Rechtsprechung
BFH, 22.04.1977 - III R 122/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Berechnung der verjährten Steuer - Betriebsprüfung - Ablaufhemmung - Besteuerungsgrundlage - Einheitswert des Betriebsvermögens - Neuveranlagung zur Vermögensteuer - Hauptveranlagungszeitpunkt - Verjährung
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Papierfundstellen
- BFHE 122, 229
- DB 1977, 2125
- BStBl II 1977, 681
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.04.1972 - III R 3/71
Vermögensteuerhauptveranlagung - Verjährung - Hauptveranlagung
Auszug aus BFH, 22.04.1977 - III R 122/74
Das folge aus dem Urteil des BFH vom 28. April 1972 III R 3/71 (BFHE 105, 501, BStBl II 1972, 660).Die Kläger können sich auch nicht auf das BFH-Urteil III R 3/71 berufen.
- BFH, 26.03.1974 - VII R 133/71
Auszug aus BFH, 22.04.1977 - III R 122/74
Diese Regelung muß auch im Bereich der Ablaufhemmung durch eine Betriebsprüfung nach § 146 a Abs. 3 AO angewendet werden (so auch BFH-Urteil vom 26. März 1974 VII R 133/71, BFHE 112, 324).
- BFH, 02.02.1994 - I R 57/93
Ablaufhemmung - Hemmung - Steuerprüfung - Festsetzungsfrist
Den BFH-Entscheidungen vom 22. April 1977 III R 122/74 (BFHE 122, 229, BStBl II 1977, 681: Hemmung nur bezüglich geprüfter gesondert festgestellter Besteuerungsgrundlagen; hier Einheitswert des Betriebsvermögens) und vom 11. Oktober 1983 VIII R 11/82 (BFHE 139, 496, BStBl II 1984, 125: Beginn der Betriebsprüfung bei einer Konzerngesellschaft genügt nicht für die Hemmung der Frist bei anderen Konzerngesellschaften) und vom 26. März 1974 VII R 133/71 (BFHE 112, 324: Beschränkung der Außenprüfung auf Zollwertermittlung) kann Gegenteiliges nicht entnommen werden. - BFH, 15.12.1989 - VI R 151/86
Keine Hemmung der Festsetzungsfrist in bezug auf den Einkommensteueranspruch …
In sachlicher Hinsicht entfaltet sich die verjährungshemmende Wirkung nur hinsichtlich solcher Ansprüche, auf die sich die Außenprüfung tatsächlich erstreckt hat und die den Gegenstand der Außenprüfung gebildet haben (BFH-Urteile vom 26. März 1974 VII R 133/71, BFHE 112, 324; vom 22. April 1977 III R 122/74, BFHE 122, 229, BStBl II 1977, 681; in BFHE 139, 496, BStBl II 1984, 125). - FG Hessen, 13.05.2003 - 1 K 4335/02
Grundlagenbescheid; Festsetzungsverjährung; Rechtskraft; Bindungswirkung; …
Eine isolierte Steuerberechnung aus nur einzelnen Besteuerungsgrundlagen würde auch auf Schwierigkeiten stoßen und zu nicht zutreffenden Ergebnissen führen, wenn - wie bei der Einkommensteuer - der Tarif progressiv gestaltet ist (Urteil des BFH vom 22.04.1977 III R 122/74, BStBl II 1977, 681).Im Streitfall ist der nicht verjährte Steuerbetrag in der Weise zu ermitteln, dass zunächst die Einkommensteuer - ohne Rücksicht auf Verjährung - unter Ansatz sämtlicher Besteuerungsgrundlagen und alsdann in einem zweiten Schritt ohne Berücksichtigung der im Feststellungsverfahren der KG für die Kläger zuletzt gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlagen berechnet wird; die Differenz beider Beträge erweist sich dann als die nicht verjährte und damit festzusetzende Einkommensteuer (vgl. die in einem die Vermögensteuer betreffenden Fall in dem BFH-Urteil in BStBl II 1977, 681, angestellten Berechnungen).
- BFH, 11.04.1990 - I R 167/86
1. Sachlicher Umfang einer Außenprüfung; Durchführung einer Außenprüfung setzt …
Entsprechendes gilt für die BFH-Urteile vom 22. April 1977 III R 122/74 (BFHE 122, 229, BStBl II 1977, 681) und vom 11. Oktober 1983 VIII R 11/82 (BFHE 139, 496, BStBl II 1984, 125). - BFH, 06.11.1985 - II R 255/83
Änderungsbescheid - Zulässigkeit - Folgebescheid - Übersehen eines …
Ohne Betriebsvermögen hätte sich überhaupt keine Vermögensteuer ergeben (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 22. April 1977 III R 122/74 , BFHE 122, 229, BStBl II 1977, 681 ). - BFH, 13.03.1979 - III R 79/77
Vermögensteuervorauszahlung - Erlöschen der Steuerschuld - Verjährungsfrist - …
Da die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 VStG nicht vorlagen, war auch eine Neuveranlagung auf den 1. Januar 1970 nicht möglich (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1977 III R 122/74, BFHE 122, 229, BStBl II 1977, 681). - BFH, 18.07.1984 - III R 36/83 Ausführungen zur Berechnung der verjährten Vermögensteuer, wenn sich die Betriebsprüfung und damit die Ablaufhemmung nur auf eine von mehreren Besteuerungsgrundlagen bezieht (hier: Einheitswert für das Betriebsvermögen einer OHG; Vermögensteuer des Gesellschafters war nicht Gegenstand der Betriebsprüfung; vgl. BFH-Urteil vom 22.4.1977 III R 122/74).2.