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   BFH, 21.07.2014 - II B 40/14   

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https://dejure.org/2014,21519
BFH, 21.07.2014 - II B 40/14 (https://dejure.org/2014,21519)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2014 - II B 40/14 (https://dejure.org/2014,21519)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - II B 40/14 (https://dejure.org/2014,21519)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen

  • openjur.de

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 9 S 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 9
    Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen

  • Bundesfinanzhof

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 Nr 9 S 2 ErbStG 1997, § 20 Abs 1 Nr 9 EStG 2002
    Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen

  • IWW
  • rewis.io

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich Zuwendungen einer ausländischen Stiftung

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2
    Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich Zuwendungen einer ausländischen Stiftung

  • datenbank.nwb.de

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen einer ausländischen Stiftung an nach der Satzung Berechtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuwendungen einer Schweizer Stiftung - und die Schenkungsteuer

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.09.2012 - II R 45/10

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

    Auszug aus BFH, 21.07.2014 - II B 40/14
    Nach der Entstehungsgeschichte sollten mit dem unbestimmten Begriff der "Vermögensmasse ausländischen Rechts" vor allem typische und in den anglo-amerikanischen Staaten gebräuchliche Formen des sog. common law trust erfasst werden (BFH-Urteil vom 27. September 2012 II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13).

    c) Für den Fall eines Trusts nach amerikanischem Recht hat der BFH entschieden, dass der Begriff des Zwischenberechtigten i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG alle Personen umfasst, die während dessen Bestehens Auszahlungen aus dem Trustvermögen erhalten (BFH-Urteil in BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 16, m.w.N.).

  • BFH, 07.05.1986 - II R 137/79

    Erbschaftsteuer - Verstorbener US-Bürger - Übergang von Vermögen auf Trust -

    Auszug aus BFH, 21.07.2014 - II B 40/14
    Der Gesetzgeber hatte die Absicht, die bis dahin bestehende Rechtslage, wonach die bloße Errichtung sog. Testamentstrusts, die nicht auf alsbaldige Verteilung des Trustvermögens gerichtet waren, weder beim Trustverwalter noch beim Begünstigten zu einem steuerbaren Erwerb führten (vgl. BFH-Urteile vom 21. April 1982 II R 148/79, BFHE 136, 133, BStBl II 1982, 597, und vom 7. Mai 1986 II R 137/79, BFHE 147, 70, BStBl II 1986, 615, jeweils m.w.N.), zu ändern.
  • BFH, 21.04.1982 - II R 148/79

    Amerikanisches Erbrecht - Reinnachlaß - Trust - Trustvermögen - Nachlaßsteuer -

    Auszug aus BFH, 21.07.2014 - II B 40/14
    Der Gesetzgeber hatte die Absicht, die bis dahin bestehende Rechtslage, wonach die bloße Errichtung sog. Testamentstrusts, die nicht auf alsbaldige Verteilung des Trustvermögens gerichtet waren, weder beim Trustverwalter noch beim Begünstigten zu einem steuerbaren Erwerb führten (vgl. BFH-Urteile vom 21. April 1982 II R 148/79, BFHE 136, 133, BStBl II 1982, 597, und vom 7. Mai 1986 II R 137/79, BFHE 147, 70, BStBl II 1986, 615, jeweils m.w.N.), zu ändern.
  • BFH, 21.11.2013 - II B 46/13

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen des beim BVerfG anhängigen

    Auszug aus BFH, 21.07.2014 - II B 40/14
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben den für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. April 2013 V B 125/12, BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973, und vom 21. November 2013 II B 46/13, BFHE 243, 162, BStBl II 2014, 263).
  • BFH, 03.11.2010 - I R 98/09

    Zahlungen einer Familienstiftung an Familienangehörige als Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 21.07.2014 - II B 40/14
    Leistungen an die nach der Satzung Begünstigten unterliegen nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer (vgl. BFH-Urteil vom 3. November 2010 I R 98/09, BFHE 232, 22, BStBl II 2011, 417), und zwar ab dem Veranlagungszeitraum 2011 (vgl. § 52 Abs. 37 EStG) auch dann, wenn es sich um Leistungen einer ausländischen Stiftung handelt (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 EStG; Buge/Intemann in Herrmann/Heuer/Raupach, § 20 EStG Rz 349).
  • BFH, 03.04.2013 - V B 125/12

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises - Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei

    Auszug aus BFH, 21.07.2014 - II B 40/14
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben den für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. April 2013 V B 125/12, BFHE 240, 447, BStBl II 2013, 973, und vom 21. November 2013 II B 46/13, BFHE 243, 162, BStBl II 2014, 263).
  • BFH, 30.01.2013 - II R 6/12

