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   BFH, 21.06.2007 - XI B 9/07   

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https://dejure.org/2007,18250
BFH, 21.06.2007 - XI B 9/07 (https://dejure.org/2007,18250)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2007 - XI B 9/07 (https://dejure.org/2007,18250)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - XI B 9/07 (https://dejure.org/2007,18250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Öffentlich-rechtlicher Sachverständiger für Blitzschutz kein Freiberufler

  • datenbank.nwb.de

    Blitzschutzsachverständiger nicht freiberuflich tätig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.02.2006 - IV R 27/05

    Ingenieurähnliche Tätigkeit - "ähnlicher Beruf" i. S. von § 18 EStG

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - XI B 9/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. auch Urteil vom 9. Februar 2006 IV R 27/05, BFH/NV 2006, 1270, m.w.N.) wird ein einem Katalogberuf ähnlicher Beruf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur ausgeübt, wenn er in seinen wesentlichen Punkten mit einem Katalogberuf vergleichbar ist.

    Auch soweit er es --aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung-- zugelassen hat, dass ein Steuerpflichtiger vergleichbare Kenntnisse anhand seiner praktischen Arbeiten oder durch eine Wissensprüfung nachweist, hat er --wiederum aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung-- vorausgesetzt, dass der Tiefe und der Breite nach das Wissen des Kernbereichs des jeweiligen Fachstudiums nachgewiesen wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1988 IV R 63/86, BFHE 155, 109, BStBl II 1989, 198; vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989, m.w.N.; in BFH/NV 2006, 1270).

  • BFH, 10.11.1988 - IV R 63/86

    Kfz-Sachverständiger, der mathematisch-technische Kenntnisse anwendet, kann

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - XI B 9/07
    Auch soweit er es --aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung-- zugelassen hat, dass ein Steuerpflichtiger vergleichbare Kenntnisse anhand seiner praktischen Arbeiten oder durch eine Wissensprüfung nachweist, hat er --wiederum aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung-- vorausgesetzt, dass der Tiefe und der Breite nach das Wissen des Kernbereichs des jeweiligen Fachstudiums nachgewiesen wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1988 IV R 63/86, BFHE 155, 109, BStBl II 1989, 198; vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989, m.w.N.; in BFH/NV 2006, 1270).
  • BFH, 06.05.2005 - XI B 239/03

    Verhältnis Mitwirkungspflicht/Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - XI B 9/07
    Da das FG die Rechtsauffassung vertreten hat, eine einem Ingenieur ähnliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG übe nur derjenige aus, der auch in der Breite ingenieurmäßige theoretische Kenntnisse nachweise, hätte der Kläger darlegen müssen, dass das beantragte Sachverständigengutachten und die --im Übrigen nicht näher spezifizierten (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 6. Mai 2005 XI B 239/03, BFH/NV 2005, 1605)-- Unterlagen ein derart umfängliches Wissen belegt hätten.
  • BFH, 04.05.2004 - XI R 9/03

    Entwicklung von Anwendungssoftware freiberuflich?

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - XI B 9/07
    Auch soweit er es --aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung-- zugelassen hat, dass ein Steuerpflichtiger vergleichbare Kenntnisse anhand seiner praktischen Arbeiten oder durch eine Wissensprüfung nachweist, hat er --wiederum aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung-- vorausgesetzt, dass der Tiefe und der Breite nach das Wissen des Kernbereichs des jeweiligen Fachstudiums nachgewiesen wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1988 IV R 63/86, BFHE 155, 109, BStBl II 1989, 198; vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989, m.w.N.; in BFH/NV 2006, 1270).
  • BFH, 16.10.1997 - IV R 19/97

    Versicherungsberater als Gewerbetreibender

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - XI B 9/07
    Der dem Urteil des Finanzgerichts (FG) zugrunde liegende Rechtssatz, ein Steuerpflichtiger übe eine dem Ingenieur ähnliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur aus, wenn er über Kenntnisse in allen Kernbereichen des Ingenieurberufs verfüge, weicht nicht von den Rechtssätzen ab, die den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Oktober 1997 IV R 19/97 (BFHE 184, 456, BStBl II 1998, 139) und vom 31. Juli 1980 I R 66/78 (BFHE 132, 22, BStBl II 1981, 121) zugrunde liegen.
  • BFH, 31.07.1980 - I R 66/78

    Blitzschutzanlage - Ingenieurgesetz - Ingenieurähnlicher Beruf - Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - XI B 9/07
    Der dem Urteil des Finanzgerichts (FG) zugrunde liegende Rechtssatz, ein Steuerpflichtiger übe eine dem Ingenieur ähnliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur aus, wenn er über Kenntnisse in allen Kernbereichen des Ingenieurberufs verfüge, weicht nicht von den Rechtssätzen ab, die den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Oktober 1997 IV R 19/97 (BFHE 184, 456, BStBl II 1998, 139) und vom 31. Juli 1980 I R 66/78 (BFHE 132, 22, BStBl II 1981, 121) zugrunde liegen.
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 56/00

    Unternehmensberater als Freiberufler

    Auszug aus BFH, 21.06.2007 - XI B 9/07
    Im Übrigen war das FG zur Durchführung einer Wissensprüfung durch einen Sachverständigen nicht verpflichtet, da der Kläger im Klageverfahren eine solche nicht beantragt hatte (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IV R 56/00, BFHE 199, 367, BStBl II 2002, 768).
  • FG Niedersachsen, 22.04.2011 - 15 K 14/11

    Gewerbesteuerpflicht der Tätigkeit eines anerkannten Bausachverständigen auf dem

    Einen dem Ingenieurberuf ähnlichen Beruf kann somit nur derjenige ausüben, der in Tiefe und Breite über die vom Katalogberuf vorausgesetzten Kenntnisse verfügt (BFH, Beschluss vom 21. Juni 2007 XI B 9/07, BFH/NV 2007, 1652).

    Der Kläger, der nach seinem eigenen Vorbringen über die Kenntnisse eines Meisters im Bereich des Fußbodenbelaghandwerks und eines anerkannten Bausachverständigen und gerade nicht über einen Abschluss als Absolvent einer Hochschule, einer Fachhochschule oder einer anderen gesetzlich anerkannten Einrichtung verfügt, muss - will er einen dem Ingenieur vergleichbaren Beruf ausüben, ggf. den Erfolg seiner autodidaktischen Ausbildung, d. h. eine vergleichbare Breite und Tiefe seiner theoretischen Fachkenntnisse in den Hauptbereichen des Ingenieurstudiums nachweisen (BFH, Beschluss vom 21. Juni 2007 XI B 9/07, BFH/NV 2007, 1652; Urteil vom 16. Dezember 2008 VIII R 27/07, HFR 2009, 898 = Juris Rdnr. 24).

    Seine vertieften Spezialkenntnisse auf einem Teilgebiet, das auch von Ingenieuren im Rahmen einer Spezialisierung wahrgenommen wird, reicht aber zur Bejahung einer ähnlichen beruflichen Tätigkeit nicht aus (vgl. zu einem Blitzschutzsachverständigen FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. November 2006 2 K 312/02, EFG 2007, 1448 = Juris Rdnr. 20; BFH, Beschluss vom 21. Juni 2007 XI B 9/07, BFH/NV 2007, 1652 = Juris Rdnr. 2; zu einem Kfz-Sachverständigen FG München, Beschluss vom 19. Februar 2009 7 V 3721/08, Juris Rdnr. 12).

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