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   BFH, 22.04.2008 - X B 19/07   

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https://dejure.org/2008,5223
BFH, 22.04.2008 - X B 19/07 (https://dejure.org/2008,5223)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2008 - X B 19/07 (https://dejure.org/2008,5223)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2008 - X B 19/07 (https://dejure.org/2008,5223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit des Sitzungsprotokolls als Verfahrensmängel; Fristbeginn im Sinne der Drei-Objekt-Rechtsprechung bei Veräußerung von Eigentumswohnungen in einem selbst errichteten Gebäude

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Fünfjahresfrist im Sinne der Drei-Objekt-Grenze mit Abschluss der Bauarbeiten; Rüge einer nichtöffentlichen Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters kein Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16

    Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb, mehrere Wirtschaftsgüter

    Eigene Wohnzwecke setzen die persönliche Nutzung als rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer voraus (vgl. FG Münster, Urteil vom 18.06.2007 1 K 3749/05 E, EFG 2007, 1605 bestätigt durch BFH-Beschluss vom 15.04.2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1342; Trossen, jm 2015, S. 23 ff.).
  • BFH, 10.08.2011 - X B 100/10

    Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf

    Durch einen --im Streitfall ohnehin nicht gegebenen-- Fehler bei der Subsumtion von Tatsachen ist aber der Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nicht schlüssig dargetan (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. April 2008 X B 19/07, BFH/NV 2008, 1342, unter 1.c).
  • BFH, 06.02.2009 - IV B 74/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objektgrenze - Überschreiten des

    Ist ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang in diesem Sinne gegeben, berechtigt dies mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte zu der Schlussfolgerung, dass bereits beim Kauf bzw. bei der Errichtung der Objekte (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 19/07, BFH/NV 2008, 1342) zumindest eine bedingte Veräußerungsabsicht und damit ein einheitlicher gewerblicher Betätigungswille vorgelegen haben (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5. der Gründe).
  • BFH, 14.06.2011 - V B 19/11

    Nachträgliche Divergenz setzt Zulässigkeit der Beschwerde voraus

    Die nach Ablauf der Begründungsfrist dargelegte Frage, ob die Lieferung von standardisiert hergestellten verzehrfertigen Speisen dem ermäßigten Steuersatz unterliege, kann nicht mehr berücksichtigt werden, weil die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung nur nach den innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 19/07, BFH/NV 2008, 1342).
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