    Eintritt des Besserungsfalls nach Verkauf eines "Besserungsscheins" zum

    Auszug aus BFH, 21.07.2014 - II B 40/14
    Im Urteil vom 30. Januar 2013 II R 6/12 (BFHE 240, 178, BStBl II 2013, 930) konnte der Senat dies für die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) offen lassen, da sowohl offene als auch vGA einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter oder an die Gesellschafter einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft tatbestandlich keine freigebigen Zuwendungen i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sind.
  • BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von

    Auszug aus BFH, 21.07.2014 - II B 40/14
    Ob es Fälle gibt, in denen ein- und derselbe Lebenssachverhalt tatbestandlich sowohl der Einkommen- als auch der Schenkungsteuer unterfällt und in welchem Verhältnis die beiden Steuerarten in solchen Fällen stehen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 12. September 2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229, Rz 19; Fischer, in Fischer/ Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 5. Aufl., § 7 Rz 131), ist bislang noch nicht entschieden.
  • BFH, 03.07.2019 - II R 6/16

    Zuwendung einer Schweizer Stiftung als Unterstützungsleistung unterliegt nicht

    aa) Die Rechtsprechung geht davon aus, dass jedenfalls satzungsgemäße Zuwendungen einer inländischen Stiftung an ihre Berechtigten nicht schenkungsteuerbar sind, weil es insoweit an einer Freigebigkeit der Zuwendung im Rechtssinne fehle (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 233, 178, BStBl II 2011, 732, Rz 18 a.E.; vom 21.07.2014 - II B 40/14, BFH/NV 2014, 1554, Rz 14, m.w.N.).

    aaa) Die Vorschrift wurde geschaffen, um auch die Bindung von Vermögen in den in anglo-amerikanischen Staaten gebräuchlichen Formen des sog. common law trust zu erfassen, die nach der damaligen Rechtsprechung zunächst weder beim Trustverwalter noch beim Begünstigten zu einem steuerbaren Erwerb geführt hatte (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13; in BFH/NV 2014, 1554, Rz 11, m.w.N.).

  • FG München, 15.05.2019 - 4 K 2033/16

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines USamerikanischen Trusts

    Unter Heranziehung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 2014 II B 40/14, BFH/NV 2014, 1554 könnten Einkünfte nicht gleichzeitig der ESt und der Schenkungsteuer unterliegen.

    Insbesondere steht der Auffassung des erkennenden Senats auch nicht der BFH-Beschluss vom 21. Juli 2014 II B 40/14, BFH/NV 2014, 1554 entgegen.

    In dem - dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1554 zugrundeliegenden - Sachverhalt schüttete eine ausländische Stiftung Geld an die Begünstigten der Stiftung aus.

    Im Streitfall erfolgte - im Unterschied zu dem Sachverhalt in BFH/NV 2014, 1554 - die ertragsteuerliche Erfassung durch Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG, die jedoch - entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG - gerade keine Ausschüttung und auch keinen Zufluss an den Begünstigten voraussetzt.

    Wäre im Streitfall keine Ausschüttung des Trusts an die Klägerin erfolgt, wäre - entgegen dem vom BFH in BFH/NV 2014, 1554 zu beurteilenden Sachverhalt - zwar eine ertragsteuerliche Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG durchgeführt worden, der Schenkungsteuertatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG wäre jedoch nicht erfüllt gewesen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 540).

  • FG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - 7 K 2471/12

    Schenkungsteuerpflicht der Zuwendung einer Schweizer Familienstiftung an eine

    Nach der Gesetzesbegründung sollte der Vermögensübergang auf den Trust bei seiner Errichtung und auf die Anfallsberechtigten bei der späteren Auflösung als jeweils zusätzlicher Erwerbstatbestand in die §§ 3 und 7 ErbStG aufgenommen werden und künftig der Besteuerung unterliegen (BTDrucks 14/23, 200; Troll/Gebel/Jülicher, Kommentar zum ErbStG, § 2 Rz 122; s. auch den BFH-Beschluss vom 21. Juli 2014 II B 40/14, BFH/NV 2014, 332).
  • FG München, 15.05.2019 - 4 K 2034/16

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts

    Unter Heranziehung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 2014 II B 40/14, BFH/NV 2014, 1554 könnten Einkünfte nicht gleichzeitig der ESt und der Schenkungsteuer unterliegen.

    Insbesondere steht der Auffassung des erkennenden Senats auch nicht der BFH-Beschluss vom 21. Juli 2014 II B 40/14, BFH/NV 2014, 1554 entgegen.

    In dem - dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1554 zugrundeliegenden - Sachverhalt schüttete eine ausländische Stiftung Geld an die Begünstigten der Stiftung aus.

