Rechtsprechung
BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Zur Begründung einer Revision durch Bezugnahme auf die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a, FGO § 155, ZPO § 551 Abs 3 S 2
Zur Begründung einer Revision durch Bezugnahme auf die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde
- Bundesfinanzhof
Zur Begründung einer Revision durch Bezugnahme auf die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a FGO, § 155 FGO, § 551 Abs 3 S 2 ZPO
Zur Begründung einer Revision durch Bezugnahme auf die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde - IWW
§ 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), §§ ... 120 Abs. 2 Satz 1, 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a, 124 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO, § 116 Abs. 7 FGO, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, § 551 Abs. 3 Satz 2 der Zivilprozessordnung, § 155 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Revision
- rewis.io
Zur Begründung einer Revision durch Bezugnahme auf die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 lit. a
Anforderungen an die Begründung der Revision - datenbank.nwb.de
Bezugnahme auf Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde zur Revisionsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 2 K 2225/11
- BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14
Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im …
Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
Im Hinblick auf diese Rüge hatte der Senat die Revision für beide Streitjahre unter ausdrücklicher Bezugnahme in den Gründen des Zulassungsbeschlusses auf die damals zu dieser Frage beim BFH anhängigen Verfahren GrS 1/14 und X R 32/11 zugelassen.d) Der Vortrag der Klägerin im Schriftsatz vom 2. März 2016, die Entscheidung des Großen Senats des BFH im Beschluss vom 27. Juli 2015 GrS 1/14 (BFHE 251, 408) stehe dem Abzug der Aufwendungen für die Arbeitsecke als Betriebsausgabe in beiden Streitjahren nicht entgegen, kann nicht mehr berücksichtigt werden.
- FG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 2 K 2225/11
Berufliches Arbeitszimmer in einem 30 qm großen Apartment
Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Juni 2013 2 K 2225/11 wird als unzulässig verworfen. - BFH, 28.07.2015 - VI R 1/15
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
Es genügt aber den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO nicht, eine Verletzung materiellen Bundesrechts ausschließlich mit Angriffen gegen die tatsächliche Würdigung des FG zu begründen, es sei denn, es werden Umstände bezeichnet, aus denen sich schlüssig ergibt, dass die vom FG in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen mit den Denkgesetzen oder mit allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2011 VII R 10/11, BFH/NV 2011, 2074, m.w.N.; vom 28. Juli 2015 VI R 1/15, BFH/NV 2015, 1591).
- BFH, 19.02.2009 - II R 61/07
Revisionsbegründung: Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der …
Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den inhaltlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung genügt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2009 II R 61/07, BFH/NV 2009, 1586, m.w.N.). - BFH, 20.06.2011 - VII R 10/11
Anforderungen an eine Revisionsbegründung
Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
Es genügt aber den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO nicht, eine Verletzung materiellen Bundesrechts ausschließlich mit Angriffen gegen die tatsächliche Würdigung des FG zu begründen, es sei denn, es werden Umstände bezeichnet, aus denen sich schlüssig ergibt, dass die vom FG in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen mit den Denkgesetzen oder mit allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2011 VII R 10/11, BFH/NV 2011, 2074, m.w.N.;… vom 28. Juli 2015 VI R 1/15, BFH/NV 2015, 1591). - BFH, 11.10.2013 - III R 69/11
Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sachrüge - schlüssige Darlegung einer …
Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
Nach Ablauf der Begründungsfrist ist nur noch die Ergänzung einer innerhalb dieser Frist an sich schon ausreichend begründeten Revision möglich (BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2013 III R 69/11, BFH/NV 2014, 67, Rz 21). - BFH, 17.02.2016 - X R 32/11
Gemischt genutztes Arbeitszimmer - Ausschluss eines für den Lastentransport …
Auszug aus BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14
Im Hinblick auf diese Rüge hatte der Senat die Revision für beide Streitjahre unter ausdrücklicher Bezugnahme in den Gründen des Zulassungsbeschlusses auf die damals zu dieser Frage beim BFH anhängigen Verfahren GrS 1/14 und X R 32/11 zugelassen.
- BFH, 05.11.2019 - X R 15/18
Unwirksamkeit einer durch Einlegen in den Briefkasten vorgenommenen …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt selbst eine bloße Bezugnahme auf die Beschwerdebegründung den an eine Revisionsbegründung zu stellenden Anforderungen, wenn bereits die Beschwerdebegründung eine ausreichende kritische Würdigung des angefochtenen Urteils unter dem Gesichtspunkt seiner materiell-rechtlichen Richtigkeit enthielt (BFH-Entscheidungen vom 11.03.2004 - VII R 15/03, BFHE 205, 22, BStBl II 2004, 566, unter 1.b, und vom 22.03.2016 - VIII R 22/14, BFH/NV 2016, 1054, Rz 8; vgl. für den Zivilprozess auch § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO). - BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14 Gegen eine Aufteilung haben sich ausgesprochen: das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2010 2 K 2331/09 (EFG 2011, 1961, Rev. III R 62/11); das FG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Februar 2011 7 K 2005/08 (EFG 2011, 1055); das FG München, Urteil vom 31. Mai 2011 13 K 2979/10 (EFG 2012, 1825, Rev. VIII R 24/12); das FG Hamburg, Urteil vom 8. Juni 2011 6 K 121/10 (EFG 2011, 2131); das Sächsische FG, Urteil vom 11. Januar 2012 2 K 1854/11 (EFG 2012, 1125); das FG Düsseldorf, Urteil vom 1. Februar 2012 7 K 87/11 E (EFG 2012, 1830, Rev. VIII R 10/12); das Sächsische FG, Urteil vom 24. Mai 2012 1 K 1474/10 (juris, Rev. X R 18/12); das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2012 3 K 1740/10 (EFG 2013, 113, Rev. VI R 68/12); das FG Münster, Urteil vom 26. April 2013 14 K 3871/11 G, F (juris); das FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 2013 10 K 734/11 E (EFG 2013, 1023, Rev. X R 26/13); das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2013 2 K 2225/11 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2015, 641, Rev. VIII R 22/14).