Rechtsprechung
BFH, 21.06.2007 - IX B 5/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
AO § 122 Abs. 1; ; AO § ... 127; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b; ; AO § 181 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchstabe a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Anwendbarkeit des § 127 AO bei einheitlicher und gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen; Steuerbarkeit einer Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2006 - 2 K 1326/05
- BFH, 21.06.2007 - IX B 5/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.09.1985 - VIII R 306/81
Einkommensteuerrechtliche Behandlung einer Entschädigung für eine faktische …
Auszug aus BFH, 21.06.2007 - IX B 5/07
Darin liegt kein Widerspruch zur Entscheidung des BFH vom 12. September 1985 VIII R 306/81 (BFHE 145, 320, BStBl II 1986, 252) zur faktischen Bausperre.Eine kausale Verknüpfung zwischen Entschädigung und den entgangenen Einnahmen sieht der BFH unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das BFH-Urteil zur faktischen Bausperre in BFHE 145, 320, BStBl II 1986, 252 darin, dass der Berechtigte die Mietentgelte --hätte er sie statt der Verfügungsberechtigten erzielt-- nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG versteuern müsste, wobei es nicht darauf ankommt, ob diese Einnahmen-- nämlich solche aus Vermietung und Verpachtung-- von dem Berechtigten erwartet werden konnten.
- BFH, 11.01.2005 - IX R 66/03
Nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG erlangte Mietentgelte sind als Entschädigung zu …
Auszug aus BFH, 21.06.2007 - IX B 5/07
Dem Streitfall näher liegt das BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 66/03 (BFHE 209, 87, BStBl II 2005, 480), wonach der Herausgabe gezogener Nutzungen Entschädigungscharakter zukommt. - BFH, 15.04.1986 - VIII R 325/84
Abweichende Zuständigkeit für Betrieb und für Steuern vom Einkommen eines …
Auszug aus BFH, 21.06.2007 - IX B 5/07
Wenn der BFH grundlegend in seinem Urteil vom 15. April 1986 VIII R 325/84 (BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195) und daraufhin in ständiger Rechtsprechung bei Feststellungen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b AO in der Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit einen abweichend von § 127 AO nicht heilbaren Rechtsfehler sieht, so beruht das auf dem normspezifischen Auseinanderfallen der örtlichen Zuständigkeit für die gesonderte Gewinnfeststellung (§ 18 AO) und für die Steuern vom Einkommen (§ 19 AO) als tatbestandsmäßiger Voraussetzung für den Erlass eines gesonderten Gewinnfeststellungsbescheids.