    Im Streitfall erfolgte - im Unterschied zu dem Sachverhalt in BFH/NV 2014, 1554 - die ertragsteuerliche Erfassung durch Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG, die jedoch - entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG - gerade keine Ausschüttung und auch keinen Zufluss an den Begünstigten voraussetzt.

    Wäre im Streitfall keine Ausschüttung des Trusts an die Klägerin erfolgt, wäre - entgegen dem vom BFH in BFH/NV 2014, 1554 zu beurteilenden Sachverhalt - zwar eine ertragsteuerliche Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG durchgeführt worden, der Schenkungsteuertatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG wäre jedoch nicht erfüllt gewesen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 540).

  • BFH, 25.06.2021 - II R 31/19

    Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

    Der BFH-Beschluss vom 21.07.2014 - II B 40/14 (BFH/NV 2014, 1554, Rz 15 f.) hegte lediglich im Rahmen einstweiligen Rechtsschutzes Zweifel an der Zulässigkeit einer derartigen Doppelbelastung und steht dem nicht entgegen.
  • BFH, 25.06.2021 - II R 32/19

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.06.2021 - II R 31/19 - Erwerb

    Der BFH-Beschluss vom 21.07.2014 - II B 40/14 (BFH/NV 2014, 1554, Rz 15 f.) hegte lediglich im Rahmen einstweiligen Rechtsschutzes Zweifel an der Zulässigkeit einer derartigen Doppelbelastung und steht dem nicht entgegen.
  • FG Köln, 27.02.2019 - 7 K 3002/16

    Erhebung der Erbschaftssteuer auf Auszahlungen von ausländischer Stiftung

    Schließlich würden Bedenken gegen eine doppelte Belastung einer satzungsmäßigen Zuwendung einer ausländischen Stiftung sowohl mit Einkommen- als auch mit Schenkungsteuer bestehen (s. BFH-Beschluss vom 21.07.2014 II B 40/14, BFH/NV 2014, 1554).

    Ob die Auszahlungen aus der B Stiftung als Schenkungen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 2. HS ErbStG als Erwerb durch Zwischenberechtigte während des Bestehens der ausländischen Vermögensmasse besteuert werden könnten (bejahend: Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22.04.2015 7 K 2471/12, EFG 2015, 1461 nach juris unter Rn. 63f., Rev. II R 6/16; s. aber BFH-Beschluss vom 21.07.2014 II B 40/14, BFH/NV 2014, 504), kann der Senat offen lassen, da der Stichtag für die Besteuerung jedenfalls nicht der Todestag des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), sondern der Zeitpunkt der jeweiligen Ausführung der Schenkung wäre (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).

  • FG Köln, 27.02.2019 - 7 K 3003/16

    Erhebung der Erbschaftssteuer auf Auszahlungen von ausländischer Stiftun

    Schließlich würden Bedenken gegen eine doppelte Belastung einer satzungsmäßigen Zuwendung einer ausländischen Stiftung sowohl mit Einkommen- als auch mit Schenkungsteuer bestehen (s. BFH-Beschluss vom 21.07.2014 II B 40/14, BFH/NV 2014, 1554).

    Ob die Auszahlungen aus der B Stiftung als Schenkungen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 2. HS ErbStG als Erwerb durch Zwischenberechtigte während des Bestehens der ausländischen Vermögensmasse besteuert werden könnten (bejahend: Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22.04.2015 7 K 2471/12, EFG 2015, 1461 nach juris unter Rn. 63f., Rev. II R 6/16; s. aber BFH-Beschluss vom 21.07.2014 II B 40/14, BFH/NV 2014, 504), kann der Senat offen lassen, da der Stichtag für die Besteuerung jedenfalls nicht der Todestag des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), sondern der Zeitpunkt der jeweiligen Ausführung der Schenkung wäre (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).

  • FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17

    Erbschaftsteuer: Annahme einer Hinterziehung bei vererbtem Vermögen aus einer

    Soweit Satz 2 der Vorschrift auch Zwischenberechtigte erfasse, die Zuwendungen aus einer Vermögensmasse ausländischen Rechts erhalten würden, halte der BFH es für ernstlich zweifelhaft, ob dies auch für Stiftungen ausländischen Rechts gelten würde (BFH-Beschluss vom 21.07.2014 II B 40/14, BFH/NV 2014, 1554).
  • FG Köln, 27.10.2022 - 7 K 2233/20

    Berücksichtigung von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Der von den Klägern angeführte Beschluss des BFH vom 21.07.2014 (Az. II B 40/14, BFH/NV 2014, 1554) habe lediglich im Rahmen einstweiligen Rechtsschutzes Zweifel an der Zulässigkeit einer derartigen Doppelbelastung gehegt und stehe dem nicht entgegen.
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