Rechtsprechung
   BFH, 22.04.1998 - X R 17/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1361
BFH, 22.04.1998 - X R 17/96 (https://dejure.org/1998,1361)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1998 - X R 17/96 (https://dejure.org/1998,1361)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1998 - X R 17/96 (https://dejure.org/1998,1361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 4, FGO § 96 Abs 2
    Absetzung für Abnutzung; Grundstückshandel; Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91

    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 17/96
    a) Die vom Tatbestand des § 15 Abs. 2 EStG vorausgesetzte "Nachhaltigkeit" erfordert eine Tätigkeit, die von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und die objektiv erkennbar auf Wiederholung angelegt ist (BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20).

    aa) Nach dem Urteil in BFH/NV 1994, 20 (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238) bedeutet Verkauf mehrerer Eigentumswohnungen eines Mehrfamilienhauses zum gleichen Zeitpunkt und "in einem einmaligen und einheitlichen Vorgang" --"durch fünf selbständige, zeitlich zusammenfallende Veräußerungsgeschäfte" an einen einzigen Erwerber "trotz Einheitlichkeit der Bauplanung und des Veräußerungsentschlusses"-- im Rahmen der sog. Objektgrenze die Veräußerung mehrerer Objekte.

    Mithin liegt "bei einem einzigen Verkaufsgeschäft mehrerer Wohnobjekte oder Grundstücke" eine Nachhaltigkeit vor, wenn sich aus anderen objektiven Umständen ergibt, daß noch weitere Grundstücksgeschäfte zumindest geplant sind (Urteil in BFH/NV 1994, 20, unter 3.; BFH-Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676, unter 2. b).

    Die Indizwirkung versagt aber jedenfalls dann, wenn wie im Streitfall ein nicht zur sog. Baubranche gehörender und auch nicht branchennaher Steuerpflichtiger (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 20, unter 3.) in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerbsvorgang ein Gebäude in Teil-/Wohnungseigentum aufteilt, um zur Erfüllung einer Absprache mit der kreditgebenden Bank durch den Verkauf lediglich zweier Wohnungen die Finanzierung der Anschaffung des Gesamtobjekts auf eine wirtschaftlich vertretbare Grundlage zu stellen.

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 17/96
    Mithin liegt "bei einem einzigen Verkaufsgeschäft mehrerer Wohnobjekte oder Grundstücke" eine Nachhaltigkeit vor, wenn sich aus anderen objektiven Umständen ergibt, daß noch weitere Grundstücksgeschäfte zumindest geplant sind (Urteil in BFH/NV 1994, 20, unter 3.; BFH-Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676, unter 2. b).

    Die "an sich auf Wiederholung angelegten Einzelverkäufe" verdichten sich dann bei Gesamtabnahme lediglich zu einem einzigen Verkaufsgeschäft (vgl. hierzu Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, unter 1. c. bb letzter Absatz der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 17/96
    b) Bei dem --einem "Bild des Handels" entsprechenden-- Kauf und Verkauf von "Wohnobjekten" hat die Rechtsprechung die Nachhaltigkeit überwiegend, wenn auch nicht ausschließlich, anhand der Anzahl der Verkäufe beurteilt (z.B. BFH-Urteile vom 11. April 1989 VIII R 266/84, BFHE 156, 476, 479, BStBl II 1989, 621; vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, 349, BStBl II 1991, 844; vom 11. Dezember 1991 III R 59/89, BFH/NV 1992, 464).

    Unter "Objekt" im vorgenannten Sinne ist jede einzelne Immobilieneinheit zu verstehen, die selbständig veräußert und genutzt werden kann, mithin jeder einzelne Miteigentumsanteil (Urteil in BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844).

  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 17/96
    a) Die vom Tatbestand des § 15 Abs. 2 EStG vorausgesetzte "Nachhaltigkeit" erfordert eine Tätigkeit, die von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und die objektiv erkennbar auf Wiederholung angelegt ist (BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 17/96
    Außerdem darf es sich nicht um private Vermögensverwaltung handeln (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90

