Rechtsprechung
   BFH, 22.03.1988 - VII R 39/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2934
BFH, 22.03.1988 - VII R 39/84 (https://dejure.org/1988,2934)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1988 - VII R 39/84 (https://dejure.org/1988,2934)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1988 - VII R 39/84 (https://dejure.org/1988,2934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.09.1987 - VII R 54/84

    Zur Begründung der Ermessensentschädigung der Verwaltung bei der Inanspruchnahme

    Auszug aus BFH, 22.03.1988 - VII R 39/84
    Der Haftung des Klägers steht auch nicht entgegen, daß er, wie er einwendet, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der KG war (vgl. Urteil des Senats vom 29. September 1987 VII R 54/84, BFHE 151, 111, BStBl II 1988, 176).
  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 43/84

    Zur Zurechnung von Verlustanteilen bei einem Kommanditisten nach Eröffnung des

    Auszug aus BFH, 22.03.1988 - VII R 39/84
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß das FG seiner Entscheidung die festgestellten und glaubhaftgemachten Sachverhalte zugrunde legen durfte und daß es zu einer ergänzenden Aufklärung grundsätzlich nicht verpflichtet war (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 43/84, BFHE 144, 533, 538, BStBl II 1986, 136 m. w. N.).
  • BFH, 14.07.1976 - I R 138/74

    Klageverfahren - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Beweismittel -

    Auszug aus BFH, 22.03.1988 - VII R 39/84
    Im übrigen ist insoweit zu beachten, daß die Sach- und Rechtslage im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nur summarisch geprüft zu werden braucht und die Beweiserhebung deshalb auf präsente Beweismittel beschränkt werden darf, die Erhebung eines Zeugenbeweises deshalb nicht verlangt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1976 I R 138/74, BFHE 119, 373, BStBl II 1976, 682).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht