Rechtsprechung
BFH, 21.09.2017 - XI S 3/17 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 142, ZPO § 118 Abs 2 S 4
Ablehnung von PKH bei Nichtbeantwortung von Fragen zum Vermögen - Bundesfinanzhof
Ablehnung von PKH bei Nichtbeantwortung von Fragen zum Vermögen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 142 FGO, § 118 Abs 2 S 4 ZPO
Ablehnung von PKH bei Nichtbeantwortung von Fragen zum Vermögen - IWW
§ 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 118 Abs. 2 Satz 4 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 142 Abs. 1 FGO, § 114 ZPO, § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 142 FGO, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der unvollständigen Beantwortung der Fragen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Rahmen der Prozesskostenhilfe
- rewis.io
Ablehnung von PKH bei Nichtbeantwortung von Fragen zum Vermögen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 142; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4
NV (nicht amtlich veröffentlicht) - rechtsportal.de
FGO § 142 ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4
Rechtsfolgen der unvollständigen Beantwortung der Fragen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Rahmen der Prozesskostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe - und die nicht beantworteten Fragen zum Vermögen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.03.2017 - 11 K 276/16
- BFH, 21.09.2017 - XI S 3/17 (PKH)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.01.2000 - III B 68/99
PKH; Zumutbarkeit des Einsatzes eigenen Vermögens
Auszug aus BFH, 21.09.2017 - XI S 3/17
Weder kann beurteilt werden, ob es sich angesichts voraussichtlicher Kosten der Prozessführung von lediglich 385 EUR bei dem Grundvermögen in vollem Umfang um einen zur Fortsetzung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit unentbehrlichen Gegenstand handelt (…vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2011 III S 28/10 (PKH), BFH/NV 2012, 429) noch kann beurteilt werden, ob dann nicht zumindest eine Beleihung (hierzu BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 68/99, BFH/NV 2000, 862) in Betracht kommt. - BFH, 23.11.2011 - III S 28/10
Vermögenseinsatz zur Prozessfinanzierung
Auszug aus BFH, 21.09.2017 - XI S 3/17
Weder kann beurteilt werden, ob es sich angesichts voraussichtlicher Kosten der Prozessführung von lediglich 385 EUR bei dem Grundvermögen in vollem Umfang um einen zur Fortsetzung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit unentbehrlichen Gegenstand handelt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2011 III S 28/10 (PKH), BFH/NV 2012, 429) noch kann beurteilt werden, ob dann nicht zumindest eine Beleihung (…hierzu BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 68/99, BFH/NV 2000, 862) in Betracht kommt. - VGH Bayern, 08.02.2010 - 22 B 09.2171
Prozesskostenhilfe; einsatzpflichtiges Vermögen; Zumutbarkeit einer Verwertung …
Auszug aus BFH, 21.09.2017 - XI S 3/17
Außerdem wurde der Antragsteller unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Februar 2010 22 B 09.2171 gebeten, dem Senat zu erläutern, warum die Prozesskosten nicht durch Aufnahme eines Darlehens finanziert werden können.