    Wertung von Grundstücksgeschäften als gewerbliche Tätigkeit - Veräußerung

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 17/96
    aa) Nach dem Urteil in BFH/NV 1994, 20 (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238) bedeutet Verkauf mehrerer Eigentumswohnungen eines Mehrfamilienhauses zum gleichen Zeitpunkt und "in einem einmaligen und einheitlichen Vorgang" --"durch fünf selbständige, zeitlich zusammenfallende Veräußerungsgeschäfte" an einen einzigen Erwerber "trotz Einheitlichkeit der Bauplanung und des Veräußerungsentschlusses"-- im Rahmen der sog. Objektgrenze die Veräußerung mehrerer Objekte.
  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 266/84

    Gewerblicher Grundstückshandel bei zum Verkauf bestimmten Wohngebäuden trotz

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 17/96
    b) Bei dem --einem "Bild des Handels" entsprechenden-- Kauf und Verkauf von "Wohnobjekten" hat die Rechtsprechung die Nachhaltigkeit überwiegend, wenn auch nicht ausschließlich, anhand der Anzahl der Verkäufe beurteilt (z.B. BFH-Urteile vom 11. April 1989 VIII R 266/84, BFHE 156, 476, 479, BStBl II 1989, 621; vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, 349, BStBl II 1991, 844; vom 11. Dezember 1991 III R 59/89, BFH/NV 1992, 464).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 17/96
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) haben die Zahl der Objekte "und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf)" für die Beurteilung am Maßstab des § 15 Abs. 1 EStG eine indizielle Bedeutung.
  • BFH, 11.12.1991 - III R 59/89

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 17/96
    b) Bei dem --einem "Bild des Handels" entsprechenden-- Kauf und Verkauf von "Wohnobjekten" hat die Rechtsprechung die Nachhaltigkeit überwiegend, wenn auch nicht ausschließlich, anhand der Anzahl der Verkäufe beurteilt (z.B. BFH-Urteile vom 11. April 1989 VIII R 266/84, BFHE 156, 476, 479, BStBl II 1989, 621; vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, 349, BStBl II 1991, 844; vom 11. Dezember 1991 III R 59/89, BFH/NV 1992, 464).
  • BFH, 04.03.1993 - IV R 28/92

    Veräußerung von Grundbesitz als gewerbliche Tätigkeit - Überschreitung des

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 17/96
    a) Die vom Tatbestand des § 15 Abs. 2 EStG vorausgesetzte "Nachhaltigkeit" erfordert eine Tätigkeit, die von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und die objektiv erkennbar auf Wiederholung angelegt ist (BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 4. März 1993 IV R 28/92, BFH/NV 1993, 728; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20).
  • BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78

    Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung

  • BFH, 16.01.1996 - VIII R 11/94

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks in

  • BFH, 15.12.1971 - I R 49/70

    Bebauung eines erworbenen und dann parzellierten Grundstücks und spätere

  • BFH, 29.10.1997 - X R 112/94
  • FG Münster, 19.09.1995 - 11 K 5915/92
  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

  • BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob bereits der Verkauf von vier Objekten an einen einzigen Abnehmer auf eine nachhaltige, also mit Wiederholungsabsicht ausgeübte Tätigkeit schließen lässt (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467, unter II.2.
  • BFH, 22.04.2015 - X R 25/13

    Anforderungen an die Nachhaltigkeit bei gewerblichem Grundstückshandel -

    aa) Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und sie objektiv erkennbar auf Wiederholung angelegt ist (Senatsurteil vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467, unter II.2.a).

    cc) Demgegenüber wird die Veräußerung mehrerer Objekte an "einen einzigen Erwerber" (so die Formulierung in den BFH-Urteilen in BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291, unter 2.; vom 29. Oktober 1997 X R 112, 153/94, BFH/NV 1998, 853, unter 2.; in BFH/NV 1998, 1467, unter II.2.b, und vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667, unter II.2.a) grundsätzlich nicht als nachhaltig angesehen, und zwar unabhängig von der Zahl der in einem einzigen Vorgang veräußerten Objekte.

    Dies wird beispielsweise bejaht, wenn er sich zuvor im Interesse eines möglichst hohen Gewinns auch um Einzelverkäufe bemüht hatte (BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, unter 1.c bb, und in BFH/NV 1998, 1467, unter II.2.c bb) oder er zusätzlich zu der En-bloc-Veräußerung noch zumindest ein weiteres Objekt veräußert hat (BFH-Urteile vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, unter 1.c bb; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20, unter II.3., und in BFH/NV 1998, 853).

