Rechtsprechung
   BFH, 21.07.1994 - V R 102/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2549
BFH, 21.07.1994 - V R 102/92 (https://dejure.org/1994,2549)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1994 - V R 102/92 (https://dejure.org/1994,2549)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - V R 102/92 (https://dejure.org/1994,2549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Kosten eines Revisionsverfahrens - Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Unternehmer - Vermietung eines Gegenstandes durch einen Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an die Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vermietung eines Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an eine GmbH

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.09.1993 - V R 88/88

    1. Frage der Unternehmereigenschaft im Rahmen einer Sozietät 2. Aufwendungsersatz

    Auszug aus BFH, 21.07.1994 - V R 102/92
    Die Zahlung der GmbH war nicht etwa nur Auslagenerstattung dafür, daß der Kläger als Arbeitnehmer seinen Pkw nutzte, um seiner Tätigkeit für die GmbH nachzugehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. September 1993 V R 88/88, BFHE 172, 231, BStBl II 1994, 56).

    In einer solchen Überlassung zur Benutzung hat der BFH, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, keinen die Annahme eines Gestaltungsmißbrauchs rechtfertigenden Grund gesehen (Urteil vom 16. März 1993 XI R 45/90, BFHE 171, 122, BStBl II 1993, 530; vgl. auch Senatsurteil in BFHE 172, 231, BStBl II 1994, 56, unter 3.).

  • BFH, 07.11.1991 - V R 116/86

    - Unternehmereigenschaft eines GbR-Gesellschafters durch Vermietung an

    Auszug aus BFH, 21.07.1994 - V R 102/92
    Der BFH hat wiederholt ausgeführt, daß der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) allein durch Vermietung eines Gegenstandes an die Gesellschaft Unternehmer werden kann (Urteile vom 7. November 1991 V R 116/86, BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269; vom 16. März 1993 XI R 52/90, BFHE 171, 117, BStBl II 1993, 562).

    Der Senat hat durch Urteil in BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269 dahin erkannt, daß im Regelfall kein Mißbrauch i. S. des § 42 AO 1977 vorliegt, wenn Gesellschafter einer GbR und die GbR die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes nicht als Gesellschafterbeitrag, sondern als Mietverhältnis gestalten.

  • BFH, 05.05.1994 - V R 23/93

    Umsatzsteuer; Behandlung der Vermietung körperlicher Gegenstände nach EG-Recht

    Auszug aus BFH, 21.07.1994 - V R 102/92
    Der Senat hat zwar durch Beschluß vom 5. Mai 1994 V R 23/93 (BFHE 174, 565) wegen Zweifeln an der Unternehmereigenschaft eines Vermieters dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob jede entgeltliche Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung eine wirtschaftliche Tätigkeit i. S. des Art. 4 Abs. 2 Satz 1 bzw. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern -- Richtlinie 77/388/EWG -- (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1977 Nr. L 145 S. 1) ist.
  • BFH, 16.03.1993 - XI R 45/90

    Leistungsaustausch und Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters auch bei

    Auszug aus BFH, 21.07.1994 - V R 102/92
    In einer solchen Überlassung zur Benutzung hat der BFH, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, keinen die Annahme eines Gestaltungsmißbrauchs rechtfertigenden Grund gesehen (Urteil vom 16. März 1993 XI R 45/90, BFHE 171, 122, BStBl II 1993, 530; vgl. auch Senatsurteil in BFHE 172, 231, BStBl II 1994, 56, unter 3.).
  • BFH, 16.03.1993 - XI R 52/90

    1. GbR-Gesellschafter kann allein durch PKW-Vermietung an die Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 21.07.1994 - V R 102/92
    Der BFH hat wiederholt ausgeführt, daß der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) allein durch Vermietung eines Gegenstandes an die Gesellschaft Unternehmer werden kann (Urteile vom 7. November 1991 V R 116/86, BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269; vom 16. März 1993 XI R 52/90, BFHE 171, 117, BStBl II 1993, 562).
  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 21.07.1994 - V R 102/92
    Die Rechtsgestaltung ist unangemessen, wenn verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung nicht in der gewählten Weise verfahren wären (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541).
  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 21.07.1994 - V R 102/92
    Das Senatsurteil vom 18. Juli 1991 V R 86/87 (BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776) geht davon aus, daß für das Gesamtbild der Verhältnisse eine Reihe verschiedener Kriterien maßgeblich ist, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit sprechen.
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 12/96

    Frage der "inneren Verknüpfung" zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der

    Die Rechtsgestaltung ist unangemessen, wenn verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung nicht in der gewählten Weise verfahren wären (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541; vom 21. Juli 1994 V R 102/92, BFH/NV 1995, 741).

    Entsprechendes gilt im Verhältnis der Gesellschafter einer GmbH zu ihrer Gesellschaft (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 741).

    So ist in der Überlassung von PKW durch die GmbH an den Geschäftsführer zur (auch privaten) Benutzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, kein die Annahme eines Gestaltungsmißbrauchs rechtfertigender Grund zu sehen (BFH-Urteile vom 16. März 1993 XI R 45/90, BFHE 171, 122, BStBl II 1993, 530; vom 9. September 1993 V R 88/88, BFHE 172, 231, BStBl II 1994, 56, unter 3., und in BFH/NV 1995, 741).

