Rechtsprechung
   BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6198
BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05 (https://dejure.org/2005,6198)
BFH, Entscheidung vom 21.10.2005 - IX B 144/05 (https://dejure.org/2005,6198)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - IX B 144/05 (https://dejure.org/2005,6198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Instandhaltungsrücklagen sind erst abzugsfähig, wenn sie tatsächlich verausgabt wurden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1
    Abzugszeitpunkt bei der Instandhaltungsrücklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Instandhaltungsrücklagen sind keine sofort absetzbaren Werbungskosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werbungskostenabzug von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage im WEG (IBR 2006, 1131)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Instandhaltungsrücklage
    Allgemeines

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 272 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.05.2005 - X B 149/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05
    Es bleibt dahingestellt, ob die Begründung den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht (s. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617; vom 30. Mai 2005 X B 149/04, BFH/NV 2005, 1618).
  • BFH, 16.09.1999 - IX R 42/97

    Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 16. September 1999 IX R 42/97 (BFHE 190, 165, BStBl II 2001, 528).
  • BFH, 18.05.2005 - X B 107/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit

    Auszug aus BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05
    Es bleibt dahingestellt, ob die Begründung den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht (s. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617; vom 30. Mai 2005 X B 149/04, BFH/NV 2005, 1618).
  • BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83

    Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05
    Sie können aber beim einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie für die Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen verausgabt, die durch die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind (BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577).
  • BFH, 09.12.2008 - IX B 124/08

    Werbungskostenabzug von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage

    Sie können aber beim einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie für die Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen verausgabt, die durch die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind (BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577; BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291; vgl. auch BFH-Urteil vom 14. Oktober 1980 VIII R 22/76, BFHE 131, 510, BStBl II 1981, 128).
  • BFH, 05.10.2011 - I R 94/10

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH sind, wenn der Eigentümer einer Eigentumswohnung diese zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, die von ihm in eine Instandhaltungsrückstellung eingezahlten Beträge erst mit deren Verbrauch durch die Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil in BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577; BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07

    Bilanzierung von Instandhaltungsrückstellungen nach dem WoEigG; Vertrauensschutz

    Der BFH hat sich - soweit für den Senat ersichtlich - mit der Frage der steuerlichen Behandlung von Instandhaltungsrücklagen bisher nur mit Steuerpflichtigen befasst, die ihren Ertrag aus Einnahme-Überschussrechnungen ermitteln (siehe BFH, Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471 , BStBl. II 1988, 577, BFH, Beschluss vom 21. Oktober 2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291 , BFH, Beschluss vom 9. Dezember 2008 IX B 124, a.a.O.).
  • FG Köln, 21.06.2023 - 2 K 158/20

    Wohnungseigentümer beteiligt an Instandhaltungsrückstellung

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind, wenn der Eigentümer einer Eigentumswohnung diese zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, die von ihm in eine Instandhaltungsrückstellung eingezahlten Beträge erst mit deren Verbrauch durch die Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten abziehbar (vgl. BFH vom 21.10.2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht