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   BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92   

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https://dejure.org/1994,1039
BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92 (https://dejure.org/1994,1039)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1994 - IX R 78/92 (https://dejure.org/1994,1039)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1994 - IX R 78/92 (https://dejure.org/1994,1039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung mittels einer Einnahmen-Überschussrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Liebhaberei bei vermieteter Einliegerwohnung

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.06.1993 - IX R 19/89

    Zulässigkeit der Pauschalierung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus im

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92
    Hält der Mietvertrag einem Fremdvergleich nicht stand und kann er deshalb der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden, so liegt keine Vermietung i. S. des § 21 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG vor, mit der Folge, daß der Nutzungswert des gesamten Hauses einschließlich der an die Eltern überlassenen Wohnung durch Pauschalierung nach § 21 a EStG zu ermitteln ist (Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75, und vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96).

    Wie der erkennende Senat zwischenzeitlich wiederholt entschieden hat, ist ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Urteile in BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; BFH in BFH/NV 1994, 96; vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474).

  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92
    Hält der Mietvertrag einem Fremdvergleich nicht stand und kann er deshalb der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden, so liegt keine Vermietung i. S. des § 21 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG vor, mit der Folge, daß der Nutzungswert des gesamten Hauses einschließlich der an die Eltern überlassenen Wohnung durch Pauschalierung nach § 21 a EStG zu ermitteln ist (Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75, und vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96).

    Wie der erkennende Senat zwischenzeitlich wiederholt entschieden hat, ist ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Urteile in BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; BFH in BFH/NV 1994, 96; vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474).

  • BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92
    Wie der erkennende Senat zwischenzeitlich wiederholt entschieden hat, ist ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Urteile in BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; BFH in BFH/NV 1994, 96; vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474).
  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92
    Wie der erkennende Senat zwischenzeitlich wiederholt entschieden hat, ist ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen, wenn der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Urteile in BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834; BFH in BFH/NV 1994, 96; vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90

    Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92
    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die eigengenutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme- Überschußrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27).
  • BFH, 08.11.1993 - IX R 42/92

    Grundsätze der Liebhaberei nicht anwendbar bei Selbstnutzung und Vermietung der

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92
    Wie der Senat zwischenzeitlich im Urteil vom 8. November 1993 IX R 42/92, BFHE 174, 313 entschieden hat, sind die Grundsätze der sog. Liebhaberei bei Zweifamilienhäusern, bei denen eine Wohnung selbst genutzt und die andere vermietet ist, regelmäßig bis zum Auslaufen der Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 EStG nicht anzuwenden.
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (BFH-Beschluß in BFHE 158, 563, 571, BStBl II 1990, 160; BFH-Urteil vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99, 2. c; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. September 1995 III R 24/91, BFH/NV 1996, 320, betr. Ehegatten-Arbeitsverhältnis).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Wird die zweite Wohnung in einem Zweifamilienhaus an Angehörige vermietet, ist § 21a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG nur dann anzuwenden, wenn das Mietverhältnis der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann; andernfalls ist für beide Wohnungen bis einschließlich 1986 nach § 21a Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG der pauschalierte Nutzungswert und ab 1987 gemäß § 52 Abs. 21 Satz 1 EStG kein Nutzungswert mehr anzusetzen (vgl. Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99; vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl. II 1997, 196).
  • FG Köln, 16.11.2000 - 15 K 1764/94

    Nahe Angehörige: Mündlich geänderte Nebenkostenregelung

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