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   BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11   

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https://dejure.org/2015,11557
BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11 (https://dejure.org/2015,11557)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2015 - IV R 62/11 (https://dejure.org/2015,11557)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - IV R 62/11 (https://dejure.org/2015,11557)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 48 Abs 1 Nr 1, BGB § 738 Abs 1 S 1
    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung

  • Bundesfinanzhof

    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 1 Nr 1 FGO, § 738 Abs 1 S 1 BGB
    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung

  • IWW

    § 738 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 48 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 135 Abs. 2 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 738 Abs. 1 S. 1
    Erlöschen der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis einer ursprünglich aus zwei Gesellschaftern bestehenden BGB-Gesellschaft nach Ausscheiden eines Gesellschafters

  • rewis.io

    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 738 Abs. 1 S. 1; FGO § 48 Abs. 1
    Klagebefugnis einer ursprünglich aus zwei Gesellschaftern bestehenden BGB -Gesellschaft nach Ausscheiden eines Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de

    Wegfall der Klagebefugnis mit der Vollbeendigung einer Personengesellschaft; bei liquidationslosen Vollbeendigung geht die Klagebefugnis durch Anwachsung des Gesellschaftsvermögens auf den Gesamtrechtsnachfolger über

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klagebefugnis einer Personengesellschaft - und ihre Vollbeendigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.10.2013 - IV R 25/10

    Prozessuale Rechtsnachfolge der ehemaligen Gesellschafter einer erst im

    Auszug aus BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11
    Die Klägerin wurde damit sofort vollbeendet (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 IV R 25/10, BFH/NV 2014, 170).

    Die Befugnis der Personengesellschaft, in Prozessstandschaft für ihre Gesellschafter Rechtsbehelfe gegen die Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), ist mit deren Vollbeendigung erloschen (BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 170).

    Die Klagebefugnis geht deshalb auch nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 170, m.w.N. zur Rechtsprechung).

  • BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07

    Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten

    Auszug aus BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11
    c) Mit dem Erlöschen der Personengesellschaft im Wege der Anwachsung geht deren Befugnis zur Klageerhebung gegen einen Gewerbesteuermessbescheid ausschließlich auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 2010 IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606).

    Ein Bedürfnis für eine weitere (fiktive) steuerliche Existenz der Personengesellschaft besteht in diesen Fällen daher nicht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1606).

  • BFH, 27.02.2014 - III R 14/11

    Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands - Rechtspflicht zur

    Auszug aus BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11
    Der Senat hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin die Revision im Hinblick auf die bei anderen Senaten anhängigen und dieselbe Rechtsfrage betreffenden Revisionsverfahren (u.a. X R 25/11, III R 14/11) zugelassen.
  • FG Sachsen, 17.06.2010 - 4 K 154/07

    Keine Rückstellung für die Betreuung von Versicherungsverträgen nach Erhalt der

    Auszug aus BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 17. Juni 2010  4 K 154/07 wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11
    In ihrem Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2004 berücksichtigte die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juli 2004 XI R 63/03 (BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866) eine Rückstellung für die Bestandsbetreuung der von ihr vermittelten Lebensversicherungsverträge in Höhe von 175.000 EUR.
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05

    Umdeutung der namens einer voll beendeten KG erhobenen Klage - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11
    Die Befugnis der Personengesellschaft, in Prozessstandschaft für ihre Gesellschafter Rechtsbehelfe gegen die Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), ist mit deren Vollbeendigung erloschen (BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 170).
  • BFH, 12.04.2007 - IV B 69/05

    Personengesellschaft in Liquidation nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt

    Auszug aus BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11
    Zwar ist eine Personengesellschaft nach der Rechtsprechung des BFH steuerrechtlich so lange als materiell-rechtlich existent anzusehen, wie noch Steueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden nicht endgültig abgewickelt ist (BFH-Urteil vom 24. März 1987 X R 28/80, BFHE 150, 293, BStBl II 1988, 316, und BFH-Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923).
  • BFH, 12.12.2013 - X R 25/11

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von

    Auszug aus BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11
    Der Senat hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin die Revision im Hinblick auf die bei anderen Senaten anhängigen und dieselbe Rechtsfrage betreffenden Revisionsverfahren (u.a. X R 25/11, III R 14/11) zugelassen.
  • BFH, 24.03.1987 - X R 28/80

    Personengesellschaft - Liquidation - Steuerverwaltungsakt - Vollbeendigung

    Auszug aus BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11
    Zwar ist eine Personengesellschaft nach der Rechtsprechung des BFH steuerrechtlich so lange als materiell-rechtlich existent anzusehen, wie noch Steueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden nicht endgültig abgewickelt ist (BFH-Urteil vom 24. März 1987 X R 28/80, BFHE 150, 293, BStBl II 1988, 316, und BFH-Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923).
  • BFH, 01.07.2004 - IV R 4/03

