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   BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14   

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https://dejure.org/2016,9498
BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14 (https://dejure.org/2016,9498)
BFH, Entscheidung vom 22.03.2016 - VIII R 22/14 (https://dejure.org/2016,9498)
BFH, Entscheidung vom 22. März 2016 - VIII R 22/14 (https://dejure.org/2016,9498)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zur Begründung einer Revision durch Bezugnahme auf die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a, FGO § 155, ZPO § 551 Abs 3 S 2
    Zur Begründung einer Revision durch Bezugnahme auf die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Zur Begründung einer Revision durch Bezugnahme auf die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a FGO, § 155 FGO, § 551 Abs 3 S 2 ZPO
    Zur Begründung einer Revision durch Bezugnahme auf die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • IWW

    § 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), §§ ... 120 Abs. 2 Satz 1, 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a, 124 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO, § 116 Abs. 7 FGO, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, § 551 Abs. 3 Satz 2 der Zivilprozessordnung, § 155 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Revision

  • rewis.io

    Zur Begründung einer Revision durch Bezugnahme auf die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 lit. a
    Anforderungen an die Begründung der Revision

  • datenbank.nwb.de

    Bezugnahme auf Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde zur Revisionsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 12 Nr 1 S 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 3c
    Arbeitszimmer, Gemischte Aufwendungen, Aufteilungsverbot, Abzugsverbot, Reisekosten, Betriebliche Veranlassung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
    Im Hinblick auf diese Rüge hatte der Senat die Revision für beide Streitjahre unter ausdrücklicher Bezugnahme in den Gründen des Zulassungsbeschlusses auf die damals zu dieser Frage beim BFH anhängigen Verfahren GrS 1/14 und X R 32/11 zugelassen.

    d) Der Vortrag der Klägerin im Schriftsatz vom 2. März 2016, die Entscheidung des Großen Senats des BFH im Beschluss vom 27. Juli 2015 GrS 1/14 (BFHE 251, 408) stehe dem Abzug der Aufwendungen für die Arbeitsecke als Betriebsausgabe in beiden Streitjahren nicht entgegen, kann nicht mehr berücksichtigt werden.

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 2 K 2225/11

    Berufliches Arbeitszimmer in einem 30 qm großen Apartment

    Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Juni 2013  2 K 2225/11 wird als unzulässig verworfen.
  • BFH, 28.07.2015 - VI R 1/15

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
    Es genügt aber den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO nicht, eine Verletzung materiellen Bundesrechts ausschließlich mit Angriffen gegen die tatsächliche Würdigung des FG zu begründen, es sei denn, es werden Umstände bezeichnet, aus denen sich schlüssig ergibt, dass die vom FG in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen mit den Denkgesetzen oder mit allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2011 VII R 10/11, BFH/NV 2011, 2074, m.w.N.; vom 28. Juli 2015 VI R 1/15, BFH/NV 2015, 1591).
  • BFH, 19.02.2009 - II R 61/07

    Revisionsbegründung: Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der

    Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den inhaltlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung genügt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2009 II R 61/07, BFH/NV 2009, 1586, m.w.N.).
  • BFH, 20.06.2011 - VII R 10/11

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
    Es genügt aber den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO nicht, eine Verletzung materiellen Bundesrechts ausschließlich mit Angriffen gegen die tatsächliche Würdigung des FG zu begründen, es sei denn, es werden Umstände bezeichnet, aus denen sich schlüssig ergibt, dass die vom FG in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen mit den Denkgesetzen oder mit allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2011 VII R 10/11, BFH/NV 2011, 2074, m.w.N.; vom 28. Juli 2015 VI R 1/15, BFH/NV 2015, 1591).
  • BFH, 11.10.2013 - III R 69/11

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sachrüge - schlüssige Darlegung einer

    Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
    Nach Ablauf der Begründungsfrist ist nur noch die Ergänzung einer innerhalb dieser Frist an sich schon ausreichend begründeten Revision möglich (BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2013 III R 69/11, BFH/NV 2014, 67, Rz 21).
  • BFH, 17.02.2016 - X R 32/11

    Gemischt genutztes Arbeitszimmer - Ausschluss eines für den Lastentransport

    Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
    Im Hinblick auf diese Rüge hatte der Senat die Revision für beide Streitjahre unter ausdrücklicher Bezugnahme in den Gründen des Zulassungsbeschlusses auf die damals zu dieser Frage beim BFH anhängigen Verfahren GrS 1/14 und X R 32/11 zugelassen.
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