhaupt nicht) festgesetzte Steuer ist nicht maßgeblich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522), sondern die fiktiv zu berechnende richtige Steuer, wobei für die Berechnung das zur Zeit des letzten Erwerbs geltende Recht anzuwenden ist (BFH-Urteil in BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733).

  • BFH, 17.02.1993 - II R 72/90

    Besteuerung einer Schenkung aufgrund einer vertraglichen Weiterschenkungsklausel

    Auszug aus BFH, 21.05.2001 - II R 48/99
    Denn G hatte die ihm auferlegte Leistung nur zu vollziehen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Dezember 1962 II 24/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1963, 175), er handelte selbst aber nicht freigebig (BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 II R 72/90, BFHE 171, 316, BStBl II 1993, 523).

    Ist --wie im Streitfall-- der Anspruch auf den Zuwendungsgegenstand (hier: Geldforderung in Höhe von 1/3 des Nettoverkaufserlöses) aufschiebend bedingt, so ist unabhängig von der zivilrechtlichen Qualifizierung im Einzelnen (Schenkung unter Auflage, Vertrag zugunsten Dritter) die Schenkung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 ErbStG 1974) erst mit der tatsächlichen Entstehung dieses Anspruchs, d.h. mit dem Eintritt der Bedingung, von der die Entstehung des Anspruchs abhängig sein sollte, ausgeführt (BFH-Urteil in BFHE 171, 316, BStBl II 1993, 523).

  • BFH, 17.04.1991 - II R 121/88

    Fehlerhafte Wertermittlung bei der Veranlagung einer Vorschenkung ist nicht

    Auszug aus BFH, 21.05.2001 - II R 48/99
    Die Vorschrift trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den (jeweils) letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (BFH-Urteile vom 31. Mai 1989 II R 110/87, BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733 zu 2. b, und vom 17. April 1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522).

    Eine zuvor tatsächlich falsch (zu hoch oder zu niedrig oder überhaupt nicht) festgesetzte Steuer ist nicht maßgeblich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522), sondern die fiktiv zu berechnende richtige Steuer, wobei für die Berechnung das zur Zeit des letzten Erwerbs geltende Recht anzuwenden ist (BFH-Urteil in BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733).

  • BFH, 12.07.1979 - II R 41/77

    Zehnjahreszeitraum - Nutzungsrecht - Substanzschenkung

    Auszug aus BFH, 21.05.2001 - II R 48/99
    b) Der vom Kläger unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 12. Juli 1979 II R 41/77, BFHE 128, 401, BStBl II 1979, 740) vertretenen Rechtsauffassung, wonach der Besteuerung desjenigen, der zunächst das Nutzungsrecht an einem Vermögensgegenstand unentgeltlich erwerbe und dem anschließend innerhalb der Frist des § 14 ErbStG 1974 die Vermögenssubstanz selbst zugewandt werde, kein höherer Wert zugrunde zu legen sei als bei sofortiger Zuwendung der Substanz, kann nicht gefolgt werden.
  • BFH, 07.10.1998 - II R 64/96

    Berücksichtigung früherer Erwerbe

    Auszug aus BFH, 21.05.2001 - II R 48/99
    Diese Rechtsauffassung hat der BFH mit Urteil vom 7. Oktober 1998 II R 64/96 (BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25) aufgegeben.
  • BFH, 30.06.1999 - II R 70/97

    Bezugsrechtsübertragung aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus BFH, 21.05.2001 - II R 48/99
    Schenkungsteuerrechtlich relevant ist erst der nachfolgende Erwerb des Vollrechts, d.h. die Entstehung des unbedingten Anspruchs in der Person des Erwerbers, mit dem diesem die Rechtsposition zuwächst, die den Gegenstand einer solchen Schenkung bildet (BFH-Urteil vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BFHE 189, 543, BStBl II 1999, 742).
  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    Schenkungsteuerlich relevant ist alleine der Erwerb des Vollrechts, mit dem dem Erwerber die Rechtsposition zuwächst, die den Gegenstand der Schenkung bildet (BFH-Urteile vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BFHE 189, 543, BStBl II 1999, 742; vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407; Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 14. Aufl., § 9 Rn. 44).
  • BFH, 21.04.2009 - II R 57/07

    Steuerentstehung bei Schenkung einer Forderung mit Besserungsabrede

    Dann erst sind die Schenkungen zu Gunsten der Klägerinnen ausgeführt und ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG die jeweilige Steuer entstanden (BFH-Urteil vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407, unter II. 2. c).
  • BFH, 20.01.2010 - II R 54/07

    Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer

    Die hiervon für Grundstücksschenkungen entwickelte Ausnahme, wonach es für die Ausführung der freigebigen Zuwendung genügt, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte aufgrund dieser Erklärungen jederzeit in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken (BFH-Urteile in BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892, und in BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786), lässt sich nicht auf den Fall übertragen, dass ein erst künftig entstehender Gegenstand zugewendet wird, wie bei der mittelbaren Schenkung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude (BFH-Urteil in BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786) und bei der Zuwendung eines künftig entstehenden Anspruchs aus einer Lebensversicherung (BFH-Urteil vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BFHE 189, 543, BStBl II 1999, 742) oder anderer erst künftig entstehender Forderungen (BFH-Urteil vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407, unter II.2.b).
  • FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00

    Schenkung; Grundstück; Auflassung; Tod; Auflassungsvormerkung; Eintragung;

    Solange ein Anwartschaftsrecht noch nicht zum Vollrecht erstarkt ist, stellt es noch keinen tauglichen Erwerbsgegenstand dar (vgl. dazu Troll, Kommentar zum ErbStG , § 9 Anm. 95 m.w.H; Meincke, Kommentar zum ErbStG , 12. Auflage § 9 Anm. 44; Urteil des BFH vom 21. Mai 2001, II R 48/99 in BFH/NV 2001, 1407 m.w.H. ).

