Rechtsprechung
BFH, 21.08.2013 - I B 60/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile
- openjur.de
Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile
- Bundesfinanzhof
EStG § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c
Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile
- Bundesfinanzhof
Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG 2002
Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewertung von Rückstellungen mangels grundsätzlicher Bedeutung
- datenbank.nwb.de
Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile (hier: sog. Kippentgelte im Zusammenhang mit einer Rekultivierungsverpflichtung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zur Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile
Verfahrensgang
- FG München, 27.03.2012 - 6 K 3897/09
- BFH, 21.08.2013 - I B 60/12
Papierfundstellen
- DB 2013, 21
Wird zitiert von ... (6)
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - 6 K 1472/16
Auslegung des Begriffs wirtschaftlicher Vorteil und des Sachzusammenhangs im …
Die erforderliche Voraussichtlichkeit des Vorteilseintritts ist gegeben, wenn mehr Gründe für als gegen den Vorteilseintritt sprechen, mit anderen Worten der Vorteilseintritt überwiegend wahrscheinlich ist (BFH-Beschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28; R 6.11 Abs. 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--).Lediglich die bloße Möglichkeit eines Vorteilseintritts ist nicht ausreichend (BFH-Beschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28; R 6.11 Abs. 1 EStR).
Der Abschluss schuldrechtlicher Verträge ist jedoch nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28).
- BFH, 31.05.2017 - X R 29/15
Zur Quantifizierung "künftiger Vorteile" i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c …
Dieser einheitliche Bewertungsansatz ist geboten, um die tatsächlich eintretende Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit exakt bemessen zu können (BFH-Beschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28, unter II.1.b). - BFH, 21.06.2016 - III B 95/15
Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in …
Die Konkretisierung erfordert regelmäßig, dass die Rechtsfrage mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28).
- FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 81/13
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten - Pauschalrückstellung für …
Die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht nicht für die Rückstellungsbildung aus (vgl. BFH-Beschluss vom 21.08.2013 I B 60/12, juris; BFH-Urteile vom 25.11.2009 X R 28/05, juris; vom 18.01.2007 IV R 42/04, BFHE 216, 340, BStBl II 2008, 996). - BFH, 02.04.2014 - I B 21/13
Gesetzlicher Beteiligtenwechsel durch Organisationsakt der Finanzverwaltung im …
Hierzu wäre es erforderlich gewesen, auszuführen, inwieweit das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28). - FG Düsseldorf, 03.09.2014 - 4 K 4198/13
Debitorische Verbuchung von durch gewerbliche Untervermietung erzielten Einnahmen …
Eine voraussichtliche Verbundenheit besteht bereits dann, wenn mehr Gründe für als gegen den Eintritt des Vorteils sprechen, mit anderen Worten der Eintritt des Vorteils überwiegend wahrscheinlich ist (BFH, Beschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28).