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   BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19   

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https://dejure.org/2021,60020
BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19 (https://dejure.org/2021,60020)
BFH, Entscheidung vom 21.12.2021 - VII R 5/19 (https://dejure.org/2021,60020)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - VII R 5/19 (https://dejure.org/2021,60020)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GrEStG § 16 Abs 1, AO § 37, AO § 46 Abs 2, AO § 218 Abs 2, GBO § 19, GBO § 29
    Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 GrEStG 1997, § 37 AO, § 46 Abs 2 AO, § 218 Abs 2 AO, § 19 GBO
    Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen

  • IWW

    § 46 der Abgabenordnung (AO), § 16 Abs. 1 des Grunderwerbste... uergesetzes (GrEStG), § 46 Abs. 2 AO, § 16 Abs. 1 GrEStG, § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 2 FGO, § 218 Abs. 2 AO, § 37 AO, § 37 Abs. 1 AO, § 835 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 46 Abs. 1 AO, § 19 der Grundbuchordnung (GBO), § 875 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 29 GBO, §§ 19, 29 GBO, § 16 GrEStG, § 829 Abs. 3 ZPO, § 835 ZPO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Pfändung eines Erstattungsanspruchs eines Steuerpflichtigen zugunsten eines Dritten; Zivilrechtliche formale Aufhebung des einen Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts; Unwirksamkeit einer Abtretungsanzeige

  • Betriebs-Berater

    Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen

  • rewis.io

    Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GrEStG § 16 Abs. 1; AO §§ 37, 46 Abs. 2, § 218 Abs. 2; GBO §§ 19, 29
    Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbs bei durch notarielle Eigenurkunde bewilligter Löschung der Auflassungsvormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen

  • rechtsportal.de

    Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pfändung und Abtretung - und der Abrechnungsbescheid

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grunderwerbsteuer - und der Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 218 Abs 2, AO § 46, GrEStG § 16 Abs 1, BGB § 883
    Abrechnungsbescheid, Grunderwerbsteuer, Abtretung, Kaufvertrag, Rückgängigmachung, Rücktritt, Erstattung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 218 Abs 2 ; AO § 46 ; GrEStG § 16 Abs 1 ; BGB § 883

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2022, 1110
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Sachsen, 17.05.2017 - 2 K 408/16

    Insolvenzrechtliche Entstehung des Grunderwerbsteuer-Erstattungsanspruchs bei

    Auszug aus BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19
    Das FA verweist auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 09.09.2015 - II B 28/15 (BFH/NV 2015, 1668) sowie auf das Urteil des Sächsischen FG vom 17.05.2017 - 2 K 408/16 (EFG 2017, 1465).

    Das Urteil des Sächsischen FG in EFG 2017, 1465 betraf die Frage, ob ein Grunderwerbsteuererstattungsanspruch, gegen den das dort beklagte Finanzamt aufgerechnet hatte, vor oder nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden war.

    Die Vorschrift setze sowohl die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts als auch die Wiederherstellung der ursprünglichen Rechtsstellung des Veräußerers voraus (Sächsisches FG, Urteil in EFG 2017, 1465, Rz 28 f.).

  • BFH, 09.09.2015 - II B 28/15

    Erlass von Säumniszuschlägen bei späterer Aufhebung der

    Auszug aus BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19
    Das FA verweist auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 09.09.2015 - II B 28/15 (BFH/NV 2015, 1668) sowie auf das Urteil des Sächsischen FG vom 17.05.2017 - 2 K 408/16 (EFG 2017, 1465).

    Im BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 1668 ging es um den Billigkeitserlass von Säumniszuschlägen und die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Verwirkung von Säumniszuschlägen sachlich unbillig sein kann, wenn die Festsetzung der Grunderwerbsteuer später nach § 16 Abs. 1 GrEStG aufgehoben wird.

    Ab der wirksamen Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag war im dortigen Fall die Einziehung der verwirkten Säumniszuschläge unbillig (BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 1668, Rz 6).

  • BFH, 01.07.2008 - II R 36/07

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Löschungsbewilligung für eine

    Auszug aus BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19
    "Rückgängig gemacht" i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG ist ein Erwerbsvorgang vielmehr erst dann, wenn sich die Vertragspartner über die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts hinaus derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit zur Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil in BFHE 263, 305, BStBl II 2019, 329, Rz 17; BFH-Urteil vom 01.07.2008 - II R 36/07, BFHE 220, 555, BStBl II 2008, 882, unter II.1.; jeweils m.w.N.).

    Denn eine Auflassungsvormerkung beeinträchtigt die Verkehrsfähigkeit eines Grundstücks unabhängig vom Fortbestand des zivilrechtlichen Übereignungsanspruchs (BFH-Urteil in BFHE 220, 555, BStBl II 2008, 882, unter II.1., m.w.N.).

