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   BFH, 21.07.2009 - VII R 2/08   

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https://dejure.org/2009,3074
BFH, 21.07.2009 - VII R 2/08 (https://dejure.org/2009,3074)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2009 - VII R 2/08 (https://dejure.org/2009,3074)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - VII R 2/08 (https://dejure.org/2009,3074)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    ZK Art. 4 Nr. 5, Art. 8, Art. 73, Art. 75; ZKDVO Art. 250; AMG § 73 Abs. 3, § 74

  • openjur.de

    Anfechtbarkeit der Ungültigerklärung einer Zollanmeldung; Rechtsschutzbedürfnis; Ungültigkeitserklärung der Zollanmeldung bei Verboten und Beschränkungen unterliegenden Arzneimitteln; Bezugsberechtigung des Apothekers; Vorübergehende Verweigerung der Überlassung ...

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ungültigerklärung der Zollanmeldung bei der Einfuhr von nicht zugelassenen Arzneimitteln

  • Betriebs-Berater

    Anfechtbarkeit der Ungültigkeitserklärung einer Zollanmeldung

  • Judicialis

    AMG § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; AMG § ... 73 Abs. 2 Nr. 6a; ; AMG § 73 Abs. 3 S. 1; ; AMG § 73 Abs. 3 S. 2; ; AMG § 74; ; ZK Art. 4 Nr. 5; ; ZK Art. 50; ; ZK Art. 58 Abs. 1; ; ZK Art. 75 Buchst. a Anstrich 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungültigerklärung einer Zollanmeldung von Amts wegen i.F.e. Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 S. 1 Arzneimittelgesetz ( AMG ) für eingeführte Arzneimittel; Zuständigkeit einer Arzneimittelüberwachungsbehörde für die Beurteilung einer Bezugsberechtigung ...

  • datenbank.nwb.de

    Ungültigkeitserklärung der Zollanmeldung bei Verboten und Beschränkungen unterliegenden Arzneimitteln; Bezugsberechtigung des Apothekers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtbarkeit der Ungültigerklärung einer Zollanmeldung ? Ungültigkeitserklärung der Zollanmeldung bei Verboten und Beschränkungen unterliegenden Arzneimitteln ? Bezugsberechtigung des Apothekers ? Vorübergehende Verweigerung der Überlassung angemeldeter Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtbarkeit der Ungültigerklärung einer Zollanmeldung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ungültigerklärung einer Zollanmeldung von Amts wegen i.F.e. Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 S. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) für eingeführte Arzneimittel; Zuständigkeit einer Arzneimittelüberwachungsbehörde für die Beurteilung einer Bezugsberechtigung ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 75, ZKDV Art 250, AMG § 73 Abs 3
    Arzneimittel; Verbote und Beschränkungen; Zollanmeldung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 517
  • BB 2009, 2171
  • DB 2009, 2250
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - VII R 2/08
    Das FG hat insoweit lediglich auf die zu § 73 Abs. 2 Nr. 6a AMG vertretene Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs "hingewiesen", wonach zu verlangen ist, dass die Mittel im Ausland auch als Arzneimittel in Verkehr gebracht werden dürfen (Urteil vom 11. Juli 2002 I ZR 34/01 (KG), Neue Juristische Wochenschrift 2002, 3469), sowie auf die gegenteilige Auffassung des Regierungspräsidiums D, wonach es genügt, dass das Mittel im Herkunftsland "als was auch immer rechtmäßig im Verkehr ist".
  • BFH, 17.05.2022 - VII R 4/19

    Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz

    Das Finanzgericht (FG) entschied (unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 21.07.2009 - VII R 2/08, BFHE 225, 517, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2009, 297), dass das HZA die Annahme der Zollanmeldung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG) habe ablehnen müssen; denn für die nicht einfuhrfähigen Arzneimittel bestehe ein Einfuhrverbot gemäß § 73 AMG.

    Ohne deren Beteiligung kann die Zolldienststelle keine auf § 73 Abs. 3 Satz 2 AMG gestützten zollrechtlichen Konsequenzen ziehen, also weder eine Zollanmeldung ablehnen noch eine bereits angenommene Zollanmeldung für ungültig erklären (Senatsurteil in BFHE 225, 517, ZfZ 2009, 297, unter II.2.c; gleicher Ansicht: FG München, Urteil vom 12.04.2011 - 14 K 1638/10, juris, Rz 19; s.a. Kügel in Kügel/Müller/Hofmann, a.a.O., § 74 Rz 7; Rehmann, a.a.O., § 74 Rz 1).

    Dies hat der erkennende Senat bereits entschieden (Senatsurteil in BFHE 225, 517, ZfZ 2009, 297, unter II.2.c).

