Rechtsprechung
   BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15426
BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10 (https://dejure.org/2011,15426)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2011 - IX B 171/10 (https://dejure.org/2011,15426)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2011 - IX B 171/10 (https://dejure.org/2011,15426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Eigenheimzulage - Genossenschaftliches Wohnen als Förderzweck - Förderung durch tatsächliches Handeln

  • openjur.de

    Eigenheimzulage; Genossenschaftliches Wohnen als Förderzweck; Förderung durch tatsächliches Handeln

  • Bundesfinanzhof

    EigZulG § 17, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, GenG § 1 Abs 1, GenG § 8 Abs 1 Nr 5
    Eigenheimzulage - Genossenschaftliches Wohnen als Förderzweck - Förderung durch tatsächliches Handeln

  • Bundesfinanzhof

    Eigenheimzulage - Genossenschaftliches Wohnen als Förderzweck - Förderung durch tatsächliches Handeln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 EigZulG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 1 Abs 1 GenG, § 8 Abs 1 Nr 5 GenG
    Eigenheimzulage - Genossenschaftliches Wohnen als Förderzweck - Förderung durch tatsächliches Handeln

  • rewis.io

    Eigenheimzulage - Genossenschaftliches Wohnen als Förderzweck - Förderung durch tatsächliches Handeln

  • ra.de
  • rewis.io

    Eigenheimzulage - Genossenschaftliches Wohnen als Förderzweck - Förderung durch tatsächliches Handeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 17; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Fehlen der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei Beantwortbarkeit aus dem Gesetz i.R.d. grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • datenbank.nwb.de

    Genossenschaftliches Wohnen i.S. des § 17 EigZulG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09

    NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung,

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10
    Im Übrigen kann mit der Rüge einer unzutreffenden Tatsachen- und Beweiswürdigung sowie der einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder schlichter Subsumtionsfehler die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2010 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443, unter 1. a.E.; vom 16. Mai 2006 VIII B 160/05, BFH/NV 2006, 1477, m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2007 - IX R 28/06

    Eigenheimzulage; Beteiligung an Genossenschaft

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10
    Vor diesem gesetzlichen und satzungsmäßigen Hintergrund hat das FG --in Anlehnung an die schon vorhandene Rechtsprechung (insbesondere BFH-Urteile vom 29. März 2007 IX R 28/06, BFH/NV 2007, 1635, und vom 19. August 2008 IX R 3/08, BFHE 223, 563, BStBl II 2009, 447)-- innerhalb des Geschäftsbetriebs der Klägerin kein Überwiegen von Mitgliedergeschäften (gegenüber solchen mit Nichtmitgliedern; s. Bauer, Genossenschafts-Handbuch, § 1 GenG Rz 38) feststellen können.
  • BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Kein wirtschaftliches Eigentum beim

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10
    Abgesehen davon, dass Rechtsfragen zur Eigenheimzulage (hier: § 17 des Eigenheimzulagengesetzes --EigZulG--) ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen und daher regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr haben (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395, unter 1., m.w.N.), fehlt es an der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit auch dann, wenn sich die streitigen Rechtsfragen ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lassen, d.h. wenn die betreffenden Rechtsfragen offensichtlich so zu beantworten sind, wie das Finanzgericht (FG) es getan hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 2000 IX B 1/00, BFH/NV 2000, 843; vom 24. September 2001 IX B 84/01, BFH/NV 2002, 307).
  • BFH, 24.09.2001 - IX B 84/01

    Beschwerde - Beschwerdebegründung - Feststellungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10
    Abgesehen davon, dass Rechtsfragen zur Eigenheimzulage (hier: § 17 des Eigenheimzulagengesetzes --EigZulG--) ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen und daher regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr haben (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395, unter 1., m.w.N.), fehlt es an der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit auch dann, wenn sich die streitigen Rechtsfragen ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lassen, d.h. wenn die betreffenden Rechtsfragen offensichtlich so zu beantworten sind, wie das Finanzgericht (FG) es getan hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 2000 IX B 1/00, BFH/NV 2000, 843; vom 24. September 2001 IX B 84/01, BFH/NV 2002, 307).
  • BFH, 16.05.2006 - VIII B 160/05

