Rechtsprechung
   BFH, 21.09.1989 - V R 99/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3746
BFH, 21.09.1989 - V R 99/85 (https://dejure.org/1989,3746)
BFH, Entscheidung vom 21.09.1989 - V R 99/85 (https://dejure.org/1989,3746)
BFH, Entscheidung vom 21. September 1989 - V R 99/85 (https://dejure.org/1989,3746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vermittlung von Gebrauchtwagen - Umsatzsteuerliche Risiken beim Agenturgeschäft kennen und vermeiden

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Rechnung
    Die Pflichtangaben im Einzelnen
    Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
    Leistender Unternehmer
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.1987 - V R 78/79

    Keine Vermittlungsleistungen bei sog. Minusgeschäften eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus BFH, 21.09.1989 - V R 99/85
    Das gilt jedoch nicht, wenn durch das Handeln in fremdem Namen lediglich verdeckt wird, daß der Vertreter und nicht der Vertretene die Leistung erbringt (Urteile in BFH/NV 1986, 311, und vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657).

    Eine derartige Beurteilung wäre im Streitfall gerechtfertigt, wenn der Kläger die Gebrauchtwagen beim Verkauf der Neuwagen gegen sofortige und endgültige Anrechnung der vereinbarten Mindestverkaufspreise in Zahlung genommen hätte; die Verkäufe der Gebrauchtwagen wären dem Kläger als Lieferungen (sog. Eigengeschäfte) zuzurechnen (vgl. Urteile in BFH/NV 1986, 311; in BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657; vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153, und vom 27. Juli 1988 X R 40/82, BFHE 154, 264, BStBl II 1988, 1017).

    Etwas anderes könnte allerdings in Frage kommen, wenn von vornherein in Kauf genommen würde, daß sich infolge der möglicherweise anfallenden Kosten für die Pflege- und Instandsetzungsarbeiten ein Minusgeschäft im Sinne des Urteils in BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657 ergeben könnte, d.h. der Kläger den vereinbarten Mindestverkaufspreis auf den Kaufpreis der Neuwagen anrechnen werde, ohne Rücksicht darauf, ob der Kläger unter Einbeziehung der aufzuwendenden Kosten für die Pflege- und Instandsetzungsarbeiten einen diesem Mindestverkaufspreis entsprechenden Erlös für die Gebrauchtwagen werde erzielen können.

  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche

    Auszug aus BFH, 21.09.1989 - V R 99/85
    Dementsprechend hat der erkennende Senat im Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75 (BFH/NV 1986, 311) ausgeführt, daß dem Tatbestandsmerkmal des § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG 1967/1973 (§ 5 Abs. 3 UStG 1953) "für Rechnung eines anderen" keine selbständige umsatzsteuerbegründende oder den Steuertatbestand ausschließende Bedeutung zukomme.

    Das gilt jedoch nicht, wenn durch das Handeln in fremdem Namen lediglich verdeckt wird, daß der Vertreter und nicht der Vertretene die Leistung erbringt (Urteile in BFH/NV 1986, 311, und vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657).

    Eine derartige Beurteilung wäre im Streitfall gerechtfertigt, wenn der Kläger die Gebrauchtwagen beim Verkauf der Neuwagen gegen sofortige und endgültige Anrechnung der vereinbarten Mindestverkaufspreise in Zahlung genommen hätte; die Verkäufe der Gebrauchtwagen wären dem Kläger als Lieferungen (sog. Eigengeschäfte) zuzurechnen (vgl. Urteile in BFH/NV 1986, 311; in BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657; vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153, und vom 27. Juli 1988 X R 40/82, BFHE 154, 264, BStBl II 1988, 1017).

  • BFH, 29.09.1987 - X R 13/81

    Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich

    Auszug aus BFH, 21.09.1989 - V R 99/85
    Eine derartige Beurteilung wäre im Streitfall gerechtfertigt, wenn der Kläger die Gebrauchtwagen beim Verkauf der Neuwagen gegen sofortige und endgültige Anrechnung der vereinbarten Mindestverkaufspreise in Zahlung genommen hätte; die Verkäufe der Gebrauchtwagen wären dem Kläger als Lieferungen (sog. Eigengeschäfte) zuzurechnen (vgl. Urteile in BFH/NV 1986, 311; in BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657; vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153, und vom 27. Juli 1988 X R 40/82, BFHE 154, 264, BStBl II 1988, 1017).

