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BFH, 21.12.2011 - VIII B 88/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Grundstücksbewertung - Als Privatgutachten zu behandelnde Verkehrswertermittlung des FA
- openjur.de
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Grundstücksbewertung; Als Privatgutachten zu behandelnde Verkehrswertermittlung des FA
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 81 Abs 1, FGO § 82, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 404, ZPO § 412
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Grundstücksbewertung - Als Privatgutachten zu behandelnde Verkehrswertermittlung des FA
- Bundesfinanzhof
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Grundstücksbewertung - Als Privatgutachten zu behandelnde Verkehrswertermittlung des FA
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 81 Abs 1 FGO, § 82 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 404 ZPO
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Grundstücksbewertung - Als Privatgutachten zu behandelnde Verkehrswertermittlung des FA - rewis.io
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Grundstücksbewertung - Als Privatgutachten zu behandelnde Verkehrswertermittlung des FA
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1; FGO § 81 Abs. 1
Notwendigkeit der Einholung eines vom Gericht bestellten Sachverständigengutachtens im Falle eines Streites um den anzusetzenden Wert einer Immobilie im Sachwertverfahren - datenbank.nwb.de
Verfahrensfehlerhafte Ausübung des Ermessens bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch das FG; Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Grundstücksbewertung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - 13 K 13181/08
- BFH, 21.12.2011 - VIII B 88/11
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 03.05.2001 - III B 52/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Gutachten - Sachverständiger - …
Auszug aus BFH, 21.12.2011 - VIII B 88/11
Der als Privatgutachten anzusehenden, vom FA vorgelegten Verkehrswertermittlung durfte das FG schon deshalb nicht ohne weiteres folgen, weil der Kläger dessen Richtigkeit der Sache nach in Zweifel gezogen hatte (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2001 III B 52/00, BFH/NV 2001, 1419). - BFH, 09.05.1996 - X B 223/95
Entscheidung der Hinzuziehung eines Sachverständigen im Ermessen des Gerichts
Auszug aus BFH, 21.12.2011 - VIII B 88/11
Hat es die nötige Sachkunde selbst, braucht es einen Sachverständigen nicht hinzuziehen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773). - BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90
Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )
Auszug aus BFH, 21.12.2011 - VIII B 88/11
Hiervon absehen kann das FG nur dann, wenn es ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt (BFH-Urteil vom 12. April 1994 IX R 101/90, BFHE 174, 301, BStBl II 1994, 660). - BFH, 31.08.1994 - X R 170/93
Bemessung des Veräußerungspreises aus teilentgeltlicher Veräußerung bei …
Auszug aus BFH, 21.12.2011 - VIII B 88/11
Ist die Bewertung eines Grundstückes streitig, so ist das FG in der Regel gehalten, gemäß § 81 Abs. 1 FGO das Gutachten eines unabhängigen vereidigten Sachverständigen einzuholen (BFH-Urteil vom 31. August 1994 X R 170/93, BFH/NV 1995, 299, 301).
- BFH, 21.07.2020 - IX R 26/19
Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude: FG darf die vertragliche …
Es ist im vorliegenden Fall einer streitigen Grundstücksbewertung in der Regel gehalten, gemäß § 81 Abs. 1 FGO das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken einzuholen; hiervon kann es nur dann absehen, wenn es ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 07.01.2015 - I B 42/13, BFH/NV 2015, 1093, Rz 9; vom 21.12.2011 - VIII B 88/11, BFH/NV 2012, 600, Rz 4;… vom 03.05.2001 - III B 52/00, BFH/NV 2001, 1419, Rz 4; s.a. Senatsurteil vom 06.02.2018 - IX R 14/17, BFHE 261, 20, BStBl II 2018, 522, Rz 19, zum Möblierungszuschlag). - BFH, 12.06.2019 - X R 38/17
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines …
Entscheidet das FG dagegen aufgrund eigener Sachkunde, muss es im Urteil darlegen, worauf diese Sachkunde beruht (BFH-Entscheidungen vom 14. Dezember 1976 - VIII R 76/75, BFHE 121, 410, BStBl II 1977, 474, unter 3., sowie vom 21. Dezember 2011 - VIII B 88/11, BFH/NV 2012, 600, Rz 4, m.w.N.; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 82 FGO Rz 143). - BFH, 07.01.2015 - I B 42/13
Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Grundstücksbewertung
Hat es die nötige Sachkunde selbst, braucht es einen Sachverständigen nicht hinzuziehen (BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 VIII B 88/11, BFH/NV 2012, 600;… vom 3. Mai 2001 III B 52/00, BFH/NV 2001, 1419).Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholende Sachverständigengutachten nach § 82 FGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung gutachtlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 600;… in BFH/NV 2001, 1419).
Hiervon absehen kann das FG nur dann, wenn es ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 600;… in BFH/NV 2001, 1419, jeweils m.w.N.).
Ein "Parteigutachten" kann das FG seiner Entscheidung nur dann zugrunde legen, wenn keiner der Beteiligten substantiierte Einwendungen gegen die Richtigkeit erhebt (…vgl. BFH-Urteil vom 4. März 1993 IV R 33/92, BFH/NV 1993, 739; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 600;… in BFH/NV 2001, 1419).
- BFH, 05.10.2018 - IX B 48/18
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines …
Hat es die nötige Sachkunde selbst, braucht es einen Sachverständigen nicht hinzuziehen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Dezember 2011 VIII B 88/11, BFH/NV 2012, 600;… vom 3. Mai 2001 III B 52/00, BFH/NV 2001, 1419).Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholende Sachverständigengutachten nach § 82 FGO i.V.m. §§ 404, 412 der Zivilprozessordnung (ZPO) zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 600;… in BFH/NV 2001, 1419).
Hiervon absehen kann das FG nur dann, wenn es ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 600;… in BFH/NV 2001, 1419, jeweils m.w.N.).
- BFH, 16.12.2015 - IV R 18/12
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 als eigenständiger Besteuerungstatbestand - …
Ein Parteigutachten kann das FG seiner Entscheidung nur dann zugrunde legen, wenn keiner der Beteiligten substantiierte Einwendungen gegen die Richtigkeit erhebt (…vgl. BFH-Urteil vom 4. März 1993 IV R 33/92, BFH/NV 1993, 739; BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2011 VIII B 88/11, BFH/NV 2012, 600). - FG Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 1 K 135/19
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs - Voraussetzungen der …
Hat es die nötige Sachkunde selbst, braucht es einen Sachverständigen nicht hinzuziehen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2011 VIII B 88/11, BFH/NV 2012, 600). - FG München, 27.08.2015 - 10 K 3121/14
Kindergeld für drogenbedingt behindertes Kind bei Zurückstellung der …
Bei dem ärztlichen Attest vom 1. Februar 2015 handelt es sich um ein im Klageverfahren vorgelegtes "Privatgutachten", welches das Gericht seiner Entscheidung über die Behinderung des E zugrunde legt, da die FK keine substantiierten Einwendungen gegen seine Richtigkeit erhoben hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 VIII B 88/11, BFH/NV 2012, 600, vom 3. Mai 2001 III B 52/00, BFH/NV 2001, 1419; vgl. auch Lindwurm, AO-Steuerberater 2015, 229 m. w. N.).