Rechtsprechung
BFH, 22.02.2001 - V R 26/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
UStG 1980/1991/1993 §§ 1, 3, 3a, § 15 Abs. 1, § 18 Abs. 9; UStDV § 59; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5, Art. 6, Art. 8 Abs. 1, Art. 9
- IWW
- Wolters Kluwer
EuGH-Vorlage - Leasingnehmer - Treibstofflieferung - Tankstelle - Weiterlieferung - Dienstleistung
- Judicialis
UStG 1980/1991/1993 § 1; ; UStG 1980/1991/1993 § 3; ; UStG 1980/1991/1993 § 3a; ; UStG 1980/1991/1993 § 15 Abs. 1; ; UStG 1980/1991/1993 § 18 Abs. 9; ; UStDV § ... 59; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 8 Abs. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzug für Treibstofflieferungen an Leasingnehmer?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 24.02.2000 - 2 K 1713/99
- FG Köln, 24.04.2000 - 2 K 1713/99
- FG München, 27.09.2000 - 3 K 1585/97
- BFH, 22.02.2001 - V R 26/00
- BFH, 22.01.2002 - VII R 23/01
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-185/01
- EuGH, 06.02.2003 - C-185/01
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-56/02
- BFH, 10.04.2003 - V R 26/00
- EuGH, 22.05.2003 - C-56/02
- BFH, 22.07.2003 - VII R 23/01
Papierfundstellen
- BFHE 194, 510
- BB 2001, 1076
- DB 2001, 1345
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 26/00
Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (EuGH-Urteile vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 - Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1999, 157 Rdnr. 30;… vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97 - Madgett und Baldwin, Slg. 1998, 6229, Umsatzsteuer-Rundschau 1999, 38 Rdnr. 24).b) Grundsätzlich ist die Entscheidung, wie die Dinge im Einzelfall liegen, zwar Sache des nationalen Gerichts (vgl. EuGH in Slg. 1999, I-973 Rdnr. 32).
- FG Köln, 24.02.2000 - 2 K 1713/99
Keine Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasinggebers bzgl. der
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 26/00
Vorinstanz: FG Köln (EFG 2000, 589).Das FG hat daraufhin im zweiten Rechtsgang Treibstofflieferungen der Mineralölgesellschaften an die Klägerin, für die diese den Vorsteuerabzug begehrt, verneint und die Klage abgewiesen (vgl. Urteil in EFG 2000, 589).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 26/00
Nach dieser Vorschrift muss der BFH seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Gemeinschaftsrechts gestellt wird, es sei denn, er hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende gemeinschaftsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die gerichtliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt; ob ein solcher Fall gegeben ist, ist unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Gemeinschaftsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Gemeinschaft zu beurteilen (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 - SRL C.I.L.F.I.T. - Slg. 1982, 3415).
- EuGH, 22.10.1998 - C-308/96
Madgett und Baldwin
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 26/00
Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (…EuGH-Urteile vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 - Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1999, 157 Rdnr. 30; vom 22. Oktober 1998 Rs. C-308/96 und C-94/97 - Madgett und Baldwin, Slg. 1998, 6229, Umsatzsteuer-Rundschau 1999, 38 Rdnr. 24). - EuGH, 08.03.1988 - 165/86
Intiem / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 26/00
Hierzu hat der EuGH mit Urteil vom 8. März 1988 Rs. 165/86 - Intiem (Slg. 1988, 1471) entschieden:. - BFH, 03.12.1998 - V R 22/98
Vermeidung der Doppelbesteuerung; Leasing bei Pkw; Kraftstoffverwaltung
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 26/00
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen; er war der Auffassung, das FG habe nicht dahinstehen lassen dürfen, ob die Mineralölgesellschaften den Treibstoff unmittelbar an die Leasingnehmer oder zunächst an die Klägerin geliefert hätten; im letztgenannten Fall sei nämlich zweifelhaft, ob der Treibstoff von der Klägerin im Inland an die Leasingnehmer weitergeliefert worden sei, oder ob die Klägerin eine in den Niederlanden zu versteuernde einheitliche sonstige Leistung erbracht habe, die auch die "Treibstoffverwaltung" einschließe; diese Zweifelsfrage sei aber erst nach weiterer Sachverhaltsaufklärung dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen (BFH-Urteil vom 3. Dezember 1998 V R 22/98, BFH/NV 1999, 986, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 248 mit Anm.).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2022 - C-596/20
DuoDecad - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
27 Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22. Februar 2001 - V R 26/00, UR 2001, 305, Rn. 54 und 56.