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   BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21   

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https://dejure.org/2022,8511
BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21 (https://dejure.org/2022,8511)
BFH, Entscheidung vom 22.03.2022 - VIII S 10/21 (https://dejure.org/2022,8511)
BFH, Entscheidung vom 22. März 2022 - VIII S 10/21 (https://dejure.org/2022,8511)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 133a Abs 2 S 1 Halbs 1
    Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO bei Nichtzugang eines Nichtzulassungsbeschwerdebeschlusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133a Abs 2 S 1 Halbs 1 FGO
    Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO bei Nichtzugang eines Nichtzulassungsbeschwerdebeschlusses

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren der Revisionszulassung; Fristauslösende positive Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs; Auf der Hand liegende und nicht wahrgenommene Möglichkeit zur ...

  • rewis.io

    Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO bei Nichtzugang eines Nichtzulassungsbeschwerdebeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren der Revisionszulassung; Fristauslösende positive Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs; Auf der Hand liegende und nicht wahrgenommene Möglichkeit zur ...

  • datenbank.nwb.de

    Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO bei Nichtzugang eines Nichtzulassungsbeschwerdebeschlusses

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht zugegangene Beschluss - und die Frist für die Anhörungsrüge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 04.05.2020 - VII S 39/19

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21
    § 133a Abs. 2 Satz 3 FGO, der nur die Bekanntgabe, nicht aber die Kenntnisnahme betrifft, findet in diesem Zusammenhang keine Anwendung (vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.12.2014 - X S 20/14, BFH/NV 2015, 508, und vom 04.05.2020 - VII S 39/19, BFH/NV 2020, 1080, Rz 3).

    Allerdings ist auch eine substantiierte und in sich schlüssige anwaltliche Versicherung --ebenso wie eine eidesstattliche Versicherung-- nur dann uneingeschränkt zur Glaubhaftmachung eines Sachverhalts geeignet, wenn keine weiteren Mittel der Glaubhaftmachung zur Verfügung stehen oder wenn dargelegt wird, weshalb objektive Beweismittel nicht vorgelegt werden können (BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 1080, Rz 5).

    Zwar wird in der Rechtsprechung auch erwogen, dass es der positiven Kenntnis gleichstehen kann, wenn der Betroffene sich dieser bewusst verschließt und eine gleichsam auf der Hand liegende Kenntnisnahmemöglichkeit, die jeder andere in seiner Lage wahrgenommen hätte, nicht wahrnimmt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 1080, Rz 3, m.w.N.).

  • BFH, 28.08.2019 - IX S 18/19

    Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

    Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.08.2019 - IX S 18/19, BFH/NV 2020, 25, und vom 20.08.2020 - IX S 3/20, BFH/NV 2021, 37) oder wenn das Gericht den Hinweis auf einen entscheidungserheblichen rechtlichen Gesichtspunkt unterlässt, mit dem auch ein gewissenhafter und rechtskundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen braucht (BFH-Beschluss vom 22.11.2019 - II S 11-13/19 und II S 15-20/19, BFH/NV 2020, 368, Rz 9).

    Eine Gehörsverletzung liegt aber nicht vor, wenn --wie hier-- der Vortrag seitens des Gerichts zur Kenntnis und dazu in der angefochtenen Entscheidung auch Stellung genommen wurde (BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 25).

  • BFH, 19.05.2020 - VIII B 126/19

    Begründung der Divergenzrüge im Fall der Begründungserleichterung gemäß § 105

    Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21
    Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19.05.2020 - VIII B 126/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    b) Auf dieser Grundlage geht der Senat mit den Rügeführern davon aus, dass diese vom Inhalt des Senatsbeschlusses vom 19.05.2020 - VIII B 126/19 (BFH/NV 2020, 1264) erst ab dem 17.05.2021 Kenntnis nehmen konnten, weil der am 17.09.2020 formlos mit einfachem Brief übersandte Beschluss den Rügeführern nicht zugegangen ist.

  • BFH, 05.02.2014 - X B 138/13

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21
    Danach ist er allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, unter III.2., und vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205, Rz 20, jeweils m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25, und vom 16.06.2020 - VIII B 151/19, BFHE 268, 534, BStBl II 2020, 715, Rz 15).
  • BFH, 05.12.2019 - V S 24/19

    Rügefrist, Bekanntgabefiktion, tatsächliche Zugangsvermutung, gesetzlicher

    Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21
    Denn im Verfahren nach § 133a FGO kann nur die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gerügt werden (BFH-Beschlüsse vom 22.09.2021 - X S 15/21, BFH/NV 2022, 125, Rz 17, und vom 05.12.2019 - V S 24/19, BFH/NV 2020, 372, Rz 11).
  • BFH, 15.12.2014 - X S 20/14

    Anhörungsrüge; Frist

    Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21
    § 133a Abs. 2 Satz 3 FGO, der nur die Bekanntgabe, nicht aber die Kenntnisnahme betrifft, findet in diesem Zusammenhang keine Anwendung (vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.12.2014 - X S 20/14, BFH/NV 2015, 508, und vom 04.05.2020 - VII S 39/19, BFH/NV 2020, 1080, Rz 3).
  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und auf ein faires

    Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21
    Danach ist er allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, unter III.2., und vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205, Rz 20, jeweils m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25, und vom 16.06.2020 - VIII B 151/19, BFHE 268, 534, BStBl II 2020, 715, Rz 15).
  • BFH, 22.09.2021 - X S 15/21

    Anhörungsrüge gegen die Grundsatzentscheidung des BFH zur Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21
    Denn im Verfahren nach § 133a FGO kann nur die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gerügt werden (BFH-Beschlüsse vom 22.09.2021 - X S 15/21, BFH/NV 2022, 125, Rz 17, und vom 05.12.2019 - V S 24/19, BFH/NV 2020, 372, Rz 11).
  • BFH, 10.05.2016 - III S 10/16

    Erfolglose Anhörungsrüge bei Rüge gegen die materielle Richtigkeit der

    Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21
    Hat sich der Senat mit der im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren geäußerten Rechtsansicht befasst und wiederholt --wie auch vorliegend-- der Rügeführer seine Ausführungen aus der Beschwerdebegründung im Rahmen der Anhörungsrüge, macht er keinen Gehörsverstoß geltend, sondern wendet sich in unbeachtlicher Weise gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung in der Nichtzulassungsbeschwerde (BFH-Beschlüsse vom 10.05.2016 - III S 10/16, BFH/NV 2016, 1290, Rz 4, 10, und in BFH/NV 2021, 37, Rz 6).
  • BVerfG, 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11

    Widersprüchliches Verhalten eines Zivilgerichts verletzt Betroffenen in

    Auszug aus BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21
    Danach ist er allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, unter III.2., und vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205, Rz 20, jeweils m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25, und vom 16.06.2020 - VIII B 151/19, BFHE 268, 534, BStBl II 2020, 715, Rz 15).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

  • BFH, 20.08.2020 - IX S 3/20

    Anhörungsrüge: Keine Berücksichtigung von Einwendungen gegen die inhaltliche

  • BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19

    Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

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