    Der Erwerber hat dann keine Rechtsposition mehr, die es ihm ermöglichte, auf die nachfolgende Veräußerung des Grundstücks einzuwirken (BFH-Urteil in BFHE 220, 555, BStBl II 2008, 882, unter II.1.).

  • BFH, 21.02.2006 - II R 60/04

    Vollmachtloser Vertreter: Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19
    b) Zur Erfüllung des Tatbestands des § 16 Abs. 1 GrEStG reicht allein die zivilrechtliche (formale) Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts nicht aus (BFH-Urteil vom 21.02.2006 - II R 60/04, BFH/NV 2006, 1700, unter II.1.a).

    Diese erfordert grundsätzlich die Löschung einer zugunsten des Erwerbers eingetragenen Auflassungsvormerkung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1700, unter II.1.b).

  • OLG Celle, 18.05.2018 - 18 W 18/18

    Zulässigkeit des Antrags des vormerkungsberechtigten Käufers eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19
    Damit erlangt die Löschungsbewilligung Wirksamkeit, wenn die Ausfertigung der sie enthaltenden Urkunde mit dem Willen des Erklärenden dem Adressaten, also dem Grundbuchamt, oder demjenigen, zu dessen Gunsten auf ihrer Grundlage eine Eintragung vorgenommen werden soll, in der in § 29 GBO festgelegten Form zugeht (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- Celle vom 18.05.2018 - 18 W 18/18, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report --NJW-RR-- 2018, 980; Vieweg/Egger in: jurisPK-BGB, Aufl. 2020, § 875 BGB Rz 24, m.w.N.).

    Die zivilrechtliche Rechtsprechung und Literatur unterscheiden hierbei klar zwischen der Bewilligung, die der Erwerber bereits im Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags mitbeurkunden lässt (so z.B. Beschluss des OLG Celle in NJW-RR 2018, 980, m.w.N.), und der --unwiderruflichen-- Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen selbst zu bewilligen (vgl. Böttcher, Zeitschrift für Immobilienrecht --ZfIR-- 2020, 1; Bomhard/Voßwinkel, ZfIR 2009, 529).

  • BFH, 15.01.2019 - VII R 23/17

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei Erstattung der Grunderwerbsteuer nach

    Auszug aus BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19
    Bei einem mit der Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids nach § 16 Abs. 1 GrEStG entstehenden Anspruch des Steuerpflichtigen auf Rückzahlung der bereits entrichteten Grunderwerbsteuer handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um einen eigenständigen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. von § 37 Abs. 1 AO (Senatsurteil vom 15.01.2019 - VII R 23/17, BFHE 263, 305, BStBl II 2019, 329, Rz 15, m.w.N.).

    "Rückgängig gemacht" i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG ist ein Erwerbsvorgang vielmehr erst dann, wenn sich die Vertragspartner über die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts hinaus derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit zur Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil in BFHE 263, 305, BStBl II 2019, 329, Rz 17; BFH-Urteil vom 01.07.2008 - II R 36/07, BFHE 220, 555, BStBl II 2008, 882, unter II.1.; jeweils m.w.N.).

  • BFH, 28.09.1999 - VII B 35/99

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

    Auszug aus BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19
    Der Beschluss ist dem FA am 20.05.2015 zugestellt worden, so dass die Pfändung als bewirkt anzusehen ist (§ 829 Abs. 3 ZPO, vgl. auch Senatsbeschluss vom 28.09.1999 - VII B 35/99, BFH/NV 2000, 305, unter 2.a).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - 11 K 4059/12
    Auszug aus BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19
    Im Tatbestand des dem BFH-Beschluss zugrunde liegenden finanzgerichtlichen Urteils heißt es dazu dementsprechend lediglich, der Notar habe mitgeteilt, dass der Rücktritt vom Vertrag wirksam erklärt worden sei (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.01.2015 - 11 K 4059/12, juris, Rz 2).
  • BFH, 30.11.1999 - VII R 97/98

    Leistungsklage auf Auszahlung gepfändeter Steuererstattungsansprüche

    Auszug aus BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19
    Bescheide nach § 218 Abs. 2 AO können demnach nicht nur bei Streitigkeiten im unmittelbaren Verhältnis zwischen dem FA und dem Steuerpflichtigen (Erstattungsgläubiger), sondern auch bei Streitigkeiten über die Verwirklichung eines Erstattungsanspruchs im Verhältnis zwischen dem FA und einem Dritten, wie z.B. dem Pfändungsgläubiger, ergehen (Senatsurteil vom 30.11.1999 - VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 12 K 12116/16

    Entstehung des Rückforderungsanspruchs der Grunderwerbsteuer mit Eingang der

    Auszug aus BFH, 21.12.2021 - VII R 5/19
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.12.2018 - 12 K 12116/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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