    Der BFH hat außerdem mit Urteil vom 21. Mai 2001, II R 48/99 a.a.O. ausdrücklich entschieden, dass erst der Erwerb des Vollrechts schenkungsteuerlich relevant ist, auch wenn dem Erwerber bereits vorher eine geschützte (abtretbare, vererbbare und verpfändbare) Rechtsposition (Anwartschaftsrecht) eingeräumt wurde (vgl. auch Urteil des BFH vom 30. Juni 1999, II R 70/97 in BStBl II 1999, 742).

  • FG Hamburg, 29.11.2004 - III 257/02

    Erbschaftsteuer: Festsetzungsverjährung und Steuerentstehung bei

    Auch danach würde die Steuer erst am 6. Februar 1999 entstanden sein, als nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung die Zuwendung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt wurde (vgl. BFH vom 21. Mai 2001, II R 48-49/99, BFH/NV 2001, 1407, Vorinstanz FG Köln vom 11. März 1999, 9 K 2277+2280, EFG 1999, 912).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.10.2008 - 3 K 111/06

    Wertveränderung eines Vorerwerbs gem. § 29 Abs. 2 ErbStG nach Rückabwicklung

    Dem steht weder die Bestandskraft vorangegangener Steuerbescheide noch ein Eintritt der Festsetzungsverjährung entgegen, denn der steuerlichen Behandlung der früheren Erwerbe kommt nach dem Gesetz keine Bindungswirkung zu, wie sie etwa Grundlagenbescheide entfalten könnten (BFH-Urteil vom 21.05.2001, II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407).

    Die Vorschrift enthält lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums festzusetzen ist (BFH-Urteil vom 21.05.2001, a.a.O. m.w.N.).

  • FG Saarland, 13.11.2007 - 2 K 2236/04

    Erbschaftsteuer; Schenkung einer "Besserungsabrede-Forderung"

    Dementsprechend führt die (unentgeltliche) Abtretung einer erst künftig entstehenden Forderung (zunächst) nicht zur Schenkungsteuerpflicht, auch wenn dem Erwerber dadurch eine geschützte Rechtsposition eingeräumt wird (BFH vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407; BFH vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BStBl. II 1999, 742).
  • BFH, 11.04.2006 - II R 13/04

    Zinsloses Darlehen: Abgrenzung Entgeltlichkeit - Unentgeltlichkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Erwerb eines zugewendeten Gegenstandes, auf den kein Rechtsanspruch besteht, (objektiv) unentgeltlich, wenn er nicht rechtlich abhängig ist von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung des Erwerbers (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407).
  • FG Köln, 14.03.2006 - 9 K 4735/05

    Vorerwerb trotz entgeltlicher Nießbrauchsablösung

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt rechtserheblich von denjenigen Gestaltungen, über die der BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 7. Oktober 1998 (II R 64/96, BFHE 187, 53, BStBl. II 1999, 25), vom 21. Mai 2001 (II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407) und vom 17. März 2004 (II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl. II 2004, 429) befunden hat.
  • BFH, 28.10.2009 - II R 32/08

    (Freigebige Zuwendung des Erben bei wesentlicher Änderung des vom Erblasser

    Schenkungsteuerrechtlich relevant ist deshalb nicht bereits die Begründung eines künftigen oder eines bedingten Anspruchs auf Übereignung, selbst wenn für den Erwerber zugleich eine geschützte Rechtsposition wie ein Anwartschaftsrecht entsteht, sondern erst der nachfolgende Erwerb des Vollrechts, also wenn dem Erwerber die Rechtsposition zuwächst, die den Gegenstand einer solchen Schenkung bildet (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BFHE 189, 543, BStBl II 1999, 742, zur Übertragung des unwiderruflichen Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung; vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407, zur Abtretung erst künftig entstehender Forderungen; vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, zu dem durch eine Auflassungsvormerkung begründeten dinglichen Anwartschaftsrecht).
  • BFH, 20.01.2005 - II R 56/02

    SchSt; BV-Freibetrag

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 4 K 1204/01

    Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung

  • FG Düsseldorf, 23.02.2005 - 4 K 1218/03

    Betriebsvermögen - Freibetrag: Schädliche Weiterveräußerung

  • BFH, 12.01.2007 - II B 41/06

    NZB: Verfahrensmangel, Urteil ohne mündliche Verhandlung

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 4 K 1205/01

    Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung einer vollmachtslosen

  • FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07

    Grundstückswert bei Vornahme von Investitionen des Erben in Erwartung des

  • FG Berlin, 12.11.2002 - 5 K 5125/01

    Anspruch auf Eigentumsübertragung keine Zuwendung

  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 8/99

    Schenkungsweise Abtretung öffentlich-rechtlicher Ansprüche auf Rückübereignung

  • FG Nürnberg, 28.10.2004 - IV 440/03

    Berücksichtigung der Nießbrauchsbelastung von früher erworbenem Vermögen im

  • FG Nürnberg, 17.08.2006 - IV 323/02

    Keine wirksame Festsetzung von Schenkungsteuer in einem nur mit

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