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   BFH, 21.06.1990 - V R 94/85   

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https://dejure.org/1990,6545
BFH, 21.06.1990 - V R 94/85 (https://dejure.org/1990,6545)
BFH, Entscheidung vom 21.06.1990 - V R 94/85 (https://dejure.org/1990,6545)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - V R 94/85 (https://dejure.org/1990,6545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Umsatzsteuerfreiheit - Verwaltungstätigkeit des Geschäftsführers gegenüber den Gesellschaftern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.04.1972 - V R 110/71

    Ärztliche Gemeinschaftseinrichtung - Medizinische Apparate - Medizinisches

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - V R 94/85
    Das FG hat die Klägerin zutreffend als Unternehmerin angesehen, die, nach außen hervortretend, als Personenvereinigung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1973 gegenüber ihren Mitgliedern tätig geworden ist und hierfür - wenn auch nur kostendeckende - Entgelte erhoben hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 1972 V R 110/71, BFHE 105, 424, BStBl II 1972, 656).

    Satz 2 ist durch Art. 6 § 1 Nr. 2 Buchst. d des Steueränderungsgesetzes 1973 (BGBl I 1973, 676) eingefügt worden, nachdem der BFH durch das Urteil in BFHE 105, 424, BStBl II 1972, 656 entschieden hatte, daß ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen, die ihren Mitgliedern medizinische Apparate u. ä. zur Verfügung stellen, die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 UStG 1967 nicht in Anspruch nehmen können.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 105, 370, BStBl II 1972, 656, unter 3. letzter Absatz a. E., hinsichtlich der seinerzeit erst beabsichtigten Einfügung des Satzes 2 in § 4 Nr. 14 UStG 1973 darauf hingewiesen, daß Lieferungen nicht befreit sein würden.

  • BFH, 12.12.1985 - V R 15/80

    Die Lieferungen von Lehr- und Lernmaterial durch Schulen und andere

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - V R 94/85
    Dagegen reicht es nicht aus, daß die Leistung der Gemeinschaft die ärztliche Behandlungsleistung lediglich ermöglicht (vgl. zum Begriff "unmittelbar" i. S. des § 4 Nr. 21 UStG 1973: BFH-Urteile vom 12. Dezember 1985 V R 15/80, BFHE 146, 181, BStBl II 1986, 499, und vom 3. Mai 1989 V R 83/84, BFHE 157, 458, BStBl II 1989, 815).
  • BFH, 03.05.1989 - V R 83/84

    1. Zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 2. Zur

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - V R 94/85
    Dagegen reicht es nicht aus, daß die Leistung der Gemeinschaft die ärztliche Behandlungsleistung lediglich ermöglicht (vgl. zum Begriff "unmittelbar" i. S. des § 4 Nr. 21 UStG 1973: BFH-Urteile vom 12. Dezember 1985 V R 15/80, BFHE 146, 181, BStBl II 1986, 499, und vom 3. Mai 1989 V R 83/84, BFHE 157, 458, BStBl II 1989, 815).
  • BFH, 29.09.1987 - X R 13/81

    Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - V R 94/85
    Es muß dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstandes zugewendet werden (BFH-Urteil vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153).
  • BFH, 20.04.1972 - IV R 7/72

    Referendar - Freier Mitarbeiter - Rechtsanwalt - Erfolgsaussichten von Klagen -

    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - V R 94/85
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 105, 370, BStBl II 1972, 656, unter 3. letzter Absatz a. E., hinsichtlich der seinerzeit erst beabsichtigten Einfügung des Satzes 2 in § 4 Nr. 14 UStG 1973 darauf hingewiesen, daß Lieferungen nicht befreit sein würden.
  • Drs-Bund, 22.05.1973 - BT-Drs 7/592
    Auszug aus BFH, 21.06.1990 - V R 94/85
    Durch die Einfügung des Satzes 2 sollte die Steuerfreiheit der ärztlichen Tätigkeit auf sog. Praxis- und Apparategemeinschaften ausgedehnt werden, deren Tätigkeit im wesentlichen darin besteht, medizinische Einrichtungen, Apparate und Geräte zentral zu beschaffen und ihren Mitgliedern zur Verfügung zu stellen sowie Laboruntersuchungen, Röntgenuntersuchungen und andere medizinisch-technische Leistungen auszuführen (Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, BTDrucks. 7/592, S. 12).
  • BFH, 29.10.2013 - V B 58/13