  • BFH, 11.10.2007 - V R 77/05

    Vermietung eines PKW an den Arbeitgeber

    Demnach kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und des Senats ein nicht selbständiger Geschäftsführer außerhalb seines Arbeitsverhältnisses einen Gegenstand an seinen Arbeitgeber als Unternehmer vermieten (EuGH-Urteil vom 27. Januar 2000 C-23/98, Heerma, Slg. 2000, I-419 Randnr. 18; BFH-Urteil vom 21. Juli 1994 V R 102/92, BFH/NV 1995, 741, unter II.1.b).

    Insbesondere ist es nicht missbräuchlich, dass der Kläger das vermietete Fahrzeug selbst privat nutzen konnte (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 741, unter II.2.d, m.w.N.); zudem hatten die dienstlichen Fahrten anderer Mitarbeiter Vorrang.

  • FG Münster, 11.12.2013 - 6 K 3045/11

    Steuerrechtliche Behandlung von Goldgeschäften im Ausland

    Ein Gestaltungsmissbrauch liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen am erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (z.B. BFH-Urteile vom 17.11.1999 I R 11/99, BFHE 190, 419, vom 21.07.1994 V R 102/92, BFH/NV 1995, 741 und vom 25.01.1994 IX R 97/90, 98/90, BFHE 174, 386; BFH-Beschluss vom 03.02.1993 I B 90/92, BFHE 170, 197).
  • BFH, 17.11.1999 - I R 11/99

    Steuerbefreiung für Zinsen aus mittelbar grundpfandrechlich gesicherten

    Ein Gestaltungsmissbrauch liegt nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des BFH vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen am erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (z.B. BFH-Beschluss vom 3. Februar 1993 I B 90/92, BFHE 170, 197, BStBl II 1993, 426; BFH-Urteile vom 21. Juli 1994 V R 102/92, BFH/NV 1995, 741; vom 25. Januar 1994 IX R 97/90, 98/90, BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738).
  • FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 457/95

    Eingliederung in den Unternehmensbereich als Voraussetzung der wirtschaftlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 5 K 5234/13

    Einkommensteuer 2000, 2001, 2003; Gewerbesteuermessbetrag 2001; gesonderte

    Ein solcher Missbrauch ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 16.1.1992 - V R 1/91, BStBl II 1992, 541 und vom 21.7.1994 - V R 102/92, BFH/NV 1995, 741) gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des angestrebten Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist.
  • FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 9 K 2621/18

    Zum Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit, des Vorsteuerabzugsrechts sowie

    Des Weiteren steht unter Berücksichtigung der vereinbarten Leasingraten keine geringe Höhe von Einnahmen zur Beurteilung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21.07.1994 V R 102/92, BFH/NV 1995, 741 - mtl. Mietzins DM 395,-).
  • FG Düsseldorf, 18.06.2007 - 17 K 923/05

    Beteiligung einer finanzierenden Bank an einer Grundstücksvermietungsgesellschaft

    Eine rechtliche Gestaltung ist nach der Rechtsprechung des BFH unangemessen, wenn verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung nicht in der gewählten Weise verfahren wären (BFH vom 21.07.1994 - V R 102/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 741 m. w. N.).
  • FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00

    Vorsteuerabzug; Bürohochhaus; Steuerfreie Rücklage; Option; Vermietung;

    Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1996 XI R 12/96, BStBl II 1997, 374 ; BFH-Urteil vom 16.1.1992 V R 1/91, BStBl II 1992, 541 ; vom 21.7.1994 V R 102/92, BFH/NV 1995, 741).
  • FG Sachsen, 24.07.2003 - 1 K 894/98

    Von der Kommune vereinnahmte, an eine Abwasserbeseitigungs-GmbH weitergeleitete

    Entsprechendes gilt im Verhältnis einer GmbH zu ihren Gesellschaftern (BFH, Urteil vom 21.7.1994 V R 102/92 BFH/NV 1995, 741; Urteil vom 18.12.1996 XI R 12/96, BStBl II 1997, 374).
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 493/00

    Kein Vorsteuerabzug bei Missbräuchlichkeit der Einschaltung einer GbR bei

  • FG Köln, 20.09.1995 - 12 K 3827/93

    Steuerrechtliche Behandlung von Schuldzinsen; Zwei-Konten-Modell; Schuldzinsen

  • FG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 4 K 233/04

    Umsatzversteuerung nach vereinnahmten Entgelten auch bei Hilfsgeschäften

  • FG Hamburg, 23.05.2002 - II 313/01

    Geschäftsführer-Haftung:

  • FG Baden-Württemberg, 11.01.2001 - 3 K 235/99

    Umsatzsteuerbarkeit der Leistungen von Gesellschaftern an die Gesellschaft

  • FG Köln, 20.01.1998 - 12 K 7564/94

    Rechtswidrigkeit der Einheitswertbescheide; Berücksichtigung gewährter Darlehen

  • FG München, 15.06.1998 - 7 K 499/96

    Steuerliche Berücksichtigung eines Verzichts auf Erbbauzinsen in einem Konzern;

  • FG Hamburg, 10.08.1998 - VII 106/95

    Übertragung eines Gesellschaftsanteils zwischen Ehegatten und Fremdvergleich;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht