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   BFH, 22.04.1977 - III R 122/74   

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https://dejure.org/1977,1072
BFH, 22.04.1977 - III R 122/74 (https://dejure.org/1977,1072)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1977 - III R 122/74 (https://dejure.org/1977,1072)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1977 - III R 122/74 (https://dejure.org/1977,1072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der verjährten Steuer - Betriebsprüfung - Ablaufhemmung - Besteuerungsgrundlage - Einheitswert des Betriebsvermögens - Neuveranlagung zur Vermögensteuer - Hauptveranlagungszeitpunkt - Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 229
  • DB 1977, 2125
  • BStBl II 1977, 681
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.04.1972 - III R 3/71

    Vermögensteuerhauptveranlagung - Verjährung - Hauptveranlagung

    Auszug aus BFH, 22.04.1977 - III R 122/74
    Das folge aus dem Urteil des BFH vom 28. April 1972 III R 3/71 (BFHE 105, 501, BStBl II 1972, 660).

    Die Kläger können sich auch nicht auf das BFH-Urteil III R 3/71 berufen.

  • BFH, 26.03.1974 - VII R 133/71
    Auszug aus BFH, 22.04.1977 - III R 122/74
    Diese Regelung muß auch im Bereich der Ablaufhemmung durch eine Betriebsprüfung nach § 146 a Abs. 3 AO angewendet werden (so auch BFH-Urteil vom 26. März 1974 VII R 133/71, BFHE 112, 324).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 57/93

    Ablaufhemmung - Hemmung - Steuerprüfung - Festsetzungsfrist

    Den BFH-Entscheidungen vom 22. April 1977 III R 122/74 (BFHE 122, 229, BStBl II 1977, 681: Hemmung nur bezüglich geprüfter gesondert festgestellter Besteuerungsgrundlagen; hier Einheitswert des Betriebsvermögens) und vom 11. Oktober 1983 VIII R 11/82 (BFHE 139, 496, BStBl II 1984, 125: Beginn der Betriebsprüfung bei einer Konzerngesellschaft genügt nicht für die Hemmung der Frist bei anderen Konzerngesellschaften) und vom 26. März 1974 VII R 133/71 (BFHE 112, 324: Beschränkung der Außenprüfung auf Zollwertermittlung) kann Gegenteiliges nicht entnommen werden.
  • BFH, 15.12.1989 - VI R 151/86

    Keine Hemmung der Festsetzungsfrist in bezug auf den Einkommensteueranspruch

    In sachlicher Hinsicht entfaltet sich die verjährungshemmende Wirkung nur hinsichtlich solcher Ansprüche, auf die sich die Außenprüfung tatsächlich erstreckt hat und die den Gegenstand der Außenprüfung gebildet haben (BFH-Urteile vom 26. März 1974 VII R 133/71, BFHE 112, 324; vom 22. April 1977 III R 122/74, BFHE 122, 229, BStBl II 1977, 681; in BFHE 139, 496, BStBl II 1984, 125).
  • FG Hessen, 13.05.2003 - 1 K 4335/02

    Grundlagenbescheid; Festsetzungsverjährung; Rechtskraft; Bindungswirkung;

    Eine isolierte Steuerberechnung aus nur einzelnen Besteuerungsgrundlagen würde auch auf Schwierigkeiten stoßen und zu nicht zutreffenden Ergebnissen führen, wenn - wie bei der Einkommensteuer - der Tarif progressiv gestaltet ist (Urteil des BFH vom 22.04.1977 III R 122/74, BStBl II 1977, 681).

    Im Streitfall ist der nicht verjährte Steuerbetrag in der Weise zu ermitteln, dass zunächst die Einkommensteuer - ohne Rücksicht auf Verjährung - unter Ansatz sämtlicher Besteuerungsgrundlagen und alsdann in einem zweiten Schritt ohne Berücksichtigung der im Feststellungsverfahren der KG für die Kläger zuletzt gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlagen berechnet wird; die Differenz beider Beträge erweist sich dann als die nicht verjährte und damit festzusetzende Einkommensteuer (vgl. die in einem die Vermögensteuer betreffenden Fall in dem BFH-Urteil in BStBl II 1977, 681, angestellten Berechnungen).

  • BFH, 11.04.1990 - I R 167/86

    1. Sachlicher Umfang einer Außenprüfung; Durchführung einer Außenprüfung setzt

    Entsprechendes gilt für die BFH-Urteile vom 22. April 1977 III R 122/74 (BFHE 122, 229, BStBl II 1977, 681) und vom 11. Oktober 1983 VIII R 11/82 (BFHE 139, 496, BStBl II 1984, 125).
  • BFH, 06.11.1985 - II R 255/83

    Änderungsbescheid - Zulässigkeit - Folgebescheid - Übersehen eines

    Ohne Betriebsvermögen hätte sich überhaupt keine Vermögensteuer ergeben (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 22. April 1977 III R 122/74 , BFHE 122, 229, BStBl II 1977, 681 ).
  • BFH, 13.03.1979 - III R 79/77

    Vermögensteuervorauszahlung - Erlöschen der Steuerschuld - Verjährungsfrist -

    Da die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 VStG nicht vorlagen, war auch eine Neuveranlagung auf den 1. Januar 1970 nicht möglich (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1977 III R 122/74, BFHE 122, 229, BStBl II 1977, 681).
  • BFH, 18.07.1984 - III R 36/83
    Ausführungen zur Berechnung der verjährten Vermögensteuer, wenn sich die Betriebsprüfung und damit die Ablaufhemmung nur auf eine von mehreren Besteuerungsgrundlagen bezieht (hier: Einheitswert für das Betriebsvermögen einer OHG; Vermögensteuer des Gesellschafters war nicht Gegenstand der Betriebsprüfung; vgl. BFH-Urteil vom 22.4.1977 III R 122/74).2.
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