    Entsprechend den Ausführungen im Urteil in BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153 unter 4. ergibt sich aus einer derartigen Sachverhaltsgestaltung grundsätzlich nichts für die Entscheidung, ob die Gebrauchtwagenverkäufer dem Kläger endgültig die Verfügungsmacht über die Gebrauchtwagen verschafft haben.

  • BFH, 27.07.1988 - X R 40/82

    Zur Frage, wann bei einem als "reine" Agentur formulierten Vermittlungsauftrag

    Auszug aus BFH, 21.09.1989 - V R 99/85
    Eine derartige Beurteilung wäre im Streitfall gerechtfertigt, wenn der Kläger die Gebrauchtwagen beim Verkauf der Neuwagen gegen sofortige und endgültige Anrechnung der vereinbarten Mindestverkaufspreise in Zahlung genommen hätte; die Verkäufe der Gebrauchtwagen wären dem Kläger als Lieferungen (sog. Eigengeschäfte) zuzurechnen (vgl. Urteile in BFH/NV 1986, 311; in BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657; vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153, und vom 27. Juli 1988 X R 40/82, BFHE 154, 264, BStBl II 1988, 1017).

    Der Senat bezieht sich insoweit auf die Ausführungen im Urteil in BFHE 154, 264, BStBl II 1988, 1017 unter 5. Die vom FG vorgenommene pauschale Gleichstellung mit den Fällen der Agenturgeschäfte im Zusammenhang mit dem Verkauf von Neuwagen ist nicht vertretbar.

  • BFH, 24.08.1961 - V 98/59 U

    Verlust der Vermittlereigenschaft eines Zwischenhändlers bei fehlender

    Auszug aus BFH, 21.09.1989 - V R 99/85
    Zur Begründung seiner Auffassung hat sich das FG u.a. auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. August 1961 V 98/59 U (BFHE 73, 620, BStBl III 1961, 492) berufen.
  • BFH, 16.03.2000 - V R 44/99

    Abgrenzung Eigenhandel oder Vermittlung

    Das gilt ausnahmsweise nicht, wenn durch das Handeln in fremdem Namen lediglich verdeckt wird, dass der Vertreter und nicht der Vertretene die Leistung erbringt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, unter 3.; vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657, unter II. 1.; vom 21. September 1989 V R 99/85, BFH/NV 1989, 810, unter 2.).
  • BFH, 04.09.2003 - V R 9/02

    Scheinfirma / Umsatzsteuerkarussel - Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von

    Auch wer in fremdem Namen auftritt, erbringt eine eigene Leistung, wenn nach den erkennbaren Umständen durch sein Handeln in fremdem Namen lediglich verdeckt wird, dass er und nicht der Vertretene der Leistende ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. März 2000 V R 44/99, BFHE 191, 97, BStBl II 2000, 361; vom 21. September 1989 V R 99/85, BFH/NV 1989, 810).
  • BFH, 21.06.2001 - V R 33/99

    Abzug von Vorsteuerbeträgen - Bauherrengemeinschaft - Bauherrenmodell -

    Entsprechend der Regelung des § 164 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist bei einem Handeln im Namen des Vertretenen grundsätzlich auch umsatzsteuerrechtlich Leistender bzw. Leistungsempfänger der Vertretene (vgl. BFH-Urteile vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, unter 3.; vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657, unter II. 1.; vom 21. September 1989 V R 99/85, BFH/NV 1989, 810, unter 2.).
  • BFH, 23.08.1990 - V B 22/89

    Sog. Zwischenmieter von mit öffentlichen Mitteln errichteten Wohnungen führt an

    Der Beurteilung als Geschäftsbesorgung steht ebenfalls nicht entgegen, daß ein Zwischenvermieter bei Forderungsausfall das unternehmerische Wagnis übernimmt, nichts oder wenig zu verdienen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. September 1989 V R 99/85, BFH/NV 1989, 810 unter 1. zur Vermittlung von Gebrauchtwagenlieferungen; Mößlang, Deutsches Steuerrecht 1990, 67, 70 unter II. d).
  • BFH, 14.09.1989 - V R 131/84

    Beurteilung einer Zwischenperson als Vermittler oder Eigenhändler bei

    Anmerkung: Siehe auch das Urteil vom 21.09.1989 V R 99/85 (BFH / NV 1989, 810) und den Beschluß vom 02.10.1989 V B 58/89 (BFH / NV 1989, 812).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht