Rechtsprechung
BFH, 21.06.1990 - V R 94/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Umsatzsteuerfreiheit - Verwaltungstätigkeit des Geschäftsführers gegenüber den Gesellschaftern
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 29.10.2013 - V B 58/13
Zur Steuerbefreiung heilberuflicher Leistungen
Dagegen reicht es nicht aus, dass die Leistung der Gemeinschaft die ärztliche Behandlungsleistung lediglich ermöglicht (BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 94/85, BFH/NV 1992, 773;… BFH-Beschluss vom 24. September 2004 V B 177/02, BFH/NV 2005, 258). - BFH, 20.08.1992 - V R 2/88
Fortbildung auf dem Gebiet einer neuen ärztlichen Behandlungsmethode - …
Sie ermöglichen es den Mitgliedern lediglich, Maßnahmen nach der neuen Behandlungsmethode durchzuführen, werden aber nicht selbst gegenüber den Patienten eingesetzt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 94/85, UR 1991, 48). - FG München, 24.05.2007 - 14 K 891/04
Aufgrund eines Kooperationsvertrages einer Praxisgemeinschaft in der Rechtsform …
Entsprechend dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck, in erster Linie nur bestimmte medizinisch-technische Leistungen der genannten Gemeinschaftseinrichtungen zu begünstigen, begrenzt § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG die Steuerbefreiung auf die Leistungen, die "unmittelbar" zur Ausführung der Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit "verwendet" werden (BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 94/85 BFH/NV 1992, 773).
- FG Düsseldorf, 24.10.2001 - 5 K 3/97
Verband der Wohlfahrtspflege; Kassenärztliche Vereinigung; Ärztlicher …
Zum Merkmal der Unmittelbarkeit i.S. des § 4 Nr. 14 hat der BFH in seinem Urteil Urteil V R 94/85 vom 21.6.1990 (UR 1991, 48) ausgeführt, "unmittelbar" i.S. jener Befreiungsvorschrift bedeute unter Ausschluß einer Zwischenstufe.Der Senat geht davon aus, daß für das Merkmal der "Unmittelbarkeit" i.S. von § 4 Nr. 18 UStG nichts anderes gelten kann ( wohl ebenso Birkenfeld, USt.-Handbuch Bd. I., Abschn. II., Rz.496, der zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "Unmittelbarkeit" i.S. von § 4 Nr. 18 b) UStG auf das angeführte Urteil des BFH V R 94/85 zu § 4 Nr. 14 UStG ausdrücklich verweist).
- BFH, 15.09.1995 - V B 59/95
Klärung von nicht entscheidungserheblichen Rechtsfragen im Revisionsverfahren
Es entspricht den zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 herausgebildeten Rechtsgrundsätzen, daß eine GbR mit Hilfe der von ihr angestellten Arbeitnehmern gegenüber ihren Gesellschaftern steuerbare und steuerpflichtige Leistung auszuführen vermag (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1980), wenn sie für ihre Leistungen Gegenleistungen erwarten kann (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 94/85, BFH/NV 1992, 773, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Umsatzsteuergesetz 1967, § 4 Nr. 14, Rechtsspruch 19 -- GbR-Praxisgemeinschaft von Ärzten --). - FG Niedersachsen, 11.01.2001 - 5 K 214/00
Erstellung von Rechnungen durch ärztliche Abrechnungsstellen ist …
Insoweit folgt der Senat der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Beschluss des BFH vom 30. Juni 1999 V B 14/99, Urteile des BFH vom 15. September 1994 V R 34/93, BStBl II 1995, 214; vom 18. Oktober 1990 V R 35/85, UR 1991, 48).