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   BFH, 21.05.2010 - IV R 35/09   

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https://dejure.org/2010,6541
BFH, 21.05.2010 - IV R 35/09 (https://dejure.org/2010,6541)
BFH, Entscheidung vom 21.05.2010 - IV R 35/09 (https://dejure.org/2010,6541)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - IV R 35/09 (https://dejure.org/2010,6541)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • openjur.de

    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung; Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 107 Abs 1
    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • Bundesfinanzhof

    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 107 Abs 1 FGO
    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 107 Abs 1 FGO
    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • rewis.io

    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • rewis.io

    Zuständigkeit für Urteilsberichtigung - Urteilsberichtigung gemäß § 107 FGO nur bei offenbaren Unrichtigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 107
    Voraussetzungen für eine Berichtigung nach § 107 Finanzgerichtsordnung ( FGO )

  • datenbank.nwb.de

    BFH für die Entscheidung über den Antrag auf Urteilsberichtigung zuständig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.02.2005 - IX B 234/02

    Urteilsberichtigung nach § 107 FGO

    Auszug aus BFH, 21.05.2010 - IV R 35/09
    Es muss sich daher um einen "mechanischen" Fehler handeln, der ohne weitere Prüfung erkannt und korrigiert werden kann (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2005 IX B 234/02, BFH/NV 2005, 1120).
  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 647/06

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, Abzug dauernder Lasten, Freibetrag zur

    Auszug aus BFH, 21.05.2010 - IV R 35/09
    Der Antrag auf Berichtigung des Urteils des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 10. Juli 2008  11 K 647/06 hat keinen Erfolg.
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen - Gestaltungsmissbrauch

    Auszug aus BFH, 21.05.2010 - IV R 35/09
    Der Bundesfinanzhof (BFH) ist für die Entscheidung über den Berichtigungsantrag zuständig, da gegen das Urteil Revision eingelegt worden ist (BFH-Urteil vom 10. Dezember 2003 IX R 44/98, BFH/NV 2004, 1265).
  • FG München, 04.05.2011 - 3 K 2253/08

    Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch

    Voraussetzung für eine Berichtigung ist, dass es sich bei dem Fehler um ein Versehen (Verschreiben, Verrechnen, Vergreifen usw.) und damit um einen "mechanischen" Fehler handelt, der ohne weitere Prüfung erkannt und korrigiert werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 2010 IV R 35/09, BFH/NV 2010, 1649).
  • BFH, 14.03.2011 - I B 65/10

    Voraussetzungen für Berichtigung eines FG-Urteils

    Besteht die nicht nur theoretische Möglichkeit, dass dem FA bzw. dem FG ein Fehler der zuletzt genannten Art unterlaufen ist, so ist für eine Berichtigung kein Raum (BFH-Beschluss vom 21. Mai 2010 IV R 35/09, BFH/NV 2010, 1649).
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