    (3) Im Fall des Urteils in BFH/NV 1998, 1467 hat der erkennende Senat die Nachhaltigkeit verneint, weil der dortige Kläger neun Eigentumswohnungen in einem Vertrag an einen einzigen Erwerber veräußert hatte und keine besonderen Umstände festgestellt waren, aus denen ausnahmsweise eine Wiederholungsabsicht hätte folgen können.

  • BFH, 07.11.2018 - X R 34/16

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und sie objektiv erkennbar auf Wiederholung angelegt ist (Senatsurteil vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467, unter II.2.a).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 61/97

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen

    Unter einem Objekt versteht die Rechtsprechung auch einzelne Miteigentumsanteile (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467, unter II. 2. b, m.w.N.; vom 7. Dezember 1995 IV R 112/92, BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367, unter Ziff. 1. c der Gründe; vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844, unter 2. b der Gründe).

    Bei einer Mehrzahl von Handlungen --im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung-- ist das Vorliegen der Wiederholungabsicht und damit des Merkmals der Nachhaltigkeit regelmäßig zu bejahen (vgl. Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. b der Gründe, m.w.N.; ferner BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. c der Gründe, m.w.N.; in BFH/NV 1998, 1467, dort auch zur Berücksichtigung weiterer objektiver Umstände; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667, unter 2. b; in BFH/NV 1994, 20, 21).

  • BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03

    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel setzt Wiederholungsabsicht

    Werden Wohnobjekte oder sonstige bebaute oder unbebaute Grundstücke mit einem einzigen Verkaufsgeschäft veräußert, hat die Rechtsprechung des BFH die Nachhaltigkeit in der Regel nur dann anerkannt, wenn sich aus anderen objektiven Umständen ergab, dass noch andere derartige Grundstücksgeschäfte geplant waren (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 15. Juli 2004 III R 37/02, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, juris).

    So verhielt es sich auch in allen Fällen, in denen der BFH die Nachhaltigkeit trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze in Zweifel gezogen hat (vgl. Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; in BFH/NV 1994, 20; in BFH/NV 1998, 1467; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

    Hinzukommen muss, dass sie auch tatsächlich weitere Verkaufsaktivitäten entfaltet haben (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1997 X R 112, 153/94, BFH/NV 1998, 853, und in BFH/NV 1998, 1467).

  • FG Münster, 10.03.2021 - 11 K 3030/15

    Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer

    Daneben wird von der Rechtsprechung noch vorausgesetzt, dass die Tätigkeit auch von der Absicht getragen wird, hieraus eine (ständige) Erwerbsquelle zu machen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 07.11.2018 X R 34/16, BFH/NV 2019, 686; BFH-Urteil vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467).
  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 9 K 173/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der

    Im Streitfall seien mehr als drei Objekte veräußert worden, so habe der BFH in seiner Entscheidung vom 22.4.1998 (BFH/NV 1998, 1467 ) als Objekt "jede einzelne Immobilieneinheit, ... die selbständig veräußert und genutzt werden" könne, angesehen.

    So habe der BFH (X R 17/96) einen gewerblichen Grundstückshandel angenommen, wenn der Verkäufer im Bau- und Immobilienbereich tätig sei und zeitnah weitere Grundstücksgeschäfte vornehme.

    Der BFH sehe ein Indiz für einen beginnenden Handel mit Immobilien, wenn ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werde (X R 17/96).

