Rechtsprechung
BFH, 21.10.2014 - VIII R 31/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Folgeänderungen nach § 32a KStG - nachträglich bekannt gewordene Tatsache - verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erworbenes Grundstück durch die GmbH
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 171 Abs 10, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, KStG § 32a, KStG § 8b Abs 1 S 2, EStG § 3 Nr 40 S 1 Buchst d, KStG § 8b Abs 1 S 3, KStG § 8b Abs 1 S 4
Folgeänderungen nach § 32a KStG - nachträglich bekannt gewordene Tatsache - verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erworbenes Grundstück durch die GmbH
- Bundesfinanzhof
Folgeänderungen nach § 32a KStG - nachträglich bekannt gewordene Tatsache - verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erworbenes Grundstück durch die GmbH
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 171 Abs 10 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 1 AO, § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1997, § 32a KStG 2002 vom 13.12.2006
Folgeänderungen nach § 32a KStG - nachträglich bekannt gewordene Tatsache - verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erworbenes Grundstück durch die GmbH - IWW
§ 173 Abs. ... 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 3 Nr. 40d des Einkommensteuergesetzes, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 32a Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), § 32a Abs. 1 KStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 34 Abs. 13b KStG, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 8b Abs. 1 KStG, § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, § 32a, § 8b Abs. 1 Sätze 2 bis 4 KStG, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d Sätze 2 und 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 8 Abs. 1 KStG, § 8 Abs. 1 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Behandlung der Zahlung des Kaufpreises für ein von dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erworbenen Grundstücks durch die Gesellschaft
- rewis.io
Folgeänderungen nach § 32a KStG - nachträglich bekannt gewordene Tatsache - verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erworbenes Grundstück durch die GmbH
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1 S. 1; KStG § 8 Abs. 1
Behandlung der Zahlung des Kaufpreises für ein von dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erworbenen Grundstücks durch die Gesellschaft - datenbank.nwb.de
Fehlende tatsächliche Durchführung einer Darlehensvereinbarung als nachträglich bekannt gewordene Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb durch den alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verdeckte Gewinnausschüttung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachträgliche Erfassung einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 K 4769/10
- BFH, 21.10.2014 - VIII R 31/12
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 11.09.2018 - I R 59/16
Bescheidänderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Berücksichtigung von verdeckten …
Entsprechendes gilt auch, soweit der BFH im Urteil vom 21. Oktober 2014 VIII R 31/12 (GmbH-Rundschau 2015, 772) von der "Schaffung der Korrespondenzregelungen in § 32a, § 8b Abs. 1 Sätze 2 bis 4 KStG, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d Sätze 2 und 3 EStG, jeweils i.d.F. des JStG 2007" gesprochen hat. - FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1303/16
Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG
Im Revisionsverfahren gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (4 K 4769/10) hat der BFH im Hinblick darauf, dass § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO eine hinreichende verfahrensrechtliche Grundlage für die nachträgliche Erfassung der vGA war, dahinstehen lassen, ob die Änderung (auch) auf § 32a KStG hätte gestützt werden können (Urteil vom 21. Oktober 2014 VIII R 31/12, GmbHR 2015, 775). - BFH, 04.05.2022 - I R 25/19
Entschädigungszahlung als vGA
Es wird aber zwischen dem Bescheid der Körperschaft und dem Bescheid des Gesellschafters keine Bindungswirkung vergleichbar einem Grundlagen- und Folgebescheid hergestellt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18.09.2012 - VIII R 9/09, BFHE 238, 512, BStBl II 2013, 149, Rz 21 ff.; vom 21.10.2014 - VIII R 31/12, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2015, 772, Rz 35 f.; BFH-Beschluss vom 05.06.2015 - VIII B 20/15, GmbHR 2015, 1053, Rz 22;… BFH-Urteil vom 12.06.2018 - VIII R 38/14, BFH/NV 2018, 1141, Rz 14, m.w.N.; aus der Literatur vgl. nur Brandis/Heuermann/Rengers, § 32a KStG Rz 35 - auch mit Nachweisen zur Gegenmeinung). - FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 2416/12
Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG
Gegen die zweitgenannte Auffassung, die in den Fällen, in denen eine Änderung des Bescheides auf Gesellschafterebene unterbleibt, obwohl eine verdeckte Einlage vorliegt, eine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG befürwortet, spricht, dass es an einem Anknüpfungspunkt für die Änderung der Körperschaftsteuerfestsetzung fehlt, wenn kein ändernder Steuer- oder Feststellungsbescheid für den Gesellschafter ergeht (so auch zum § 32a Abs. 1 KStG: Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2012, 4 K 4769/10, juris und beck-online, Revision anhängig unter VIII R 31/12;… vgl. auch Schulte/Altrichter-Herzberg in Erle/Sauter, § 32a KStG Rz. 14). - FG Münster, 03.06.2022 - 9 V 1001/22
Ermittlung der Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Ist der Gesellschafter ein beherrschender, kann die Vermögensminderung schon dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt oder die Vereinbarung nach ihrem Inhalt oder ihrer tatsächlichen Durchführung nicht dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH, Urt. vom 21.10.2014 - VIII R 31/12, GmbHR 2015, 772, zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG;… BFH-Beschl. vom 12.09.2018 - I R 77/16, BFH/NV 2019, 368, zu § 8 Abs. 3 S. 2 KStG).