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BFH, 21.11.2002 - VII B 163/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Gesetzliche Anforderungen an die Geltendmachung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Sache - Klärungsbedürftigkeit und Klärbarkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage im Revisionsverfahren - Aufhebung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 § 119 Nr. 6
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung, Urteil ohne Gründe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Rückstellungen
- Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- Die Rückstellungen im Einzelnen
- Erläuterungen zu den Rückstellungen
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 11.11.2015 - V B 55/15
Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung - Untätigkeitseinspruch
a) Eine Entscheidung ist nur dann "nicht mit Gründen" versehen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986;… vom 1. März 2001 II R 3/00, BFH/NV 2001, 1129, 1130; vom 21. November 2002 VII B 163/02, BFH/NV 2003, 523). - BFH, 09.02.2004 - VII R 48/02
Anforderungen an die Revisionsbegr.
Eine Entscheidung ist nur dann "nicht mit Gründen versehen" i.S. von § 119 Nr. 6 FGO, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986;… vom 1. März 2001 II R 3/00, BFH/NV 2001, 1129, 1130; Senatsbeschluss vom 21. November 2002 VII B 163/02, BFH/NV 2003, 523, 524). - BFH, 08.08.2004 - VII B 26/04
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Divergenz bei mehrfacher Begr. des …
Hierbei handelt es sich um einen die Vorentscheidung selbständig tragenden Rechtsgrund (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2002 VII B 163/02, BFH/NV 2003, 523, 524), zu dem der Kläger jedoch keinen Zulassungsgrund geltend gemacht hat. - FG München, 21.01.2004 - 7 V 4930/03
Keine Abzinsung von Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtung trotz …
Danach gibt die Pauschalrückstellung den geschätzten Betrag wieder, in dessen Höhe die ausgeführten Umsätze voraussichtlich mit Kosten für Garantieleistungen belastet sein werden (zur Pauschalrückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen zuletzt Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 6. Mai 2003 VII B 163/02, BFH/NV 2003, 1313 ).
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