    So solle mit dem Erfordernis einer gewissen Zahl von Verkaufsfällen gewährleistet sein, dass sich die auf Gewinnerzielung einer Vermögensumschichtung gerichtete Tätigkeit als nachhaltig und damit als gewerblich darstelle (so BFH-Urteil vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238); die Drei-Objekt-Grenze orientiere sich nicht am Grundstücksbegriff des BGB , sondern diene dazu, festzustellen, ob die Aktivitäten, die der Steuerpflichtige auf dem Grundstücksmarkt entfalte, die Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschreite (so BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 61/97, BFHE 187, 526 , BStBl II 1999, 390 ); werde ein Gebäude mit einer Vielzahl von Wohnungen an einen einzigen Erwerber veräußert, fehle es in der Regel an einer nachhaltigen Betätigung, eine Mehrzahl von Objekten werde erst veräußert, wenn Miteigentumsanteile an einem Wohnkomplex an unterschiedliche Erwerber veräußert würden (so BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288 , BStBl II 1998, 667 ; vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, 180, BStBl II 1972, 291); zum "Bild des Handels" gehöre die tatsächlich durchgeführte oder - im Fall des erfolglosen Händlers - zumindest angestrebte Umschlagshäufigkeit (so BFH-Urteil vom 15. März 2000 X R 130/97, BStBl II 2001, 530 unter II.3.c) dd)); Art. und Nutzung des Grundstücks ließen keinen Schluss auf die Intensität und den Umfang der "Tätigkeiten des Veräußerers" zu (so BFH-Urteil in BStBl II 2001, 530 unter II.3.c) dd) mit Hinweis auf BFH-Beschluss vom 2. September 1992 XI R 21/91, BFHE 171, 31, 33, BStBl II 1993, 668 ); die mit dem Veräußerungsvorgang verbundene "Tätigkeit des Steuerpflichtigen" sei ausschlaggebend (so BFH-Urteil in BStBl II 2001, 530 ; BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 I R 118/97, BFHE 188, 561 , BStBl II 2000, 28 ).

  • BFH, 10.12.1998 - III R 62/97

    Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen

    Unter einem Objekt versteht die Rechtsprechung auch einzelne Miteigentumsanteile (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467, unter II. 2. b der Gründe, m.w.N.; in BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367, unter Ziff. 1. c der Gründe, und vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844, unter Ziff. 2. b der Gründe).

    Bei einer Mehrzahl von Handlungen --im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung-- ist das Vorliegen der Wiederholungabsicht und damit des Merkmals der Nachhaltigkeit regelmäßig zu bejahen (vgl. Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. b der Gründe, m.w.N.; ferner BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. c der Gründe, m.w.N.; in BFH/NV 1998, 1467, dort auch zur Berücksichtigung weiterer objektiver Umstände; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667, unter 2. b; in BFH/NV 1994, 20, 21).

  • BFH, 09.05.2001 - XI R 34/99

    Gewerblicher Grundstückshandel auch innerhalb der Drei-Objekte-Grenze?

    b) Zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass die Rechtsprechung auch darauf abstellt, ob der Steuerpflichtige "branchennah", d.h. in der Bau- und/oder Immobilienbranche tätig war (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467; BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 466).
  • FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97

    Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung

    Wird daher ein Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen an einen einzigen Erwerber veräußert, so fehlt es in der Regel an einer nachhaltigen Betätigung (BFH vom 22.4. 1998 X R 17/96 BFH/NV 1998, 1467 ).

    Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Verkäufer im Bau- und Immobilienbereich tätig ist und sich aus anderen Umständen ergibt, daß noch weitere Grundstücksgeschäfte zumindest geplant sind (BFH a. a. 0. BFH/NV 1998, 1467 m. w. N.).

    Bei Grundstücksgeschäften liegt eine nachhaltige Tätigkeit vor, wenn mehrere Objekte veräußert werden oder eine Veräußerung zumindest geplant ist (BFH a. a. 0. BFH/NV 1998, 1467 ).

  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2832/11

    Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Vermögensverwaltung -

  • FG Düsseldorf, 04.05.2006 - 14 K 5266/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Wiederholungsabsicht;

  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2759/11

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.04.2013 8 K 2832/11 -

  • FG Münster, 01.02.2008 - 9 K 2367/03

    Auftragsbestand als selbstständig bewertungsfähiges Wirtschaftsgut

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93

    Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ;

  • FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung eines Großobjekts

  • BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objekt-Grenze

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 2359/98

    Gewerblicher Grundstückshandel:Gescheiterte Verkäufe bei der Drei-Objekt-Grenze

  • FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03

    Einstufung eines gewerblichen Grundstückshandels als private Vermögensverwaltung;

  • BFH, 26.07.2001 - X B 5/01

    Beschwerde - Zulassung - Revision - Grundstück - Umlaufvermögen -

  • BFH, 02.04.2003 - VIII B 209/02

    Eigentumswohnung als ein Objekt i. S. der Drei-Objekt-Grenze; Rüge einer

  • FG Niedersachsen, 30.01.2002 - 2 K 45/99

    Steuerpflichtigkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von 10 Eigentumswohnungen ;

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke;

  • FG München, 28.10.2014 - 2 K 1965/11

    Gewerblicher Grundstückshandel, privater Veräußerungsverlust i.S. des § 23 EStG,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht