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   BFH, 21.06.1990 - V B 27/90   

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https://dejure.org/1990,1715
BFH, 21.06.1990 - V B 27/90 (https://dejure.org/1990,1715)
BFH, Entscheidung vom 21.06.1990 - V B 27/90 (https://dejure.org/1990,1715)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - V B 27/90 (https://dejure.org/1990,1715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 15 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Freizeitgegenstand - Reisemobil - Anschaffung für Unternehmen - Vorsteuerabzugsvoraussetzung - Allgemeine Zuordnungsgrundsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1980) § 15 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reisemobil auch unternehmerisch verwendbar - Regelung des Vorsteuerabzugs - Keine grundsätzliche Frage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 201
  • BB 1990, 1763
  • BB 1990, 1825
  • DB 1990, 2152
  • BStBl II 1990, 801
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.05.1988 - V R 115/83

    1. Unternehmereigenschaft setzt Leistungen gegen Entgelt voraus 2. Zum

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - V B 27/90
    Der Senat verweist insbesondere auf das für den Streitfall einschlägige Urteil vom 19. Mai 1988 V R 115/83 (BFHE 154, 173, BStBl II 1988, 916, m. w. N., zur Zuordnung eines Flugzeugs zum privaten oder unternehmerischen Bereich des Erwerbers).

    Nach dem Urteil in BFHE 154, 173, BStBl II 1988, 916 ist die Frage, ob die unternehmerische Verwendung nur unwesentliche Bedeutung hat, anhand der gesamten tatsächlichen Verwendung des Gegenstands zu entscheiden (im Urteilsfall: grundsätzlich anhand der Flugstunden; allerdings kann der Grund für lange Standzeiten, die eine andere Benutzung ausschließen, zu berücksichtigen sein).

  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - V B 27/90
    Die Zuordnung hängt nicht davon ab, in welchem Bereich der Gegenstand "überwiegend" eingesetzt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).
  • BFH, 05.05.1994 - V R 23/93

    Umsatzsteuer; Behandlung der Vermietung körperlicher Gegenstände nach EG-Recht

    Danach könnte die Wohnmobilvermietung gegen Entgelt als Unternehmertätigkeit angesehen werden, wenn die Leistung über einen nicht nur unerheblichen Zeitraum planmäßig gegenüber wechselnden Mietern ausgeführt und auf Einnahmeerzielung gerichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 1992 V R 23/89, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 198O, § 15 Abs. 1, Rechtsspruch 41; BFH-Beschluß vom 21. Juni 1990 V B 27/90, BFHE 161, 201, BStBl I I 1990, 801).
  • BFH, 11.06.1997 - XI R 65/95

    Vermietung von Strandhäusern durch Gemeinde

    Denn ausschlaggebend für die Zuordnungsentscheidung ist die beim Leistungsbezug vorgesehene Verwendung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 X R 8/80, BFHE 154, 255, BStBl II 1988, 1012; BFH-Beschluß vom 21. Juni 1990 V B 27/90, BFHE 161, 201, BStBl II 1990, 801).
  • BFH, 05.02.1992 - V B 60/91

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Unter diesen Umständen besteht kein Bedürfnis an einer Klärung durch eine Revisionsentscheidung (vgl. zur Klärungsbedürftigkeit: BFH-Beschluß vom 21. Juni 1990 V B 27/90, BFHE 161, 201, BStBl II 1990, 801).
  • BFH, 18.06.1993 - V R 119/89

    Vorsteuerabzug aus Wechselkosten (§ 4 UStG )

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird eine Leistung von einem Unternehmer nur dann i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 für sein Unternehmen bezogen, wenn sie im Umfang des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Mai 1988 V R 115/83, BFHE 154, 173, BStBl II 1988, 916 unter II. 2. a, bb; BFH-Beschluß vom 21. Juni 1990 V B 27/90, BFHE 161, 201, BStBl II 1990, 801).
  • BFH, 30.11.1994 - V B 64/94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Sache i. S. v. § 115 Abs. 2 Nr. 1

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz oder der vorliegenden Rechtsprechung des BFH beantworten läßt (vgl. zur Klärungsbedürftigkeit BFH- Beschluß vom 21. Juni 1990 V B 27/90, BFHE 161, 201, BStBl II 1990, 801).
  • BFH, 18.06.1993 - V R 93/88

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

    Bei der recht lichen Beurteilung der Zuordnung der Leistungsbezüge zum Unternehmen (vgl. dazu z. B. Senatsbeschluß vom 21. Juni 1990 V B 27/90, BFHE 161, 201, BStBl II 1990, 801) wird das FG im Rahmen richt linienkonformer Auslegung auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 (EuGHE 1991, I-3795, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1991, 291, Nr. 19 bis 21) zu beachten haben.
  • FG Düsseldorf, 23.02.2000 - 5 K 2245/96

    Vorsteuerabzug; Leistungsbezug für Unternehmen; vorübergehende

    Nach der Rechtsprechung des BFH steht eine erstmalige nichtunternehmerische Verwendung eines Gegenstandes dem Bezug für das Unternehmen im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG allerdings dann nicht entgegen, wenn es sich um eine nur vorübergehende Nutzung handelt, die der von vornherein geplanten unternehmerischen Nutzung vorangeht (vgl. BFH, Urteil vom 20.7.1988 X R 8/80, BStBl II 1988, 1012 ; vgl. auch BFH, Beschluss vom 21.6.1990 V B 27/90, BStBl II 1990, 801 ).
  • FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 7682/91

    Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich von Strafverteidigerkosten;

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  • FG Baden-Württemberg, 13.12.1995 - 12 K 246/95

    Voraussetzungen der Berechtigung zum Vorsteuerabzug; Erbringung einer

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  • BFH, 26.05.1994 - V B 115/93

    Erwerb eines Miteigentumanteils an einem Grundstück - Gesellschaft bürgerlichen

    Es besteht daher kein Bedürfnis an einer Klärung durch eine Revisionsentscheidung (vgl. zur Klärungsbedürftigkeit: BFH-Beschluß vom 21. Juni 1990 V B 27/90, BFHE 161, 201, BStBl II 1990, 801).
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