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   BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07   

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https://dejure.org/2008,9264
BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07 (https://dejure.org/2008,9264)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2008 - VII B 128/07 (https://dejure.org/2008,9264)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2008 - VII B 128/07 (https://dejure.org/2008,9264)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2006 - 11 LC 180/05

    Abgrenzung zwischen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln;

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
    Mit der angefochtenen Sicherstellungsverfügung wird der Klägerin kein einmaliges Tun oder Unterlassen auferlegt; vielmehr hindert sie als ein Dauerverwaltungsakt die Herausgabe der Waren, weshalb auch für die gegen diesen Dauerverwaltungsakt gerichtete Anfechtungsklage die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht --OVG-- vom 23. März 2006 11 LC 180/05, Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht --ZLR-- 2006, 721).

    Der Beschluss des BVerwG bezieht sich auf ein Produkt, welches nach den Feststellungen der Vorinstanz einen pharmakologischen Wirkstoff enthält und somit unter die Definition des Funktionsarzneimittels fallen kann, während die Vorinstanz die Frage, ob sich das Produkt gegenüber dem Verbraucher als Arzneimittel präsentiert, ausdrücklich offengelassen hat (Urteil des Niedersächsischen OVG in ZLR 2006, 721).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 22.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
    Dass ein Präparat nach der Neufassung der Definition des Arzneimittels durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 136/34) nicht mehr als sog. Präsentationsarzneimittel angesehen werden kann, ist weder nach Art. 1 Nr. 2 Buchst. a der Neufassung der Richtlinie ersichtlich noch ergibt es sich aus dem vorgenannten allein ein Funktionsarzneimittel betreffenden Beschluss des BVerwG; vielmehr machen die Urteile des BVerwG vom 25. Juli 2007 3 C 21.06 (ZLR 2007, 757), 3 C 23.06 (ZLR 2007, 772) und 3 C 22.06 (ZLR 2008, 80) deutlich, dass das Gericht den Begriff des Präsentationsarzneimittels (Arzneimittel nach Bezeichnung) auch in der Neufassung der Humanarzneimittelrichtlinie enthalten sieht.

    b) Gleiches gilt hinsichtlich der behaupteten Divergenz zu den Urteilen des BVerwG in ZLR 2007, 757 und 772 sowie in ZLR 2008, 80: In jenen Fällen ging es um als Nahrungsergänzungsmittel angebotene Produkte und um die Frage, ob es sich dabei um Funktionsarzneimittel handelt.

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
    Dass ein Präparat nach der Neufassung der Definition des Arzneimittels durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 136/34) nicht mehr als sog. Präsentationsarzneimittel angesehen werden kann, ist weder nach Art. 1 Nr. 2 Buchst. a der Neufassung der Richtlinie ersichtlich noch ergibt es sich aus dem vorgenannten allein ein Funktionsarzneimittel betreffenden Beschluss des BVerwG; vielmehr machen die Urteile des BVerwG vom 25. Juli 2007 3 C 21.06 (ZLR 2007, 757), 3 C 23.06 (ZLR 2007, 772) und 3 C 22.06 (ZLR 2008, 80) deutlich, dass das Gericht den Begriff des Präsentationsarzneimittels (Arzneimittel nach Bezeichnung) auch in der Neufassung der Humanarzneimittelrichtlinie enthalten sieht.

    b) Gleiches gilt hinsichtlich der behaupteten Divergenz zu den Urteilen des BVerwG in ZLR 2007, 757 und 772 sowie in ZLR 2008, 80: In jenen Fällen ging es um als Nahrungsergänzungsmittel angebotene Produkte und um die Frage, ob es sich dabei um Funktionsarzneimittel handelt.

  • EuGH, 28.10.1992 - C-219/91

    Strafverfahren gegen Ter Voort

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
    c) Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 28. Oktober 1992 Rs. C-219/91 (EuGHE 1992, I-5485) rügt, dass das FG seine Entscheidung auch auf einen Artikel der Zeitung "..." gestützt hat, ergeben sich ebenfalls keine Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung.

    c) Es besteht auch keine Divergenz zu dem EuGH-Urteil in EuGHE 1992, I-5485.

  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
    a) Es besteht keine Divergenz zu dem BGH-Urteil vom 10. Februar 2000 I ZR 97/98 (ZLR 2000, 375).

    Eine Divergenz zum BGH-Urteil in ZLR 2000, 375 liegt somit nicht vor.

  • BFH, 14.11.2002 - XI B 69/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung; grobes Verschulden

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
    Um eine Überraschungsentscheidung handelt es sich, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293; vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.).
  • FG Bremen, 07.10.2004 - 4 K 195/02

    Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln; Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage, mit der die Klägerin die Aufhebung der Sicherstellungsverfügung und die Herausgabe der Waren mit der Begründung begehrt, dass es sich bei diesen nicht um Arzneimittel, sondern um Nahrungsergänzungsmittel handele, wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 7. Oktober 2004 4 K 195/02 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 384) ab.
  • BFH, 22.02.2006 - VII B 74/05

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
    Auf die wegen Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde der Klägerin hob der beschließende Senat das Urteil gemäß § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück (Senatsbeschluss vom 22. Februar 2006 VII B 74/05, BFH/NV 2006, 1309).
  • BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01

    Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung -

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
    Um eine Überraschungsentscheidung handelt es sich, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293; vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.07.2003 - III B 94/02

    NZB: Recht auf Gehör, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - VII B 128/07
    Um eine Überraschungsentscheidung handelt es sich, wenn ein bisher nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht wird, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2002 XI B 69/02, BFH/NV 2003, 293; vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 38.06

    Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die Abgrenzung der

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 23.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

  • BFH, 17.05.2022 - VII R 4/19

    Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz

    (5) Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 22.04.2008 - VII B 128/07 (BFH/NV 2008, 1557, unter II.1.b) hinsichtlich der Ablehnung einer Zollanmeldung von einer eigenständigen Prüfungsbefugnis des FG in Bezug auf die Frage, ob ein Produkt nach der Verkehrsauffassung als Arzneimittel anzusehen ist, ausgegangen ist, hat er diese Ansicht bereits mit Senatsurteil in BFHE 225, 517, ZfZ 2009, 297 (unter II.2.c) eingeschränkt.
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