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   BFH, 22.03.2017 - IX B 94/16   

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https://dejure.org/2017,13953
BFH, 22.03.2017 - IX B 94/16 (https://dejure.org/2017,13953)
BFH, Entscheidung vom 22.03.2017 - IX B 94/16 (https://dejure.org/2017,13953)
BFH, Entscheidung vom 22. März 2017 - IX B 94/16 (https://dejure.org/2017,13953)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Grundsätzliche Bedeutung - Mietverhältnis mit einer von nahestehenden Personen beherrschten GmbH

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG § 21, EStG § 12 Nr 1
    Grundsätzliche Bedeutung - Mietverhältnis mit einer von nahestehenden Personen beherrschten GmbH

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung - Mietverhältnis mit einer von nahestehenden Personen beherrschten GmbH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Grundsätzliche Bedeutung - Mietverhältnis mit einer von nahestehenden Personen beherrschten GmbH

  • IWW

    § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Anerkennung der Vermietung an eine von einer nahestehenden Person beherrschte GmbH mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung - Mietverhältnis mit einer von nahestehenden Personen beherrschten GmbH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Anerkennung der Vermietung an eine von einer nahestehenden Person beherrschte GmbH mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 20 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Anerkennung der Vermietung an eine von einer nahestehenden Person beherrschte GmbH mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätzliche Bedeutung - Mietverhältnis mit einer von nahestehenden Personen beherrschten GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Mietverhältnis mit einer von nahestehenden Personen beherrschten GmbH

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.04.2002 - IX B 186/01

    Mietverhältnis; Fremdvergleich

    Auszug aus BFH, 22.03.2017 - IX B 94/16
    Dies gilt auch für den Fall der Vermietung an eine von einer nahestehenden Person beherrschten GmbH (vgl. zuletzt u.a. BFH-Urteil vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067, m.w.N., sowie BFH-Beschluss vom 22. April 2002 IX B 186/01, BFH/NV 2002, 1155).
  • BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10

    Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten

    Auszug aus BFH, 22.03.2017 - IX B 94/16
    Dies gilt auch für den Fall der Vermietung an eine von einer nahestehenden Person beherrschten GmbH (vgl. zuletzt u.a. BFH-Urteil vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067, m.w.N., sowie BFH-Beschluss vom 22. April 2002 IX B 186/01, BFH/NV 2002, 1155).
  • BFH, 16.02.2016 - IX R 28/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung an nahe stehende Person -

    Auszug aus BFH, 22.03.2017 - IX B 94/16
    Es ist höchstrichterlich geklärt und damit nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, wann ein Mietvertrag mit einer nahestehenden Person vorliegt und dass dieser einem Fremdvergleich zu unterwerfen ist (vgl. u.a. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Februar 2016 IX R 28/15, BFH/NV 2016, 1006, und vom 4. Oktober 2016 IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273).
  • BFH, 28.04.2016 - IX B 18/16

    Grundsätzliche Bedeutung beim Verlustabzug in Erbfällen - Divergenzrüge - Verstoß

    Auszug aus BFH, 22.03.2017 - IX B 94/16
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das Finanzgericht (FG) eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 28. April 2016 IX B 18/16, BFH/NV 2016, 1173, unter 4.b, m.w.N.).
  • BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 22.03.2017 - IX B 94/16
    Es ist höchstrichterlich geklärt und damit nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, wann ein Mietvertrag mit einer nahestehenden Person vorliegt und dass dieser einem Fremdvergleich zu unterwerfen ist (vgl. u.a. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Februar 2016 IX R 28/15, BFH/NV 2016, 1006, und vom 4. Oktober 2016 IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273).
  • BFH, 23.10.2019 - IX B 20/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensmangel

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschluss vom 22.03.2017 - IX B 94/16, BFH/NV 2017, 913, Rz 9, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 01.12.2021 - 9 K 18/19

    Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch die unentgeltliche Übertragung eines

    Da es sich bei dem Kläger und seinem Sohn um nahe Angehörige und dem Kläger und der von ihm beherrschten GmbH um nahestehende Personen handelt (BFH, Beschluss vom 22. März 2017 IX B 94/16, BFH/NV 2017, 91), bestehen für die steuerliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen strenge Anforderungen.
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