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   BFH, 21.05.2021 - II S 5/21 (PKH)   

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https://dejure.org/2021,28168
BFH, 21.05.2021 - II S 5/21 (PKH) (https://dejure.org/2021,28168)
BFH, Entscheidung vom 21.05.2021 - II S 5/21 (PKH) (https://dejure.org/2021,28168)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 2021 - II S 5/21 (PKH) (https://dejure.org/2021,28168)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 52a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 55 Abs. 2 FGO, § 52a Abs. 4 Nr. 1 FGO, § 142 Abs. 1 FGO, § 114 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung, § 116 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 2 FGO, § 62 Abs. 4 Sätze 1 und 2 FGO, § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 62 Abs. 4 Satz 3 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 55 Abs. 1 FGO, § 55 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 54 Abs. 1 FGO, § 357 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes, Art. 19 Abs. 4 GG, § 87a AO, § 52a FGO, § 64 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 120 Abs. 1 FGO, § 128 FGO, § 129 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 2 Satz 3 FGO

  • rewis.io

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH)

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH)

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für das Rechtsmittelverfahren - und die Rechtsmittelfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rechtsbehelfsbelehrung im finanzgerichtlichen Urteil

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Düsseldorf, 23.11.2022 - 7 K 504/22

    Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage bei Übermittlung der Klageschrift als

    Im Hinblick auf die Nichterwähnung ist eine dahingehende Belehrung - anders als zu den anderen ausdrücklich genannten Modalitäten wie z.B. die Frist - deshalb nicht notwendig (vgl. zu einer Rechtsbehelfsbelehrung eines Finanzgerichts BFH-Beschluss vom 21.05.2021 - II S 5/21 (PKH), BFH/NV 2021, 1204; Brandis, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 172. Lieferung 9/2022, § 55 FGO Rn 8).

    Sofern dennoch darauf hingewiesen wird, reicht ein Hinweis auf § 52a FGO aus (vgl. aus der finanzgerichtlichen Rechtsprechung BFH-Urteile vom 05.03.2014 - VIII R 51/12, BFH/NV 2014, 1010 und vom 18.06.2015 - IV R 18/13, BFH/NV 2015, 1349; aus jüngerer Zeit auch BFH-Beschluss vom 21.05.2021 - II S 5/21 (PKH), BFH/NV 2021, 1204 über die einem FG-Urteil beigefügte Rechtsmittelbelehrung für die Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde sowie FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.07.2022 - 9 K 9009/22, EFG 2022, 1665 mit dem Hinweis, dass die Pflicht zur Übermittlung elektronischer Dokumente für Rechtsanwälte seit dem 01.01.2022 eine essentielle Pflicht bei der gerichtlichen Vertretung darstellt und allein deshalb auch ein Hinweis auf § 52d FGO in einer Rechtsbehelfsbelehrung nicht notwendig ist; für die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung siehe auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG - vom 25.01.2021 - 9 C 8/19, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht -NVwZ- 2021, 1061; s. ferner Brandis, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 172. Lieferung 9/2022, § 52a FGO Rn 4).

    Diese Auffassung ist durch die Rechtsprechung des BFH nicht gedeckt, weil es hiernach ausreicht, dass die Rechtsbehelfsbelehrung - sofern sie auf die Möglichkeit der elektronischen Einlegung verweist - die Angabe enthält, dass für den elektronischen Weg § 52a FGO gilt (BFH-Beschluss vom 21.5.2021 - II S 5/21 (PKH), BFH/NV 2021, 1204).

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2022 - 9 K 9009/22

    Unzulässigkeit einer im Jahr 2022 von einer Rechtsanwaltsgesellschaft nicht als

    Dementsprechend hat der BFH zur bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Rechtslage entschieden, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung zur Einspruchsentscheidung nicht gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO unrichtig erteilt ist, wenn sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Übermittlung der Klage mittels eines elektronischen Dokumentes gemäß § 52a FGO enthält (BFH, Urteil vom 18. Juni 2015 - IV R 18/13 -, BFH/NV 2015, 1349-1351; vgl. BFH, Beschluss vom 21. Mai 2021 - II S 5/21 (PKH) - BFH/NV 2021, 1204-1206).
  • FG Nürnberg, 06.05.2022 - 7 K 1023/21

    Einhaltung der Monatsfrist in Finanzsachen - Versand per Mail

    Weist die Rechtsbehelfsbelehrungauf die Möglichkeit der Einlegung auf elektronischem Weg hin, genügt die Angabe, dass für den elektronischen Weg § 52a FGO gilt (BFH-Beschluss vom 21.05.2021 II S 5/21 (PKH), BFH/NV 2021, 1204).
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