    Zur Steuerbefreiung heilberuflicher Leistungen

    Dagegen reicht es nicht aus, dass die Leistung der Gemeinschaft die ärztliche Behandlungsleistung lediglich ermöglicht (BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 94/85, BFH/NV 1992, 773; BFH-Beschluss vom 24. September 2004 V B 177/02, BFH/NV 2005, 258).
  • FG München, 24.05.2007 - 14 K 891/04

    Aufgrund eines Kooperationsvertrages einer Praxisgemeinschaft in der Rechtsform

    Entsprechend dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck, in erster Linie nur bestimmte medizinisch-technische Leistungen der genannten Gemeinschaftseinrichtungen zu begünstigen, begrenzt § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG die Steuerbefreiung auf die Leistungen, die "unmittelbar" zur Ausführung der Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit "verwendet" werden (BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 94/85 BFH/NV 1992, 773).
  • FG Düsseldorf, 24.10.2001 - 5 K 3/97

    Verband der Wohlfahrtspflege; Kassenärztliche Vereinigung; Ärztlicher

    Zum Merkmal der Unmittelbarkeit i.S. des § 4 Nr. 14 hat der BFH in seinem Urteil Urteil V R 94/85 vom 21.6.1990 (UR 1991, 48) ausgeführt, "unmittelbar" i.S. jener Befreiungsvorschrift bedeute unter Ausschluß einer Zwischenstufe.

    Der Senat geht davon aus, daß für das Merkmal der "Unmittelbarkeit" i.S. von § 4 Nr. 18 UStG nichts anderes gelten kann ( wohl ebenso Birkenfeld, USt.-Handbuch Bd. I., Abschn. II., Rz.496, der zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "Unmittelbarkeit" i.S. von § 4 Nr. 18 b) UStG auf das angeführte Urteil des BFH V R 94/85 zu § 4 Nr. 14 UStG ausdrücklich verweist).

  • BFH, 20.08.1992 - V R 2/88

    Fortbildung auf dem Gebiet einer neuen ärztlichen Behandlungsmethode -

    Sie ermöglichen es den Mitgliedern lediglich, Maßnahmen nach der neuen Behandlungsmethode durchzuführen, werden aber nicht selbst gegenüber den Patienten eingesetzt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 94/85, UR 1991, 48).
  • BFH, 15.09.1995 - V B 59/95

    Klärung von nicht entscheidungserheblichen Rechtsfragen im Revisionsverfahren

    Es entspricht den zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 herausgebildeten Rechtsgrundsätzen, daß eine GbR mit Hilfe der von ihr angestellten Arbeitnehmern gegenüber ihren Gesellschaftern steuerbare und steuerpflichtige Leistung auszuführen vermag (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1980), wenn sie für ihre Leistungen Gegenleistungen erwarten kann (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 94/85, BFH/NV 1992, 773, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Umsatzsteuergesetz 1967, § 4 Nr. 14, Rechtsspruch 19 -- GbR-Praxisgemeinschaft von Ärzten --).
  • FG Niedersachsen, 11.01.2001 - 5 K 214/00

    Arzt; Beleg; EG; Mitglied; Rechnung; Steuerleichterung; Umsatzsteuer

    Insoweit folgt der Senat der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Beschluss des BFH vom 30. Juni 1999 V B 14/99, Urteile des BFH vom 15. September 1994 V R 34/93, BStBl II 1995, 214; vom 18. Oktober 1990 V R 35/85, UR 1991, 48).
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