    Divergenz; Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10
    Im Übrigen kann mit der Rüge einer unzutreffenden Tatsachen- und Beweiswürdigung sowie der einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder schlichter Subsumtionsfehler die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2010 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443, unter 1. a.E.; vom 16. Mai 2006 VIII B 160/05, BFH/NV 2006, 1477, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.2000 - IX B 1/00

    Kinderzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10
    Abgesehen davon, dass Rechtsfragen zur Eigenheimzulage (hier: § 17 des Eigenheimzulagengesetzes --EigZulG--) ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen und daher regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr haben (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395, unter 1., m.w.N.), fehlt es an der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit auch dann, wenn sich die streitigen Rechtsfragen ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lassen, d.h. wenn die betreffenden Rechtsfragen offensichtlich so zu beantworten sind, wie das Finanzgericht (FG) es getan hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 2000 IX B 1/00, BFH/NV 2000, 843; vom 24. September 2001 IX B 84/01, BFH/NV 2002, 307).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 3/08

    Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen - Anwendungsbereich

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10
    Vor diesem gesetzlichen und satzungsmäßigen Hintergrund hat das FG --in Anlehnung an die schon vorhandene Rechtsprechung (insbesondere BFH-Urteile vom 29. März 2007 IX R 28/06, BFH/NV 2007, 1635, und vom 19. August 2008 IX R 3/08, BFHE 223, 563, BStBl II 2009, 447)-- innerhalb des Geschäftsbetriebs der Klägerin kein Überwiegen von Mitgliedergeschäften (gegenüber solchen mit Nichtmitgliedern; s. Bauer, Genossenschafts-Handbuch, § 1 GenG Rz 38) feststellen können.
  • BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge

    Auszug aus BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10
    Wegen der nicht zu beanstandenden Würdigung des FG (s. unter 1.) ist auch keine willkürliche oder zumindest greifbar gesetzwidrige (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367) FG-Entscheidung gegeben.
  • BFH, 06.08.2012 - IX B 51/12

    NZB: Fehlen von Entscheidungsgründen; Verstoß gegen den Akteninhalt;

    Da es sich bei der Eigenheimzulage um auslaufendes Recht handelt (§ 19 Abs. 9 des Eigenheimzulagengesetzes --EigZulG-- i.d.F. des Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 2005, 3680), wäre nur ausnahmsweise davon auszugehen, dass im Streitfall solche grundsätzlichen, klärungsbedürftigen Rechtsfragen zu entscheiden sind (BFH-Beschluss vom 21. September 2011 IX B 171/10, BFH/NV 2012, 12, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2013 - IX B 23/12

    Grundsätzliche Bedeutung einer das Eigenheimzulagenrecht betreffenden Rechtssache

    Nur ausnahmsweise sind noch grundsätzliche, klärungsbedürftige Rechtsfragen zu entscheiden (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2011 IX B 171/10, BFH/NV 2012, 12, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 17.04.2012 - 3 K 1531/07

    Zeitnahe Umsetzung des Satzungszwecks der Förderung des genossenschaftlichen

    Es ist deshalb zu verlangen, dass Geschäfte der Genossenschaft mit Genossenschaftsmitgliedern gegenüber solchen Geschäften mit Nichtmitgliedern überwiegen (vgl. BFH, Beschluss vom 21. September 2011 - IX B 171/10 -, BFH/NV 2012, 12 ).
  • FG Nürnberg, 25.01.2013 - 7 K 1688/10

    Voraussetzungen einer Genossenschaft i.S. des § 17 EigZulG - Grenzen des

    Auch wenn sich diese Voraussetzung nicht ausdrücklich in dem Gesetzeswortlaut wiederfindet, würden die in § 17 EigZulG in der für die Streitjahre jeweils geltenden Fassung aufgenommenen Anforderungen an eine Satzung einer Genossenschaft leer laufen, sofern diese nicht auch entsprechend handeln müsste (vgl. auch BFH-Beschluss vom 21.09.2011 IX B 171/10, BFH/NV 2012, 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht