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   BFH, 21.10.2014 - VIII R 32/12   

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https://dejure.org/2014,52728
BFH, 21.10.2014 - VIII R 32/12 (https://dejure.org/2014,52728)
BFH, Entscheidung vom 21.10.2014 - VIII R 32/12 (https://dejure.org/2014,52728)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - VIII R 32/12 (https://dejure.org/2014,52728)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erworbenes Grundstück durch die GmbH - Rechtsgrundlage des Fremdvergleichs

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, AO § 85, AO § 88, FGO § 76 Abs 1, FGO § 118 Abs 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erworbenes Grundstück durch die GmbH - Rechtsgrundlage des Fremdvergleichs

  • Bundesfinanzhof

    Verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erworbenes Grundstück durch die GmbH - Rechtsgrundlage des Fremdvergleichs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 2002, § 85 AO, § 88 AO, § 76 Abs 1 FGO, § 118 Abs 2 FGO
    Verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erworbenes Grundstück durch die GmbH - Rechtsgrundlage des Fremdvergleichs

  • IWW

    § 8 Abs. 3 KStG, § ... 20 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 164 Abs. 2 AO, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), § 8 Abs. 1 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, §§ 85, 88 AO, § 76 Abs. 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Behandlung der Zahlung des Kaufpreises für ein von dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erworbenen Grundstücks durch die Gesellschaft

  • rewis.io

    Verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erworbenes Grundstück durch die GmbH - Rechtsgrundlage des Fremdvergleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 S. 1; KStG § 8 Abs. 1
    Behandlung der Zahlung des Kaufpreises für ein von dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erworbenen Grundstücks durch die Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsgrundlagen des Fremdvergleichs sind §§ 85, 88 AO und § 76 Abs. 1 FGO; verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG im Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb durch den alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH (hier: Nichtanerkennung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Grundstückskauf des Gesellschafter-Geschäftsführers - und die Finanzierung durch die GmbH

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 16.06.2015 - IX R 28/14

    Zivilrechtliche Folgen der Auflösung einer GmbH - Berechnung des

    Entsprechend diesen Grundsätzen kann eine vGA auch dann im Zeitpunkt der Darlehensgewährung anzunehmen sein, wenn eine behauptete Darlehensvereinbarung zwischen der Kapitalgesellschaft und dem Gesellschafter mangels Fremdüblichkeit nicht anzuerkennen ist, weil der Darlehensvertrag von Anfang an mangels nennenswerter Tilgungsleistungen und Zinszahlungen seitens des Gesellschafters nicht ernsthaft durchgeführt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 2014 VIII R 32/12, Finanz-Rundschau 2015, 607).
  • FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 2556/15

    Anerkennung eines von einer GmbH an die beherrschende Gesellschafterin ihrer

    Das Fehlen der Ernsthaftigkeit einer behaupteten Darlehensvereinbarung kann jedoch dann anzunehmen sein, wenn - entgegen der vertraglichen Vereinbarung - keine nennenswerten Tilgungsleistungen und Zinszahlungen durch den Gesellschafter erfolgen, sodass auch aufgrund der steigenden Zinsbelastung nicht in absehbarer Zeit mit einer Rückzahlung gerechnet werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 16.6.2015 IX R 28/14, BFH/NV 2015, 2489; vom 21.10.2014 VIII R 32/12, FR 2015, 607).

    Insoweit sind bei der Beurteilung der Ernsthaftigkeit der behaupteten Darlehensvereinbarung auch die Umstände relevant, welche bei der Beurteilung der Fremdüblichkeit von Darlehensvereinbarungen von der ständigen Rechtsprechung herangezogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 21.10.2014 VIII R 32/12, FR 2015, 607).

  • FG Hamburg, 22.12.2020 - 6 K 59/19

    Körperschaftsteuerrecht: Verdeckte Gewinnausschüttung

    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH, Urteil vom 24. Oktober 2018, I R 78/16, juris Rn. 17; BFH Urteil vom 21. Oktober 2014 VIII R 32/12, juris Rn. 24).
  • FG Hamburg, 22.12.2020 - 6 K 58/19

    Körperschaftssteuerrecht: verdeckte Gewinnausschüttung

    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH, Urteil vom 24. Oktober 2018, I R 78/16, juris Rn. 17; BFH Urteil vom 21. Oktober 2014 VIII R 32/12, juris Rn. 24).
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