Rechtsprechung
BFH, 21.11.1989 - VII R 59/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anfall von Kraftfahrzeugsteuer für die Benutzung niederländischer Anhänger nach Ablauf der Jahresfrist nach dem jeweiligen ersten Grenzübertritt ohne Inlandszulassung - Ablauf der Zulassung zum vorübergehenden Verkehr
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 10.09.1991 - VII R 11/89
Vorliegen einer zur Kraftfahrzeugbesteuerung führenden widerrechtlichen Benutzung …
Die Vorentscheidung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend BFHE 147, 184; zuletzt Urteil vom 21. November 1989 VII R 59/87, BFH/NV 1990, 602; dort weitere Nachweise).Der Kläger war - auch als Mieter - "Verfügungsberechtigter" i. S. von § 23 Abs. 1 StVZO (vgl. auch BFH/NV 1990, 602, 604); ihm oblag es somit, die Inlandszulassung zu erwirken.
Wie der Senat bereits entschieden hat (BFH/NV 1990, 602 f. - Nr. 1 -), sicherten auch die vor Inkrafttreten der AusnV erteilten Einzelgenehmigungen, ebenso wie später die AusnV selbst, lediglich eine der IKVO entsprechende Behandlung.
- FG Münster, 23.02.2000 - 13 K 8355/97
Vorabentscheidungsersuchen für Güterkraftfahrzeuge mit eu-ausländischer …
Regelmäßiger Standort ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht, im überregionalen Transportverkehr - wie hier - der Einsatzmittelpunkt, von dem aus über den Einsatz des Fahrzeugs zum Verkehr einschließlich der Ruhezeiten bestimmt wird (BFH-Urteil vom 21.11.1989 VII R 59/87, BFH/NV 1990, 602 m.w.N.;… Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, Einführung Rz. 66 f.).Der regelmäßige Standort bestimmt sich nach den objektiven Umständen des Einzelfalls (Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. November 1989 VII R 59/87, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 1990, 602).
- BFH, 14.12.1993 - VII R 46/93
Zur Auswahl der Prüfungsgebiete, zur Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und …
Aus diesem Gesichtspunkt folgt aber kein Vertrauensschutz in der Weise, daß eine für nicht mehr vertretbar gehaltene Rechtsprechung nicht geändert werden könnte (vgl. BFHE 161, 332, 350; Senatsurteil vom 21. November 1989 VII R 59/87, BFH/NV 1990, 602, 604).
- FG Münster, 23.02.2000 - 13 K 1171/00
Keine Freistellung für im Ausland zugelassene Nutzfahrzeuge mit inländischem …
Regelmäßiger Standort ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht, im überregionalen Transportverkehr - wie hier - der Einsatzmittelpunkt, von dem aus über den Einsatz des Fahrzeugs zum Verkehr einschließlich der Ruhezeiten bestimmt wird (BFH-Urteil vom 21.11.1989 VII R 59/87, BFH/NV 1990, 602 m.w.N.;… Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, Einführung Rz. 66 f.).Der regelmäßige Standort bestimmt sich nach den objektiven Umständen des Einzelfalls (Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. November 1989 VII R 59/87, BFH/NV 1990, 602).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-115/00
Hoves Internationaler Transport-Service
9: - RGBl. I 1934, 1137.10: - Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. November 1989, VII R 59/87, BFH/NV 1990, 602.11: - Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90 (Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, Randnrn. 21 und 24). - FG Hessen, 12.06.1990 - 5 K 5277/87 Beim überregionalen Transportverkehr ist der Ort maßgeblich, der bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeugs der Einsatzmittelpunkt ist, von dem aus über den Einsatz des Fahrzeugs zum Verkehr einschließlich der Ruhezeiten bestimmt wird (vgl. Urteil des BFH vom 21. November 1989 VII R 59/87 , JURIS unter Hinweis auf BVerwG-Urteil 7 C 70.81).
Daher kann bei langfristiger Vermietung der Sitz des Mieters als Einsatzmittelpunkt und damit regelmäßiger Standort in Betracht kommen (vgl. BFH-Urteile VII R 59/87 und vom 12. August 1986 VII R 169/83 , BStBl II 1986, 821).
- BFH, 27.06.1994 - VII R 22/94
Die mündliche Steuerberaterprüfung - Prüfungsgebiete in der mündlichen …
Aus diesem Gesichtspunkt folgt aber kein Vertrauensschutz in der Weise, daß eine für nicht mehr vertretbar gehaltene Rechtsprechung nicht geändert werden könnte (vgl. BFHE 161, 332, 350; Senatsurteil vom 21. November 1989 VII R 59/87, BFH/NV 1990, 602, 604). - FG Düsseldorf, 17.08.2020 - 8 K 3008/19
Kraftfahrzeugsteuerpflicht für im Ausland zugelassene Pkw
Dabei ist auf den Schwerpunkt der Ruhevorgänge abzustellen, wobei objektive Merkmale maßgeblich sind (Hessisches Finanzgericht (FG), Urteil vom 1. Juni 2005, 5 K 3144/03, juris m.w.N.; FG Hamburg, Urteil vom 14. April 2011, 2 K 246/10, juris; siehe auch schon Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 21. November 1989, VII R 59/87, BFH/NV 1990, 602).