    (5) Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 22.04.2008 - VII B 128/07 (BFH/NV 2008, 1557, unter II.1.b) hinsichtlich der Ablehnung einer Zollanmeldung von einer eigenständigen Prüfungsbefugnis des FG in Bezug auf die Frage, ob ein Produkt nach der Verkehrsauffassung als Arzneimittel anzusehen ist, ausgegangen ist, hat er diese Ansicht bereits mit Senatsurteil in BFHE 225, 517, ZfZ 2009, 297 (unter II.2.c) eingeschränkt.

  • FG München, 12.04.2011 - 14 K 1638/10

    Einfuhr von Arzneimitteln

    Liegen sie bezüglich einer in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verbrachten Ware vor, ist die Annahme der Zollanmeldung nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG) abzulehnen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 2/08, ZfZ 2009, 297, HFR 2010, 59).

    Es gibt lediglich eine Dienstvorschrift zum Arzneimittelgesetz (VSF SV 06 22-3), deren Abs. 7a Satz 4, Abs. 8 Unterabs. 2 und Abs. 10 ebenfalls deutlich machen, dass die Zolldienststellen über die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Vorschriften keine eigene Entscheidung treffen, sondern diese der zuständigen Überwachungsbehörde zu überlassen haben (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 2/08, ZfZ 2009, 297, HFR 2010, 59).

  • BFH, 05.10.2009 - VII B 254/08

    Rücknahme einer vor Warengestellung erklärten Annahme der Zollanmeldung

    Der beschließende Senat hat mit Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 2/08 (zur Veröffentlichung in BFHE bestimmt) entschieden, dass es sich bei der Annahme der Zollanmeldung um eine zollrechtliche Entscheidung i.S. des Art. 4 Nr. 5 ZK handelt, die nach Art. 8 ZK zurückgenommen werden kann.
  • FG Hamburg, 24.04.2014 - 4 K 78/13

    Zollrecht: Einfuhr von Lebensmitteln bei Vorliegen von Verboten und

    Im Verfahren vor dem Finanzgericht ist daher nur über die Rechtmäßigkeit des Handelns der Zollbehörden im Zusammenhang mit der Überwachung der Einfuhr von Lebensmitteln zu entscheiden, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Überwachungsbehörden kann in diesem Zusammenhang im finanzgerichtlichen Verfahren nicht überprüft werden (BFH, Urteil vom 21.07.2009, VII R 2/08 zum Arzneimittelgesetz).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-138/10

    DP grup - Zollunion - Verordnung Nr. 2913/92 - "Annahme" der Zollanmeldung durch

    Vgl. in diesem Sinne die Urteile des deutschen Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 (VII R 2/08) und vom 5. Oktober 2009 (VII B 254/98).
  • FG Hessen, 17.01.2011 - 7 K 2459/09

    Ausnahme vom Verbringungsverbot für Arzneimittel

    Wegen der Einzelheiten wird zunächst auf die Tatbestände in dem aufgehobenen Urteil des Senats vom 17.09.2007 7 K 3132/05 und im Revisionsurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.07.2009 VII R 2/08 verwiesen.
  • FG München, 14.10.2009 - 14 K 3435/06

    Verbringungsverbot für Arzneimittel

    Sie sind daher nicht berechtigt, andere Entscheidungen als die Arzneimittelüberwachungsbehörden zu treffen oder arzneimittelrechtliche Sachverhalte eigenständig zu beurteilen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 VII R 2/08, bisher n.v.).
  • FG Düsseldorf, 19.11.2018 - 4 K 2044/17

    Widerruf der Annahme einer Zollanmeldung: Zollamtliche Überwachung der Einfuhr

    Die Annahme der Zollanmeldung war nach Art. 28 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.10.2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union - UZK - zu widerrufen, weil das ZA diese die Klägerin begünstigende Entscheidung (s. BFH Urteil v. 21.07.2009, VII R 2/08, BFHE 225, 517) nicht hätte erlassen dürfen.
  • FG München, 05.02.2010 - 14 K 3403/09

    Mitwirkung der Zollbehörden bei der Sicherstellung von Arzneimitteln - Einordnung

    Sie sind daher nicht berechtigt, andere Entscheidungen als die Arzneimittelüberwachungsbehörden zu treffen oder arzneimittelrechtliche Sachverhalte eigenständig zu beurteilen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 VII R 2/08, ZfZ 2009, 297).
  • FG München, 04.02.2010 - 14 K 2692/07

    Mitwirkung der Zollbehörden bei der Sicherstellung von Arzneimitteln - Einordnung

    Sie sind daher nicht berechtigt, andere Entscheidungen als die Arzneimittelüberwachungsbehörden zu treffen oder arzneimittelrechtliche Sachverhalte eigenständig zu beurteilen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 VII R 2/08, ZfZ 2009, 297).
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