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BFH, 22.01.2001 - VII B 177/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse - Krankheitsvertreter - Belege
- Judicialis
FGO § 62 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; ZPO § 117 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 28.07.1999 - VII B 113/99
PKH; Beschwerdeverfahren
Auszug aus BFH, 22.01.2001 - VII B 177/00
Das gilt jedoch nicht, soweit im Beschwerdeverfahren erstmals die erforderliche mit Belegen versehene Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt wird; denn die Bewilligung von PKH wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft (…BFH-Beschlüsse vom 23. November 1993 VII B 175/93, BFH/NV 1994, 734, und vom 28. Juli 1999 VII B 113/99, BFH/NV 2000, 436).Dieser Zeitpunkt war aber nicht Gegenstand des angefochtenen finanzgerichtlichen Beschlusses und kann somit unbeschadet des Abhilfebeschlusses des FG, das für das vorliegende Beschwerdeverfahren ohne Bedeutung ist, auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein (…ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 5. März 1997 X B 216/96, BFH/NV 1997, 436;… vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207;… vom 4. Januar 1999 V B 153/98, BFH/NV 1999, 818; in BFH/NV 2000, 436, und in BFH/NV 2000, 581).
- BFH, 02.11.1999 - X B 51/99
PKH; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Auszug aus BFH, 22.01.2001 - VII B 177/00
Es ist aber nicht verpflichtet, von sich aus auf die Vervollständigung einer in wesentlichen Punkten unvollständigen Erklärung hinzuwirken (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 1999 X B 51/99, BFH/NV 2000, 581, m.w.N).Dieser Zeitpunkt war aber nicht Gegenstand des angefochtenen finanzgerichtlichen Beschlusses und kann somit unbeschadet des Abhilfebeschlusses des FG, das für das vorliegende Beschwerdeverfahren ohne Bedeutung ist, auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein (…ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 5. März 1997 X B 216/96, BFH/NV 1997, 436;… vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207;… vom 4. Januar 1999 V B 153/98, BFH/NV 1999, 818; in BFH/NV 2000, 436, und in BFH/NV 2000, 581).
- BFH, 23.11.1993 - VII B 175/93
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und …
Auszug aus BFH, 22.01.2001 - VII B 177/00
Das gilt jedoch nicht, soweit im Beschwerdeverfahren erstmals die erforderliche mit Belegen versehene Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt wird; denn die Bewilligung von PKH wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft (BFH-Beschlüsse vom 23. November 1993 VII B 175/93, BFH/NV 1994, 734, …und vom 28. Juli 1999 VII B 113/99, BFH/NV 2000, 436).
- BFH, 05.03.1997 - X B 216/96
Voraussetzungen für die rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 22.01.2001 - VII B 177/00
Dieser Zeitpunkt war aber nicht Gegenstand des angefochtenen finanzgerichtlichen Beschlusses und kann somit unbeschadet des Abhilfebeschlusses des FG, das für das vorliegende Beschwerdeverfahren ohne Bedeutung ist, auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 5. März 1997 X B 216/96, BFH/NV 1997, 436;… vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207;… vom 4. Januar 1999 V B 153/98, BFH/NV 1999, 818;… in BFH/NV 2000, 436, und in BFH/NV 2000, 581). - BFH, 04.01.1999 - V B 153/98
PKH; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Auszug aus BFH, 22.01.2001 - VII B 177/00
Dieser Zeitpunkt war aber nicht Gegenstand des angefochtenen finanzgerichtlichen Beschlusses und kann somit unbeschadet des Abhilfebeschlusses des FG, das für das vorliegende Beschwerdeverfahren ohne Bedeutung ist, auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein (…ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 5. März 1997 X B 216/96, BFH/NV 1997, 436;… vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207; vom 4. Januar 1999 V B 153/98, BFH/NV 1999, 818;… in BFH/NV 2000, 436, und in BFH/NV 2000, 581). - BFH, 11.08.1998 - VII B 3/98
Einfuhrumsatzsteuer - Säumniszuschlag - Vollstreckungskosten - Erlaß aus …
Auszug aus BFH, 22.01.2001 - VII B 177/00
Dieser Zeitpunkt war aber nicht Gegenstand des angefochtenen finanzgerichtlichen Beschlusses und kann somit unbeschadet des Abhilfebeschlusses des FG, das für das vorliegende Beschwerdeverfahren ohne Bedeutung ist, auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein (…ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 5. März 1997 X B 216/96, BFH/NV 1997, 436; vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207;… vom 4. Januar 1999 V B 153/98, BFH/NV 1999, 818;… in BFH/NV 2000, 436, und in BFH/NV 2000, 581).
- FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06
AO / EStG / EGV: Vollmacht /
cc) Im Übrigen ergibt sich die rückwirkende Genehmigung nicht nur bei ausdrücklicher oder sonstwie konkludenter Bestätigung (vgl. Hans. OLG Bremen vom 20. Oktober 2005 2 U 9/2005, OLGR Bremen 2006, 60; BFH vom 22. Januar 2001 VII B 177/00, [...]), sondern mangels besonderer Erklärung schon aus der Nachreichung einer Standard- oder Einheits-Verfahrensvollmacht - wie hier - (vgl. OLG Celle vom 28. Oktober 2004 13 U 22/04, OLGR Celle 2005, 64; GmS-OGB vom 17. April 1984 GmS-OGB 2/83, BGHZ 91, 111 , HFR 1984, 389 m.w.N., seitdem allgemeine Ansicht). - FG Hamburg, 30.01.2004 - III 80/02
Verfahrensrecht: Rückwirkung einer Prozessvollmacht (einschließlich …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2004 - 11 Ta 168/04
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens
Dies gilt selbst dann, wenn man entgegen der vorstehend dargestellten Auffassung annehmen wollte, das Gericht sei grundsätzlich nicht verpflichtet, von sich aus auf die Vervollständigung einer in wesentlichen Punkten unvollständigen Erklärung hinzuweisen, da der Vordruck hinreichend deutlich mache, welche Angaben gefordert würden und dass entsprechende Belege beizufügen sind (vgl. dazu BFH 22.01.2002 - VII B 177/00 -) Denn einerseits handelt es sich bei der fehlenden Unterschrift um ein typisches Versehen, das vorkommen kann und auf das ebenso hinzuweisen ist wie etwa auf das Fehlen einer Anlage zu einer Klageschrift.
- FG Köln, 27.01.2011 - 14 K 1236/09
Unzulässige Klagehäufung bei Umstellung der Klage gegen Aufteilungsbescheide auf …
Die Klage ist zulässig, weil die dem jetzigen Prozessbevollmächtigten erteilte Prozessvollmacht als Genehmigung bis zur Einleitung des Verfahrens durch die vom Senat zurückgewiesene frühere Prozessbevollmächtigte zurückwirkt (vgl. BFH-Beschluss vom 22.01.2001 VII B 177/00, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2004 - 10 Ta 124/04
Prozesskostenhilfe: Abgabe einer vollständigen Erklärung über die persönlichen u. …
Es ist aber nicht verpflichtet, von sich aus auf die Vervollständigung einer in wesentlichen Punkten unvollständigen Erklärung hinzuwirken (so auch BFH, Beschluss vom 22.01.2002, AZ: VII B 177/00 m. w. N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2004 - 10 Ta 124/04 Es ist aber nicht verpflichtet, von sich aus auf die Vervollständigung einer in wesentlichen Punkten unvollständigen Erklärung hinzuwirken (so auch BFH, Beschluss vom 22.01.2002, AZ: VII B 177/00 m. w. N.).
- FG München, 17.03.2010 - 10 K 2645/09
Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei fehlenden Angaben zu den Einkünften des …
Ebenso kann Prozesskostenhilfe versagt werden, wenn die gemachten Angaben nicht belegt werden (BFH-Beschluss vom 22. Januar 2001 VII B 177/00, in Juris). - FG Hamburg, 30.01.2004 - III 81/02
Verfahrensrecht: Rückwirkung einer Prozessvollmacht (einschließlich …
Eine erst nach Klageerhebung und Ablauf der Klagefrist erteilte und gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO nachgereichte Prozessvollmacht wirkt als Genehmigung gemäß § 155 FGO i.V.m. § 89 Zivilprozessordnung (ZPO) - z.T. entsprechend § 177 Abs. 2 , § 180 Satz 2-3 , § 184 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - bis zur Einleitung des Verfahrens durch den vormaligen Vertreter ohne Vertretungsmacht zurück (vgl. BFH vom 22. Januar 2001 , VII B 177/00 , Juris; vom 30. November 1988, I R 168/84 , BFHE 156, 1BStBl II 1989, 514 [BFH 30.11.1988 - I R 168/84] ; Gemeinsamer Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984, GmS-OGB 2/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1984, 389). - FG Hamburg, 28.10.2010 - 3 K 81/10
FGO/MRK: Keine Verfahrensrechts-Zuständigkeit des EGMR in Steuerprozessen
Sind die gemachten Angaben unvollständig und werden sie nicht belegt, kann der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt werden (BFH vom 22. Januar 2001 VII B 177/00, Juris;… vom 13. November 2000 IX B 94/00, BFH/NV 616; FG München vom 17. März 2010 10 K 2645/09, Juris).