    Vollbeendete PersG - Rechtsmittel im Gewinnfeststellungsverfahren

    Auszug aus BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11
    Zwar hat der erkennende Senat eine namens einer vollbeendeten Personengesellschaft erhobene Klage im Wege der Auslegung als eine solche der ehemaligen Gesellschafter angesehen (BFH-Urteil vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162).
  • BFH, 20.02.2024 - IX R 27/23

    Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995

    Die ursprünglich bestehende Befugnis der KG, den streitgegenständlichen Gewerbesteuermessbescheid 2016 mit der Klage anzufechten, ist damit auf die Klägerin übergegangen (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.12.2009 - IV R 49/07, BFH/NV 2010, 945, unter II.1.; vom 22.01.2015 - IV R 62/11, Rz 13; vom 15.06.2023 - IV R 30/19, BFHE 281, 90, BStBl II 2023, 1050, Rz 43).
  • BFH, 22.02.2024 - IV R 14/21

    Zum Umfang der Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG

    Die ursprünglich bestehende Befugnis der KG, den streitgegenständlichen Gewerbesteuermessbescheid 2016 mit der Klage anzufechten, ist damit auf die Klägerin übergegangen (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.12.2009 - IV R 49/07, BFH/NV 2010, 945, unter II.1.; vom 22.01.2015 - IV R 62/11, Rz 13; vom 15.06.2023 - IV R 30/19, BFHE 281, 90, BStBl II 2023, 1050, Rz 43).
  • BFH, 17.04.2019 - IV R 12/16

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung - Bedeutung des

    Zur sofortigen Vollbeendigung einer Personengesellschaft kommt es, wenn der vorletzte Gesellschafter seinen Anteil auf den verbleibenden Gesellschafter überträgt oder in Fällen der Anwachsung, wenn der vorletzte Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet (§ 738 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--; vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 - IV R 25/10, Rz 18; BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 - IV R 62/11, Rz 12).
  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    Insoweit lebt die bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung überlagerte Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter wieder auf (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 162, unter 2.a; vom 22.01.2015 - IV R 62/11, Rz 12; in BFHE 262, 393, BStBl II 2019, 131, Rz 19, m.w.N.).

    Die Klagebefugnis geht deshalb --anders als etwa bei einer Klage gegen einen Gewerbesteuermessbescheid (vgl. BFH-Urteil vom 22.01.2015 - IV R 62/11, Rz 13)-- auch nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30.05.2017 - IV B 20/17, Rz 17; vom 13.06.2019 - VIII B 146/18, Rz 6).

    a) Der Senat ist wiederholt von der Zulässigkeit einer Klage ausgegangen, die namens einer vollbeendeten Personengesellschaft eingelegt worden ist, wenn das Rubrum der Klageschrift spiegelbildlich dem --unzutreffenden-- Rubrum der Einspruchsentscheidung entspricht, das die Gesellschaft fehlerhaft als Inhaltsadressatin aufführt, obwohl dem FA bereits im Zeitpunkt des Erlasses die Vollbeendigung der Personengesellschaft bekannt gewesen sein muss, und sich die Einspruchsentscheidung damit auf einen gegenüber den ehemaligen Gesellschaftern ergangenen Gewinnfeststellungsbescheid bezieht (vgl. BFH-Beschluss vom 06.05.1998 - IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146, unter 1.a aa; BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 162, unter 2.a; vom 22.01.2015 - IV R 62/11, Rz 18).

  • BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15

    Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer;

    Abgesehen davon, dass dem Tod einer natürlichen Person als Auflösungsgrund der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 727 BGB) nicht schon die Auflösung, sondern erst die Vollbeendigung einer Mitgliedsgesellschaft gleichsteht (vgl. C. Schäfer, in: MünchKommBGB, 6. Aufl. 2013, § 727 Rn. 8 m.w.N.), war die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ihrerseits steuerrechtlich so lange existent, wie noch Steueransprüche gegen sie geltend gemacht werden konnten (BFH, Urteile vom 24. März 1987 - X R 28/80 - BFHE 150, 293 und vom 22. Januar 2015 - IV R 62/11 - BFH/NV 2015, 995 = juris Rn. 13).
  • BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13

    Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen

    Die Klagebefugnis geht deshalb auch nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (z.B. BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, BFH/NV 2015, 995, m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Eine gleichwohl namens der vollbeendeten Personengesellschaft erhobene Klage kann ausnahmsweise dann im Wege der rechtsschutzgewährenden Auslegung als eine solche der ehemaligen Gesellschafter angesehen werden, wenn das Rubrum der Klage spiegelbildlich dem insoweit unzutreffenden Rubrum der Einspruchsentscheidung entsprach und dem Finanzamt die Vollbeendigung der Personengesellschaft bei Erlass der Einspruchsentscheidung bereits bekannt war (z.B. BFH-Urteile vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162; vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; in BFH/NV 2015, 995).

