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   BFH, 21.07.1970 - II 174/64   

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https://dejure.org/1970,802
BFH, 21.07.1970 - II 174/64 (https://dejure.org/1970,802)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1970 - II 174/64 (https://dejure.org/1970,802)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1970 - II 174/64 (https://dejure.org/1970,802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 328
  • BStBl II 1970, 782
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.03.1970 - II 158/64

    Höhe der tatsächlich gezahlten Rente als anzuerkennende Nachlassverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 21.07.1970 - II 174/64
    Zumindest dann, wenn das FG den Steuerbescheid zum Nachteil des Klägers (§ 243 Abs. 3 AO a.F.) änderte, mußten auch hinsichtlich des Besteuerungsmaßstabs alle Tatsachen festgestellt werden, welche erforderlich sind, die Richtigkeit der festgesetzten Steuer zu erweisen (BFH-Urteil II 158/64 vom 3. März 1970, BFH 99, 130, BStBl II 1970, 543 ).
  • BFH, 05.03.1968 - II R 36/67

    Tatsächliche Feststellungen - Decken der Rechtsfolge - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 21.07.1970 - II 174/64
    Die erforderlichen Feststellungen können nicht durch eine allgemeine (unspezifizierte) Bezugnahme auf "die gewechselten Schriftsätze, die Gründe der Einspruchsentscheidung sowie den sonstigen Akteninhalt" sowie auf die beigezogenen Gesellschaftsteuerakten ersetzt werden (BFH-Urteil II R 36/67 vom 5. März 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 92 S. 416 - BFH 92, 416 -, BStBl III 1968, 610).
  • BFH, 05.12.1990 - I R 87/89

    Einbringung von Wertpapieren bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine AG

    Es kann sich nämlich nur nach dem Verpflichtungsgeschäft beurteilen, ob ein Preis vereinbart wurde (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1970 II 174/64, BFHE 100, 328).
  • BFH, 12.04.1978 - II R 149/73

    Übereignung von Wertpapieren - Kommanditgesellschaft - Börsenumsatzsteuer -

    Die obligatorische Verpflichtung zur Übertragung (Urteil vom 21. Juli 1970 II 174/64, BFHE 100, 328 [329]) ist als zweiseitiger Vertrag (Urteil vom 19. Dezember 1973 II R 172/72, BFHE 112, 78, BStBl II 1974, 400), der "auf den Erwerb des Eigentums an Wertpapieren gerichtet" ist (§ 18 Abs. 1 KVStG), in der Beurkundung vom 26. Juni 1972 implizit enthalten (§ 15 Abs. 3 GmbHG).
  • BFH, 19.12.1973 - II R 172/72

    Eigentum an Wertpapieren - Übergang - Übernehmender Hauptgesellschafter -

    Der Börsenumsatzsteuer unterliegen somit obligatorische Geschäfte, welche auf die Übertragung von Wertpapieren (im börsenumsatzsteuerrechtlichen Sinne) "gerichtet" sind, also die Verpflichtung zur Übertragung eines solchen Wertpapiers zum Inhalt haben (Urteil vom 21. Juli 1970 II 174/64, BFHE 100, 328 [329]).
  • BFH, 08.05.1985 - I R 12/85

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rücktrittswirkung

    Anschaffungsgeschäft ist nicht das abstrakte Geschäft der Anteilsübertragung (vgl. § 413 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -, § 15 Abs. 3 und 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG - in der 1980 geltenden Fassung), sondern das ihm zugrunde liegende obligatorische, zum einen eine Verpflichtung zur Übertragung der Geschäftsanteile und zum anderen eine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises begründende Rechtsgeschäft (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Juli 1970 II 174/64, BFHE 100, 328, 329).
  • BFH, 09.03.1977 - II R 20/76

    Geschäftsanteil an einer GmbH - Zerlegung des Anteils - Übertragung der Anteile

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 1970 (II 174/64, BFHE 100, 328 , Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Kapitalverkehrsteuergesetz, § 18, Rechtsspruch 8) steht dem nicht entgegen, weil der Senat in dem darin entschiedenen besonders gelagerten Fall die Feststellung eines schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts vermißt hat.
  • BFH, 09.03.1977 - II R 19/76

    Geschäftsanteil an einer GmbH - Zerlegung des Anteils - Übertragung der Anteile

    Das Urteil des BFH vom 21. Juli 1970 (II 174/64, BFHE 100, 328, StRK, Kapitalverkehrsteuergesetz, § 18, Rechtsspruch 8) steht dem nicht entgegen, weil der Senat in dem darin entschiedenen besonders gelagerten Fall die Feststellung eines schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts vermißt hat.
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