Rechtsprechung
BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Judicialis
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Instandhaltungsrücklagen sind erst abzugsfähig, wenn sie tatsächlich verausgabt wurden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1
Abzugszeitpunkt bei der Instandhaltungsrücklage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wgk.eu (Kurzinformation)
Instandhaltungsrücklagen sind keine sofort absetzbaren Werbungskosten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Werbungskostenabzug von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage im WEG (IBR 2006, 1131)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Instandhaltungsrücklage
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 28.06.2005 - 13 K 613/03
- BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05
Papierfundstellen
- NZM 2006, 272 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.05.2005 - X B 149/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
Auszug aus BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05
Es bleibt dahingestellt, ob die Begründung den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht (…s. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617; vom 30. Mai 2005 X B 149/04, BFH/NV 2005, 1618). - BFH, 16.09.1999 - IX R 42/97
Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05
Etwas anderes folgt auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 16. September 1999 IX R 42/97 (BFHE 190, 165, BStBl II 2001, 528). - BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit
Auszug aus BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05
Es bleibt dahingestellt, ob die Begründung den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht (s. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617;… vom 30. Mai 2005 X B 149/04, BFH/NV 2005, 1618). - BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83
Instandhaltungsrücklage
Auszug aus BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05
Sie können aber beim einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie für die Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen verausgabt, die durch die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind (BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577).
- BFH, 09.12.2008 - IX B 124/08
Werbungskostenabzug von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage
Sie können aber beim einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie für die Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen verausgabt, die durch die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind (BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577; BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291; vgl. auch BFH-Urteil vom 14. Oktober 1980 VIII R 22/76, BFHE 131, 510, BStBl II 1981, 128). - BFH, 05.10.2011 - I R 94/10
Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist …
a) Nach der Rechtsprechung des BFH sind, wenn der Eigentümer einer Eigentumswohnung diese zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, die von ihm in eine Instandhaltungsrückstellung eingezahlten Beträge erst mit deren Verbrauch durch die Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil in BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577; BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291). - FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07
Bilanzierung von Instandhaltungsrückstellungen nach dem WoEigG; Vertrauensschutz …
Der BFH hat sich - soweit für den Senat ersichtlich - mit der Frage der steuerlichen Behandlung von Instandhaltungsrücklagen bisher nur mit Steuerpflichtigen befasst, die ihren Ertrag aus Einnahme-Überschussrechnungen ermitteln (siehe BFH, Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471 , BStBl. II 1988, 577, BFH, Beschluss vom 21. Oktober 2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291 , BFH…, Beschluss vom 9. Dezember 2008 IX B 124, a.a.O.). - FG Köln, 21.06.2023 - 2 K 158/20
Wohnungseigentümer beteiligt an Instandhaltungsrückstellung
Nach der Rechtsprechung des BFH sind, wenn der Eigentümer einer Eigentumswohnung diese zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, die von ihm in eine Instandhaltungsrückstellung eingezahlten Beträge erst mit deren Verbrauch durch die Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten abziehbar (vgl. BFH vom 21.10.2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291).