  • BFH, 20.09.2018 - IV R 39/11

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil; Gewinn aus der

    Erlischt eine Personengesellschaft durch Vollbeendigung ohne Abwicklung, lebt die bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung überlagerte Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter wieder auf (näher z.B. BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15

    Nachträgliche Anschaffungskosten durch Beseitigung von Nutzungseinschränkungen

    a) Zwar endet die Befugnis der Personengesellschaft, nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO für ihre Gesellschafter Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid zu erheben, grundsätzlich mit ihrer Vollbeendigung und es lebt die bisher überlagerte Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter wieder auf, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der betreffende Gewinnfeststellungsbescheid betrifft (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 IV R 25/10, Rz 19, und BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 12).

    Liegt kein Fall einer Gesamtrechtsnachfolge vor, bei der die Klagebefugnis auf den Rechtsnachfolger übergeht, so gilt die Personengesellschaft trotz einer etwaigen zivilrechtlichen Vollbeendigung so lange als steuerrechtlich existent, wie noch Steueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden nicht endgültig abgewickelt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923, und BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 13).

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    Für einen Gewinnfeststellungsbescheid endet die Befugnis der Personengesellschaft, nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO in Prozessstandschaft für ihre Gesellschafter Klage zu erheben, grundsätzlich mit ihrer Vollbeendigung und es lebt die bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung überlagerte Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter wieder auf, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der betreffende Gewinnfeststellungsbescheid betrifft (z.B. BFH-Urteile vom 22.01.2015 - IV R 62/11, Rz 12; in BFHE 255, 386, BStBl II 2018, 81, Rz 16; vom 10.09.2020 - IV R 6/18, BFHE 270, 87, BStBl II 2021, 197, Rz 20, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2018 - IV R 11/16

    Kein Wegfall der Klage- und Prozessführungsbefugnis einer Personengesellschaft

    Denn eine zivilrechtlich vollbeendete Gesellschaft wird steuerrechtlich weiterhin als existent betrachtet, wenn noch Betriebssteueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden daher nicht endgültig abgewickelt ist (vgl. z.B. dazu BFH-Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923, und BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 13).
  • FG Köln, 26.06.2020 - 4 K 3437/11

    Vorliegen eines Gewerbebetriebs beim Bezug von Einkünften aus der Beteiligung an

  • BFH, 21.12.2017 - IV R 44/14

    Korrespondierende Bilanzierung in Höhe der Rückstellung für die Erstellung des

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 2/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

  • BFH, 20.12.2018 - IV R 2/16

    Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung

  • BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15

    Begrenzung der Beiladung bei objektiver Klagehäufung - Klagebefugnis im Rahmen

  • BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der

  • FG Münster, 22.08.2018 - 13 K 2941/15

    Entschädigungen - Steuerbarkeit von Schadensersatzzahlungen aufgrund der

  • BFH, 14.09.2017 - IV R 28/14

    Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks - Berücksichtigung gegenläufiger

  • BFH, 16.07.2020 - IV R 30/18

    Keine Hinzurechnung von Schuldzinsen aus Erwerb einer mitunternehmerischen

  • BFH, 15.06.2023 - IV R 30/19

    Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische

  • FG Münster, 14.08.2019 - 13 K 2320/15

    Investitionsabzugsbetrag: Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags erhöht

  • BFH, 08.11.2018 - IV R 38/16

    Freistellung von privater Verpflichtung als Abfindung

  • BFH, 24.09.2015 - IV R 30/13

    Gewinne aus der Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit

  • FG München, 09.02.2024 - 8 K 602/23

    Einlegung und Auslegung eines Einspruchs beim Finanzamt

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - 6 K 2289/11

    Rückstellung bei einem Versicherungsvertreter

  • BFH, 24.09.2015 - IV R 39/12

    Entscheidung über den Freibetrag gemäß § 14a Abs. 4 EStG nicht im

  • FG Hamburg, 10.12.2020 - 6 K 306/19

    Gewerbesteuer: Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Änderung des § 7 Satz 3

  • BFH, 30.03.2017 - IV R 4/15

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30.03.2017 IV R 3/15 - Zeitpunkt der

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - 3 K 624/07

    Beratung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in der Besetzung der

  • FG Hessen, 22.08.2012 - 4 K 1620/10

    Auflösung der Rückstellung für Bestandspflege - Rückstellung für die zukünftige

  • FG München, 11.03.2020 - 4 K 3174/17

    Abgewiesene Klage im Streit um Grunderwerbsteuerfestsetzung

  • FG Schleswig-Holstein, 27.04.2022 - 5 K 48/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 27.04.2022

  • FG Münster, 26.01.2022 - 7 K 896/19

    Feststellung erzielter negativer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei

  • FG Münster, 20.04.2023 - 8 K 259/21

    Keine Berechtigung zur Bildung von Rücklagen im Zusammenhang mit Einkünften aus

  • FG München, 01.08.2023 - 12 K 1177/23

    Gewinnfeststellungsbescheid, Feststellungsverjährung, Bilanzzusammenhang,

  • FG Hamburg, 14.11.2018 - 2 K 221/16

    Tonnagebesteuerung: Langfristiges Betreiben eines Handelsschiffs im

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