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   BFH, 22.03.2005 - IV B 159/03   

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https://dejure.org/2005,12944
BFH, 22.03.2005 - IV B 159/03 (https://dejure.org/2005,12944)
BFH, Entscheidung vom 22.03.2005 - IV B 159/03 (https://dejure.org/2005,12944)
BFH, Entscheidung vom 22. März 2005 - IV B 159/03 (https://dejure.org/2005,12944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 14 § 16 Abs. 3
    Zwangsbetriebsaufgabe

  • datenbank.nwb.de

    Keine Zwangsbetriebsaufgabe eines langjährig ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebs; keine Betriebsaufgabe allein wegen fehlender Fortführungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.11.2003 - IV B 124/01

    Verzichtbare Verfahrensmängel; Verlust des Rügerechts

    Auszug aus BFH, 22.03.2005 - IV B 159/03
    Im Übrigen handelt es sich auch bei einem Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs um einen verzichtbaren Verfahrensmangel, so dass die Kläger das beanspruchte Rügerecht durch die Einlassung in die Verhandlung vor dem FG ohnedies verloren haben (Senatsbeschluss vom 24. November 2003 IV B 124/01, BFH/NV 2004, 519, m.w.N.).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Auszug aus BFH, 22.03.2005 - IV B 159/03
    Danach sind die Grundsätze des Senatsurteils vom 28. September 1995 IV R 39/94 (BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276) bezüglich der Dauer einer Betriebsunterbrechung nicht auf den u.a. dort in Rede stehenden gewerblichen Grundstückshandel beschränkt, sondern gelten allgemein, d.h. für alle Betriebe, so dass ein Zeitraum von 25 Jahren zwischen Produktionseinstellung und Veräußerung der Betriebsgrundstücke nicht zu einer Zwangsbetriebsaufgabe führt.
  • BFH, 02.02.1989 - IV R 96/87

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind in der Regel der Ehefrau

    Auszug aus BFH, 22.03.2005 - IV B 159/03
    In einem solchen Fall ist nach der Rechtsprechung des Senats sogar denkbar, dass die Eigentümerin unmittelbar Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bezieht, wenn der Ehemann die Grundstücke seiner Frau im Rahmen seines eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs lediglich auf der familiären Grundlage der ehelichen Lebensgemeinschaft mitbewirtschaftet (Senatsurteil vom 2. Februar 1989 IV R 96/87, BFHE 156, 163, BStBl II 1989, 504).
  • BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02

    Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 22.03.2005 - IV B 159/03
    Der Senat hat insoweit entschieden, dass die Nutzungsüberlassung eines Betriebs zu branchenfremden Zwecken nicht zu einer Zwangsbetriebsaufgabe führt (Senatsurteil vom 28. August 2003 IV R 20/02, BFHE 203, 143, BStBl II 2004, 10).
  • BFH, 07.10.1998 - VIII B 43/97

    Nichterhebung angebotener Beweise; Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 22.03.2005 - IV B 159/03
    Diese Frage ist durch den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Oktober 1998 VIII B 43/97 (BFH/NV 1999, 350), auf den sich auch das Finanzgericht (FG) bezogen hat, hinreichend geklärt.
  • BFH, 28.07.2003 - IV B 214/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 22.03.2005 - IV B 159/03
    Auch zur Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs haben die Kläger in der Beschwerdebegründungsschrift nicht --wie erforderlich-- dargelegt, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten und dass bei Berücksichtigung dieses Sachvortrages eine andere Entscheidung des FG möglich gewesen wäre (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2003 IV B 214/01, BFH/NV 2004, 56, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91

    Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft

    Auszug aus BFH, 22.03.2005 - IV B 159/03
    Denn abgesehen davon, dass der Senat diese Frage bereits --verneinend-- entschieden hat (Senatsurteil vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521), bietet der Sachverhalt keinen Anhaltspunkt für die Annahme, der Betrieb sei von der Klägerin parzelliert verpachtet worden.
  • FG Köln, 14.07.2010 - 10 K 1442/07

    Keine schleichende Betriebsaufgabe bei ruhendem Gewerbebetrieb

    So hat der BFH etwa für den Fall der Betriebsverpachtung entschieden, dass grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung so lange von einer Fortführung des Betriebs auszugehen ist, wie eine Betriebsaufgabe nicht erklärt worden ist und die Möglichkeit besteht, den Betrieb fortzuführen (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 45/06, BFHE 225, 334, BStBl II 2009, 902, BFH/NV 2009, 1493; BFH-Beschluss vom 22. März 2005 IV B 159/03, BFH/NV 2005, 1295: Auch nach 25 Jahren keine Zwangsaufgabe eines unterbrochenen/ruhenden Betriebs).
  • BFH, 20.07.2007 - X B 131/06

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz (hier: zur Betriebsfortführung und

    Daneben wird mit der Beschwerdebegründung auch nicht in Abrede gestellt, dass sich die Länge einer möglichen Betriebsunterbrechung nach den Verhältnissen des Einzelfalles richtet und dass auch ein Zeitraum von 25 Jahren --und damit erst recht (wie im Streitfall) ein solcher von 22 Jahren-- seit der erstmaligen Verpachtung des Betriebes noch nicht zu einer zwangsweisen Betriebsaufgabe führen muss (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 22. März 2005 IV B 159/03, BFH/NV 2005, 1295; vom 7. Oktober 1998 VIII B 43/97, BFH/NV 1999, 350).
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